Autor Thema: Ärger bei der Einstellung als Anwärter mit Papieren (Dokumenten)  (Read 5819 times)

Kieler Nordstern

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Demnächst soll jemand als Beamtenanwärter im gehobenen Dienst eingestellt und vereidigt werden.

Die Person mit ausländischem Aussehen erfüllt alle Voraussetzungen für den Dienst - allerdings ist die Person im Ausland, außerhalb der EU, geboren. Das heißt, dass er keine deutsche Geburtsurkunde hat. Zur Einstellung musste die Person die geforderten Unterlagen einreichen, dabei reichte die Person eben auch seine Geburtsurkunde sowie seine Einbürgerungsurkunde ein. Die Geburtsurkunde hat die Person als Kopie (in französischer Sprache) eingereicht. Kurzdarauf bat die Behörde die Geburtsurkunde, die in Französisch war, in Deutsch mit einer beglaubigten Übersetzung erneut einzureichen. Die Person kam auch dieser Aufforderung nach und reichte eine beglaubigte Übersetzung (inkl. Adresse der Übersetzerin (samt Firma)) ein.

Nun erhielt die Person erneut ein Schreiben seitens der Behörde, dass die Person zur Begrüßungsfeier die „original“ beglaubigte Übersetzung und seine echte Einbürgerungsurkunde (erhält man im Leben nur 1x) mitbringen soll, um Zitat: „die Richtigkeit der Unterlagen von behördlicher Seite bestätigen zu können (...)“. Die Person überlegt nun wie sie mit der Situation umgehen soll. …

Ich betrachte es als Schikane, da bereits die geforderten Unterlagen mehrmals der Behörden vorlagen und übermittelt wurden. Zudem hat die Behörde bei Anzweifelung der Dokumente, insbesondere bei der Einbürgerungsurkunde, die Möglichkeit zur Recherche, indem sie z.B. selbsttätig beim Einbürgerungsbehörde der jeweiligen Stadt anruft, um sich über den Status der Person Klarheit zu verschaffen.

Besonders problematisch sehe ich es an, dass für andere Anwärter die bloße Kopie der (deutschen) Geburtsurkunde reicht während die Person Dokumente, die seine Identität und Status klären, ständig erneut, beglaubigt oder original nachreichen muss. Bei anderen Anwärtern hat nur eine Kopie der Geburtsurkunde gereicht zur Personenfeststellung. Wieso reicht aber dann eine beglaubigte übersetzte Kopie der Geburtsurkunde und seine deutsche Einbürgerungsurkunde bei der Person nicht aus?. Es ist für mich nicht nachzuvollziehen, weshalb sich die Behörde so verhält. Nahezu jedes eingereichte Dokument wird angezweifelt und die Person befindet sich immer in der Beweispflicht.




clarion

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Und die Frage lautet?

Natürlich ist das kleinkarierter Unfug. Aber soll diese Person  sich jetzt schon Minuspunkte sammeln,  weil sie den Lauten macht?

Matze1986

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Hier wird ja ziemlich geweint.
Wo ist das verdammte Problem?
Von "ständig einreichen" kann ja wohl kaum die Rede sein. (einmal Kopie fremdsprachig; einmal beglaubigte Übersetzung)
"Die Person überlegt nun wie sie mit der Situation umgehen soll." Ist es zu viel verlangt ein Original mitzubringen? Nein! Einfach mal machen was gefordert wird!
Ich halte das Ganze für gerechtfertigt, so wird es auch in ähnlich gelagerten Sachverhalten gehandhabt (Original zum Abgleich).

Wenn ihm/ihr das jetzt schon zu viel wird, besser sein lassen. Verwaltung ist Bürokratie!

xap

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Dokumente müssen nach meiner Erfahrung amtlich beglaubigt sein. Die vorliegende Beglaubigung erfüllt diesen Anspruch m. E. nicht. Daher ist es üblich und gerechtfertigt, dass die Behörde die Originale sehen will und selbstständig amtliche Beglaubigungen für die Personalakte anfertigt. Dies gilt übrigens auch für alle anderen Dokumente, gleich welcher Herkunft. Bei uns werden immer die Originale oder eben amtlich beglaubigte Kopien verlangt. Zumal bei einer Verbeamtung.

Matze1986

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Dokumente müssen nach meiner Erfahrung amtlich beglaubigt sein. Die vorliegende Beglaubigung erfüllt diesen Anspruch m. E. nicht. Daher ist es üblich und gerechtfertigt, dass die Behörde die Originale sehen will und selbstständig amtliche Beglaubigungen für die Personalakte anfertigt. Dies gilt übrigens auch für alle anderen Dokumente, gleich welcher Herkunft. Bei uns werden immer die Originale oder eben amtlich beglaubigte Kopien verlangt. Zumal bei einer Verbeamtung.

Oh, das mit der "Beglaubigung" hatte ich glatt überlesen...
@Kieler Nordstern: Wer hat denn die Übersetzung beglaubigt? Besagte Firma?

Streber22

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"Die Person mit ausländischem Aussehen..." was für eine Formulierung und was tut diese hier zur Sache 🤣👍

Kieler Nordstern

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Dokumente müssen nach meiner Erfahrung amtlich beglaubigt sein. Die vorliegende Beglaubigung erfüllt diesen Anspruch m. E. nicht. Daher ist es üblich und gerechtfertigt, dass die Behörde die Originale sehen will und selbstständig amtliche Beglaubigungen für die Personalakte anfertigt. Dies gilt übrigens auch für alle anderen Dokumente, gleich welcher Herkunft. Bei uns werden immer die Originale oder eben amtlich beglaubigte Kopien verlangt. Zumal bei einer Verbeamtung.

Oh, das mit der "Beglaubigung" hatte ich glatt überlesen...
@Kieler Nordstern: Wer hat denn die Übersetzung beglaubigt? Besagte Firma?

Die Übersetzung wurde von einer offiziellen vereidigten und beglaubigten Übersetzerin aus Deutschland übersetzt, die bei einer Übersetzungsagentur angestellt ist. Die Person hat eine Übersetzungsagentur beauftragt, die das Dokument von Französisch ins Deutsche übersetzen soll. Diese wiederum hat eben die vereidigte Übersetzerin beauftragt das eingereichte Dokument (Geburtsurkunde) zu übersetzen. Das ist gängige Praxis, dass Übersetzer beauftragt werden von Übersetzungsagenturen oder diese sind selbstständig unterwegs. Jedenfalls hat die Person diese beglaubigte Übersetzung bei der Behörde eingereicht via E-Mail eingereicht. Die beglaubigte Übersetzung enthält ebenfalls die Kontaktdaten von der Übersetzerin, wo ebenso vermerkt wird, dass sie eine vereidigte und offizielle Übersetzerin ist.

Wenn es der Behörde um die "Richtigkeit der Dokumente gehen würde", dann wäre das für sie mit einem Anruf z.B. bei der Übersetzungsagentur oder bei der Übersetzerin direkt erledigt gewesen. Denn die Kontaktdaten sind da und vermerkt.


Organisator

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Nun erhielt die Person erneut ein Schreiben seitens der Behörde, dass die Person zur Begrüßungsfeier die „original“ beglaubigte Übersetzung und seine echte Einbürgerungsurkunde (erhält man im Leben nur 1x) mitbringen soll, um Zitat: „die Richtigkeit der Unterlagen von behördlicher Seite bestätigen zu können (...)“. Die Person überlegt nun wie sie mit der Situation umgehen soll. …

Die beiden Zettel mitbringen. Die Ernennungsbehörde hat hier etwas unglücklich agiert. Diese beiden Unterlagen hätten auch im Vorfeld schon in geeigneter Form vorgelegt werden können. Oder seitens der Behörde in Amtshilfe von anderen Behörden erlangt werden können.
Da in Behörden aber auch nur Menschen arbeiten, und diese auch mal etwas kompliziert arbeiten: --> Einfach die beiden Zettel mitbringen, sich seinen Teil denken und über die Ernennung freuen :)

xap

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Dokumente müssen nach meiner Erfahrung amtlich beglaubigt sein. Die vorliegende Beglaubigung erfüllt diesen Anspruch m. E. nicht. Daher ist es üblich und gerechtfertigt, dass die Behörde die Originale sehen will und selbstständig amtliche Beglaubigungen für die Personalakte anfertigt. Dies gilt übrigens auch für alle anderen Dokumente, gleich welcher Herkunft. Bei uns werden immer die Originale oder eben amtlich beglaubigte Kopien verlangt. Zumal bei einer Verbeamtung.

Oh, das mit der "Beglaubigung" hatte ich glatt überlesen...
@Kieler Nordstern: Wer hat denn die Übersetzung beglaubigt? Besagte Firma?

Die Übersetzung wurde von einer offiziellen vereidigten und beglaubigten Übersetzerin aus Deutschland übersetzt, die bei einer Übersetzungsagentur angestellt ist. Die Person hat eine Übersetzungsagentur beauftragt, die das Dokument von Französisch ins Deutsche übersetzen soll. Diese wiederum hat eben die vereidigte Übersetzerin beauftragt das eingereichte Dokument (Geburtsurkunde) zu übersetzen. Das ist gängige Praxis, dass Übersetzer beauftragt werden von Übersetzungsagenturen oder diese sind selbstständig unterwegs. Jedenfalls hat die Person diese beglaubigte Übersetzung bei der Behörde eingereicht via E-Mail eingereicht. Die beglaubigte Übersetzung enthält ebenfalls die Kontaktdaten von der Übersetzerin, wo ebenso vermerkt wird, dass sie eine vereidigte und offizielle Übersetzerin ist.

Wenn es der Behörde um die "Richtigkeit der Dokumente gehen würde", dann wäre das für sie mit einem Anruf z.B. bei der Übersetzungsagentur oder bei der Übersetzerin direkt erledigt gewesen. Denn die Kontaktdaten sind da und vermerkt.

In der Zeit in der hier diese Texte verfasst werden, hätte man die Dokumente wahrscheinlich schon im Original vorgelegt. Es steht der Verfasserin aber frei sich mit ihren Anmerkungen an die personalbetreuende Stelle zu wenden. Bitte lass uns wissen was dabei herausgekommen ist.

Bastel

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Vielleicht möchte man hier unterschwellig Rassismus vorwerfen? Viel Spaß dabei.

Beamtenmichel

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Vielleicht möchte man hier unterschwellig Rassismus vorwerfen? Viel Spaß dabei.

Diese Vermutung wie Bastel habe ich hier auch. Funktioniert ja auch in Deutschland noch immer ganz gut die angebliche Rassistenkeule zu schwingen.

Deutschland ist eines der liberalsten ("ausländerfreundlichsten") Länder in Europa. Wenn der TE hier den deutschen Behörden angeblich "Rassismus" unterstellt, solle er mal einen Blick über die Grenzen nach Tschechien, Ungarn, Polen, UK, Dänemark (Stichwort: "Flüchtlingslager" in Ruanda oder auch Australien werfen, und überprüfen ob er leichte Unterschiede bzgl. "Rassismus" feststellt. Immer die selben Anschuldigungen.

Verwaltung ist nun einmal teilweise sehr bürokratisch, und wirkt in Einzelfällen "unsinnig", jedoch kann ich dir versichern, dass dies in der täglichen Verwaltungspraxis nicht weniger wird ;).

WasDennNun

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Oh, das mit der "Beglaubigung" hatte ich glatt überlesen...
@Kieler Nordstern: Wer hat denn die Übersetzung beglaubigt? Besagte Firma?

Die Übersetzung wurde von einer offiziellen vereidigten und beglaubigten Übersetzerin aus Deutschland übersetzt, die bei einer Übersetzungsagentur angestellt ist. Die Person hat eine Übersetzungsagentur beauftragt, die das Dokument von Französisch ins Deutsche übersetzen soll. Diese wiederum hat eben die vereidigte Übersetzerin beauftragt das eingereichte Dokument (Geburtsurkunde) zu übersetzen. Das ist gängige Praxis, dass Übersetzer beauftragt werden von Übersetzungsagenturen oder diese sind selbstständig unterwegs. Jedenfalls hat die Person diese beglaubigte Übersetzung bei der Behörde eingereicht via E-Mail eingereicht. Die beglaubigte Übersetzung enthält ebenfalls die Kontaktdaten von der Übersetzerin, wo ebenso vermerkt wird, dass sie eine vereidigte und offizielle Übersetzerin ist.

Wenn es der Behörde um die "Richtigkeit der Dokumente gehen würde", dann wäre das für sie mit einem Anruf z.B. bei der Übersetzungsagentur oder bei der Übersetzerin direkt erledigt gewesen. Denn die Kontaktdaten sind da und vermerkt.
Und vorher muss man überprüfen, ob das alles keine Fake telefonummer sind und …….und…..
vieeeel zu viel arbeit.

Mask

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Wenn es der Behörde um die "Richtigkeit der Dokumente gehen würde", dann wäre das für sie mit einem Anruf z.B. bei der Übersetzungsagentur oder bei der Übersetzerin direkt erledigt gewesen. Denn die Kontaktdaten sind da und vermerkt.

Oder man kann, was für die Behörde viel einfacher ist und weniger Arbeit bedeutet, den Beamtenanwärter bitten die Dokumente, die er ja daheim haben muss, einfach mitzubringen. Dass ist von niemand zu viel verlangt, keine Arbeit und der sicherste Weg .

Organisator

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Oh, das mit der "Beglaubigung" hatte ich glatt überlesen...
@Kieler Nordstern: Wer hat denn die Übersetzung beglaubigt? Besagte Firma?

Die Übersetzung wurde von einer offiziellen vereidigten und beglaubigten Übersetzerin aus Deutschland übersetzt, die bei einer Übersetzungsagentur angestellt ist. Die Person hat eine Übersetzungsagentur beauftragt, die das Dokument von Französisch ins Deutsche übersetzen soll. Diese wiederum hat eben die vereidigte Übersetzerin beauftragt das eingereichte Dokument (Geburtsurkunde) zu übersetzen. Das ist gängige Praxis, dass Übersetzer beauftragt werden von Übersetzungsagenturen oder diese sind selbstständig unterwegs. Jedenfalls hat die Person diese beglaubigte Übersetzung bei der Behörde eingereicht via E-Mail eingereicht. Die beglaubigte Übersetzung enthält ebenfalls die Kontaktdaten von der Übersetzerin, wo ebenso vermerkt wird, dass sie eine vereidigte und offizielle Übersetzerin ist.

Wenn es der Behörde um die "Richtigkeit der Dokumente gehen würde", dann wäre das für sie mit einem Anruf z.B. bei der Übersetzungsagentur oder bei der Übersetzerin direkt erledigt gewesen. Denn die Kontaktdaten sind da und vermerkt.
Und vorher muss man überprüfen, ob das alles keine Fake telefonummer sind und …….und…..
vieeeel zu viel arbeit.

Das Problem dürfte sein, dass zwar die Übersetzung beglaubigt ist, aber nicht das fremdsprachliche Dokument. Eine gefälschte französische Urkunde bleibt falsch, auch wenn sie (beglaubigt) übersetzt wurde.

Kieler Nordstern

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Es wird Ende September zum "Show Down" kommen, denn ich tendiere dazu der Person zu raten, es darauf ankommen zu lassen bei der Begrüßungs- und Ernennungsfeier. Die Person soll weder die "originale"  Einbürgerungsurkunde noch erneut die beglaubigte Übersetzung vorlegen. Es geht mir dabei ums Prinzip. Die Person hat die vorbehaltliche Einstellungszusage sicher und ebenso liegen alle geforderten Dokumente vor. Überdies erfüllt die Person die beamtenrechtlichen Voraussetzungen. Ich denke auch, dass nicht die ganze Abteilung über diesen "Sonderweg" informiert ist, sondern der Zuständige sich profilieren will.

Es ist wichtig zu betonen, mir geht es darum, dass die Behörde mit zweierlei Maß misst und aber eine Behörde sollte alle (Anwärter) gleich behandeln und ebenso die Dokumente. Die Behörde bekleckert sich nicht gerade mit Ruhm, wenn man einen Nachwuchs, also zukünftigen Kollegen, so empfängt oder (unnötig) schikaniert. Aus diesem Zeitalter sollten wir draußen sein, wo wir Neuankömmling unnötig Steine in die Wege legen müssen. Die Person hat sich nichts zu Schulden kommen lassen.

Ich werde es euch in 2-3. Wochen wissen lassen, was daraus wurde. Vielen Dank für die zahlreichen Reaktionen. Es ist wichtig, dass wir uns für andere einsetzen - auch wenn wir nicht direkt betroffen sind.