Bei Sozialarbeitern ist S11B bis S18 in der Theorie möglich. In der Realität ist die Leitung eines Jugendzentrum nicht sonderlich hoch eingruppiert. Sehr häufig list man vom selben AG 2 Stellenazeigen, einmal Leitung und einmal Mitarbeiter und "surprise" beide haben die selbe Eingruppierung (S11b wird gern genommen), diese Erfahrung aber mal am Rande.
Eine sozialarbeiterische Tätigkeit stellt für eine Erzieherin eine "schwere Tätigkeit" dar, daher (lt. meinem Wissensstand) müßtest du in mindestens S12 eingruppiert werden, auch wenn beispilsweise ein Sozialarbeiter diese Tätigkeit für S11b erledigen müßte. Sollte es höher bewertet werden, hin und wieder mal sehe ich Stellenazeigen mit S15 bei großen Zentren, dann freu dich.