Nö tarifwidrig.
Na, was meinst du denn, habe ich mit "schräg" und "fair" in Gänsefüßen gemeint.
warum sollte man das "unfaire" Stellenbündeln bei den Beamten auf TBler übertragen.
Also warum sollte man Nachteile die Beamten haben auf TBler übertragen.
Weil die HR dort "beamtisch" geprägt ist - dementsprechend, würde mich das tatsächlich nicht wundern, wenn der Bund diesen Quark auch auf Tbler ausweitet.
Und außerdem kann ich mir nicht vorstellen, dass es Stellenbündelungen über Laufbahngruppen hinweg gibt!
(Also von einer A12 auf A13/A14/A15)
Davon gehe ich auch aus.
Höhergruppierung gibt es bei Tätigkeitsänderung oder bei erlangen der Voraussetzungen in der Person.
Nicht per Beurteilung.
Siehe oben - Jahrzehntelanges Beamtengedöns bekommt man nicht morgen abgeschafft, leider. In meinem Berufsalltag sehe ich leider immer wieder, wie sehr sich die beiden Rechtsgebiete in der Praxis verschränken - ohne Sinn und Verstand.
Wenn es für dich so erscheint, dass ich hochgehe, dann keine Sorge, mein Blutdruck ändert sich da null.
Da bin ich beruhigt. Als "best ager" muss ein bissl auf sich aufpassen