Autor Thema: Hilfe bei Eingruppierung  (Read 1456 times)

Avaya

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Hilfe bei Eingruppierung
« am: 06.09.2022 15:13 »
Servus @All.

Ich habe eine wahrscheinlich doofe Frage:
Ich war Quereinsteiger vor 6 Jahren, habe also vom Thema Eingruppierung nur ein "Laien-Wissen" sowie natürlich Google-Wissen.
Bei mir ist es leider so, dass die Stimmung in der Abteilund und auch im restlichen Rathaus eher schlecht ist, die Führung (BGM) hat keine strikte Linie sondern vergibt gerne Ausnahmen. Nach 3 folgenlosen Gesprächen möchte ich einfach die Notbremse ziehen. Meine Stelle wurde damals komplett neu geschaffen, diese gab es noch nicht, daher war weder eine Stellenbeschreibung noch eine Aufgabenbeschreibung vorhanden, die Kommune war einfach zu klein dafür. Nun nach 3 Höhergruppierungen soll eine 4. erfolgen. Als kleinen "Schuss vor den Bug" möchte ich nun die nächste Höhergruppierung ablehnen und in der jetzigen bleiben. Das hat natürlich für den AG erstmal nur positives. Allerdings möchte ich auch entsprechen meine Aufgaben abgeben. Nur noch das, was für meine Entgeltgruppe (und weniger) zutrifft, aber nicht mehr was eine Höhergruppierung begründen würde. Wo kann ich mich hier informieren, oder an wen kann ich mich wenden? Stellenbewertungen gab es in meinem ersten Jahr für alle freiwillig, aber nicht für meine Stelle, da wir ja noch nicht wirklich wussten was ich zu tun habe.
Eine Stellenbeschreibung würde mir aber auch nicht wirklich helfen, da ich ja ggf. dadurch (im besten Fall) erfahren würde, dass ich in einer zu niedrigen EG bin, aber diese sagt, soweit ich das kenne, ja nicht aus, was genau der Grund ist.

Ich hoffe, bei dem langen Aufsatz hier ist mein Anliegen doch verständlich beschrieben. Vielleicht hat jemand einen Tipp?

Vielen Dank im Voraus,
Grüße

JesuisSVA

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Antw:Hilfe bei Eingruppierung
« Antwort #1 am: 06.09.2022 15:18 »
Ohne hinreichend präzise Tätigkeitsdarstellung kann Dir leider keiner sagen oder auch nur abschätzen, wie Du tatsächlich eingruppiert bist und welche Arbeitsvorgänge zu einer Höhergruppierung führten. Zudem kann eine auszuübende Tätigkeit Arbeitsvorgänge im Umfang von bis zu knapp unter 50% höherwertige Tätigkeiten umfassen, die der Arbeitgeber grundsätzlich im Rahmen seines Direktionsrechts zur Erledigung zuweisen könnte, ohne dass dies eingruppierungsrelevant wäre und Deiner Zustimmung bedürfte.

Organisator

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Antw:Hilfe bei Eingruppierung
« Antwort #2 am: 06.09.2022 15:21 »
Tarifbeschäftigte sind entsprechend der übertragenen Aufgaben eingruppiert. Um zu wissen, was deine übertragenen Aufgaben sind ist der Arbeitgeber (bzw. häufig die Personalabteilung) der richtige Ansprechpartner.

Die Stellenbeschreibung / Tätigkeitsdarstellung oder ähnlich benanntes wäre da ein sehr starkes Hilfsmittel, um sich eine Meinung zur Eingruppierung bilden zu können.

Gemäß der Tarifautomatik bist du entsprechend der übertragenen Tätigkeiten eingruppiert, eine zu niedrige (oder zu hohe) Eingruppierung ist daher nicht möglich.

--> Als erstes den Arbeitgeber ansprechen und um Mitteilung bitten, was denn deine Aufgaben sind.