Autor Thema: Gespräch mit dem Kommunalen Prüfungsverband  (Read 3479 times)

Thinkpad

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Hallo
im Rahmen einer Höhergruppierung gibt es wohl ein Gespräch mit dem BKPV.
Meine Frage: was kommt da auf einen zu? Muss ich dann jeden Punkt in meiner Stellenbeschreibung am PC vorzeigen, so wie beim Turnen, dass man einen Handstand mal vorzeigen soll und dann 10 Liegestütze, oder wie läuft so ein Gespräch ab?  :)
Ich bin im IKT-Bereich tätig.
Danke im voraus


WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Gespräch mit dem Kommunalen Prüfungsverband
« Antwort #1 am: 08.09.2022 14:02 »
Was befähigt denn den BKPV dazu, darüber zu befinden, welche Tätigkeiten bei euch benötigt werden?
Und was hätten diese Tätigkeiten mit deiner Person zu tun?

Oder wollen sie mehr Informationen über die Arbeitsvorgänge haben, die sich aus deinen zukünftigen Tätigkeiten ergeben werden?

Thinkpad

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Antw:Gespräch mit dem Kommunalen Prüfungsverband
« Antwort #2 am: 08.09.2022 14:05 »
Oder wollen sie mehr Informationen über die Arbeitsvorgänge haben, die sich aus deinen zukünftigen Tätigkeiten ergeben werden?

Ja, das ist eben die große Frage! WAS wollen die genau von mir?

Vielleicht hat einer von euch schon so eine "Anhörung" hinter sich und kann hier berichten ...

JesuisSVA

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,594
Antw:Gespräch mit dem Kommunalen Prüfungsverband
« Antwort #3 am: 08.09.2022 14:10 »
Das wird sich daraus ergeben, mit was der Arbeitgeber den BKPV genau beauftragt hat. Wenn Du uns das mitteilst, kann Dir sicherlich geholfen werden.

Thinkpad

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Antw:Gespräch mit dem Kommunalen Prüfungsverband
« Antwort #4 am: 08.09.2022 14:19 »
Ich habe eine Höhergruppierung eingereicht. Das Personalamt hat wohl gleich alles zum BKPV geschickt, damit die das dann entscheiden.
Jetzt gibt es seitens BKPV ein Gespräch mit mir. Das ist alles was ich weiß.

JesuisSVA

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,594
Antw:Gespräch mit dem Kommunalen Prüfungsverband
« Antwort #5 am: 08.09.2022 14:25 »
Mir ist bereits nicht klar, was das
Ich habe eine Höhergruppierung eingereicht.
bedeuten soll. Bitte klär mich auf.

MrRossi

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 661
Antw:Gespräch mit dem Kommunalen Prüfungsverband
« Antwort #6 am: 08.09.2022 15:26 »
Mir ist bereits nicht klar, was das
Ich habe eine Höhergruppierung eingereicht.
bedeuten soll. Bitte klär mich auf.
Jetzt bin ich gespannt, obwohl ich mir die Antwort, und die Antwort auf die Antwort fast denken kann.....

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Gespräch mit dem Kommunalen Prüfungsverband
« Antwort #7 am: 08.09.2022 21:40 »
Ich habe eine Höhergruppierung eingereicht. Das Personalamt hat wohl gleich alles zum BKPV geschickt, damit die das dann entscheiden.
Jetzt gibt es seitens BKPV ein Gespräch mit mir. Das ist alles was ich weiß.
Eine HG einreichen ist tariflich Sinn befreit.
Meintest du vielleicht: du hast für eine Tätigkeit, die zukünftig erbracht werden soll, eingereicht, dass die Übertragung dieser uU höherwertigen Tätigkeiten zugestimmt und genehmigt wird und dass das jemand, das diese Tätigkeiten ausüben soll, diese übertragen bekommt, und es damit dann HG wird?
(war das korrekt gegendert? 8))
Vermutung (auch wenn Spid so was gehasst hätte, weil ja der TE für die SV zuständig ist, Gott habe ihn seelig):
und das Personalamt hat das gleich zum BKPV geschickt um feststellen zu lassen, ob und wohin die HG gehen würde?
Und das BKPV reichen die Informationen nicht und möchte von dir konkreter erfahren was konkreten die neuen AVs sind.

bastyoje

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 35
Antw:Gespräch mit dem Kommunalen Prüfungsverband
« Antwort #8 am: 08.09.2022 21:41 »
Hi,
ich hatte auch mal eine Stellenbeschreibung neu geschrieben und forciert dass die zur Stellenbewertung weitergegeben wird.
Die Höhergruppierung wurde dann zunächst abgelehnt.
Dagegen kann man aber "Einwände" erheben. Eine Art Widerspruchsverfahren.
In diesem Zusammenhang kam es dann eben auch dazu, dass der Kommunale Prüfverband, in unserem Fall dann die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg, eingeladen wurde, bzw. der Fall bei einem Turnusmäßigen Besuch des Gemeindeprüfers vorgestellt werden sollte.

Es war dann so, dass mir das Wort erteilt wurde um darzulegen, warum ich denke, dass unsere Abteilung die höhere Eingruppierung erhalten soll. Ich habe dann ausgeführt, weil meine Stellenbeschreibung ja speziell auf bestimmte Protokollerklärungen aus unserem Tarifbereich zutraf.

Das Personalamt fragte danach den Gemeindeprüfer und dieser gab mir in allen Punkten voll und ganz recht und befand, dass die Stelle dementsprechend höher eingruppiert werden muss.

Damit war die Sache erledigt und ich war glücklich.

Habe ich vergessen zu erwähnen, dass ich zusammen mit meiner Amtsleitung zu dieser Sitzung mit musste?
Der PR war auch dabei.

Ich hatte mich extra schick angezogen und war am Tag davor in der Therme ;-)

JesuisSVA

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,594
Antw:Gespräch mit dem Kommunalen Prüfungsverband
« Antwort #9 am: 08.09.2022 21:46 »
Weder könnte eine Höhergruppierung abgelehnt werden noch gibt es gegen etwas, was es nicht gibt, eine „Art Widerspruchsverfahren“.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Gespräch mit dem Kommunalen Prüfungsverband
« Antwort #10 am: 08.09.2022 22:48 »
Weder könnte eine Höhergruppierung abgelehnt werden noch gibt es gegen etwas, was es nicht gibt, eine „Art Widerspruchsverfahren“.
Absolut Richtig.
Was es aber gibt sind aussergerichtliche Vorgehensweisen zur gemeinsamen Erörterung der jeweiligen Rechtsmeinungen bzgl. der Eingruppierung.

Das diese Verfahren niemals die Eingruppierung berühren, aber fälschlicherweise so vom Volksmund bezeichnet und angesehen werden, liegt in der Natur der Sache.
Ebenso, dass da falsche Begriffe wie Widerspruchsverfahren, Antrag, .... verwendet werden.

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,831
Antw:Gespräch mit dem Kommunalen Prüfungsverband
« Antwort #11 am: 08.09.2022 22:53 »
Hi,
ich hatte auch mal eine Stellenbeschreibung neu geschrieben und forciert dass die zur Stellenbewertung weitergegeben wird.
Die Höhergruppierung wurde dann zunächst abgelehnt.
Dagegen kann man aber "Einwände" erheben. Eine Art Widerspruchsverfahren.
In diesem Zusammenhang kam es dann eben auch dazu, dass der Kommunale Prüfverband, in unserem Fall dann die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg, eingeladen wurde, bzw. der Fall bei einem Turnusmäßigen Besuch des Gemeindeprüfers vorgestellt werden sollte.

Es war dann so, dass mir das Wort erteilt wurde um darzulegen, warum ich denke, dass unsere Abteilung die höhere Eingruppierung erhalten soll. Ich habe dann ausgeführt, weil meine Stellenbeschreibung ja speziell auf bestimmte Protokollerklärungen aus unserem Tarifbereich zutraf.

Das Personalamt fragte danach den Gemeindeprüfer und dieser gab mir in allen Punkten voll und ganz recht und befand, dass die Stelle dementsprechend höher eingruppiert werden muss.

Damit war die Sache erledigt und ich war glücklich.

Habe ich vergessen zu erwähnen, dass ich zusammen mit meiner Amtsleitung zu dieser Sitzung mit musste?
Der PR war auch dabei.

Ich hatte mich extra schick angezogen und war am Tag davor in der Therme ;-)

Für mich klingt das eher so, als sollte eine Stelle angehoben werden und dies mit der Aufsichtsbehörde verhandelt würde. Und irgendwie mit der Eingruppierung des Stelleninhabers vermischt.

bastyoje

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 35
Antw:Gespräch mit dem Kommunalen Prüfungsverband
« Antwort #12 am: 09.09.2022 11:13 »
Vielleicht nochmal zur Erläuterung.
Eine Stellenbewertung erfolgt bei uns auf Grundlage der Stellenbeschreibung.
Die Eingruppierung wiederrum erfolgt bei uns auf Grundlage der Stellenbewertung.

Die Stelle wurden dann im Rahmen des internen Stellenbewertungsverfahrens mit der niedrigeren als der begehrten Entgeltgruppe bewertet. In der Mitteilung des Bewertungsergebnisses wurde die Möglichkeit offeriert gegen das Ergebnis Einwände zu erheben. Dies wurde getan, in der Folge die Gemeindepüfanstant dazugeholt, mit dem Ergebnis, dass die Stelle dann eben doch mit der begehrten Entgeltgruppe bewertet wurde.

Es handelt sich also um eine Option eines internen Stellenbewertungskonzeptes.

"Das einzige rechtwirksame Mittel hierzu ist die beim Arbeitsgericht eingereichte Feststellungsklage (Eingruppierung) und Zahlungsklage (Entgelt). Bevor diese Klagen eingereicht werden, sollte dem Arbeitgeber die Möglichkeit gegeben werden, seiner Verpflichtung zur entsprechenden Entgeltzahlung nachzukommen."
https://bund-laender-nrw.verdi.de/tarif/++co++79828b42-ec21-11e5-a9e3-525400438ccf

JesuisSVA

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,594
Antw:Gespräch mit dem Kommunalen Prüfungsverband
« Antwort #13 am: 09.09.2022 11:15 »
Die Eingruppierung erfolgt nicht auf Grundlage der Stellenbewertung, auch nicht bei Euch. Sie erfolgt unmittelbar durch die tariflichen Regelungen entsprechend der auszuübenden Tätigkeit. Stellen und deren Bewertung sind für die Eingruppierung völlig bedeutungslos.

bastyoje

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 35
Antw:Gespräch mit dem Kommunalen Prüfungsverband
« Antwort #14 am: 09.09.2022 11:39 »
JesuisSVA, ich glaube wir verhaspeln uns da obwohl es keinen Grund dafür gibt.

Die Stellenbewertung ist sehr wohl in der Regel die Grundlage für die Eingruppierung. Es gibt Aunahmen wenn es um die Frage der vorliegenden Qualifikation geht, vgl.:
https://www.anwalt24.de/lexikon/stellenbewertung
https://www.optiso-consult.de/worin-liegt-der-unterschied-zwischen-einer-stellenbewertung-und-einer-eingruppierung/
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/eingruppierung-entgeltordnung-vka-274-die-bewertung-des-arbeitsvorgangs_idesk_PI13994_HI10848800.html

Nochmal auf die Frage von Thinkpad:
Bei dem Gespräch wird die Stellenbeschreibung zentraler Moment sein.
Es geht darum, dass du mündlich wiedergeben kannst, dass die Arbeitsvorgänge der Stellenbeschreibung auf die tariflichen Eingruppierungsmerkmale der Protokollnotizen oder der Eingruppierungsmerkmale selbst passen, bzw. dass die Eingruppierungsmerkmale erfüllt werden.

Bei mir ging es übrigens um die Höhergruppierung der ganzen Abteilung von SUE 12 auf SUE 14.