Autor Thema: Gespräch mit dem Kommunalen Prüfungsverband  (Read 3819 times)

JesuisSVA

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,594
Antw:Gespräch mit dem Kommunalen Prüfungsverband
« Antwort #15 am: 09.09.2022 11:42 »
Nein, die Stellenbewertung ist für die Eingruppierung ohne jede Bedeutung. Tarifbeschäftigte sind unmittelbar durch die tariflichen Regelungen eingruppiert. Siehe Tarifautomatik, siehe §12 TVÖD.

bastyoje

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 35
Antw:Gespräch mit dem Kommunalen Prüfungsverband
« Antwort #16 am: 09.09.2022 12:33 »
Das eine schließt das andere nicht aus. Es gilt die Tarifautomatik.
Aber eine Stellenbewertung dient dazu festzustellen welche Tätigkeiten welche Merkmale des Tarifvertrages, bzw, welcher Entgeltgruppen erfüllt.
Wenn dann klar ist, welche Tätigkeiten auf welcher Stelle ausgeführt werden, kann auf der Grundlage der Stellenbewertung eine Eingruppierung erfolgen oder angepasst werden.

Das Ergebnis einer Stellenbewertung ist somit die Grundlage für eine Eingruppierung.
Das ergibt sich auch unmittelbar aus § 12 Abs. 2 TVÖD.

Nicht umsonst ist bei nahezu jedem Arbeitgeber die Stellenbewertung ein standartisiertes Verfahren.

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/eingruppierung-entgeltordnung-vka-274-die-bewertung-des-arbeitsvorgangs_idesk_PI13994_HI10848800.html

Nochmal auf die Frage von Thinkpad:
Bei dem Gespräch wird die Stellenbeschreibung zentraler Moment sein.
Es geht darum, dass du mündlich wiedergeben kannst, dass die Arbeitsvorgänge der Stellenbeschreibung auf die tariflichen Eingruppierungsmerkmale der Protokollnotizen oder der Eingruppierungsmerkmale selbst passen, bzw. dass die Eingruppierungsmerkmale erfüllt werden.

JesuisSVA

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,594
Antw:Gespräch mit dem Kommunalen Prüfungsverband
« Antwort #17 am: 09.09.2022 12:39 »
Du verkennst völlig die Natur der Eingruppierung. Die Eingruppierung ist völlig unabhängig von Stellenbewertungen. Es bedarf für die Eingruppierung keines Tätigwerdens des Arbeitgebers oder sonst wem, denn Eingruppierung wird nicht vorgenommen, Eingruppierung ist.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Gespräch mit dem Kommunalen Prüfungsverband
« Antwort #18 am: 09.09.2022 14:02 »
JesuisSVA, ich glaube wir verhaspeln uns da obwohl es keinen Grund dafür gibt.
Da wo du dich verhaspelst ist:
Die Eingruppierung ist immer entsprechend der Tätigkeiten.
Ganz ohne Stellenbewertung oder irgendwelcher Gremien, Widersprüche oder sonstigen Dingen

Die Rechtsmeinungen werden über solche Konstrukte wie du es beschreibst herbei geführt.

Allerdings kann NUR ein Gericht die korrekte Eingruppierung feststellen, niemals ein AG oder AN.

bastyoje

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 35
Antw:Gespräch mit dem Kommunalen Prüfungsverband
« Antwort #19 am: 09.09.2022 14:44 »
Ihr redet über theoretische Konstrukte.
Das bringt aber nichts wenn der Fragensteller hier zu einer Sitzung mit der kommunelen Prüfanstalt muss und dazu fragen hat.
Es geht darum, dass er eine Stellenbeschreibung eingereicht hat und diese Stellenberschreibung im Rahmen der Stellenbewertung bewertet werden soll. Bzw. soll der Prüfverband schauen wie die Stelle zu bewerten ist.

Die Stelle des Anfragenden ist derzeit niedriger bewertet als er es begehrt.
Im Rahmen des Verfahrens legt der Mitarbeiter dar, dass die ihm obliegenden Aufgaben höher bewertet werden müssen, weil sie den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren Entgeltgruppe entsprechen.

Er ist also seiner Meinung nach derzeit falsch bewertet und will nun klarstellen, dass seine Eingruppierung derzeit nicht mit der Stellenbewertung übereinstimmt.

Er begerht also, dass seine Stellenbewertung entsprechend seiner Eingruppierung vorgenommen wird.

Seine Eingruppierung ergibt sich allein aus seinen Tätigkeiten (Tarifautomatik)

So müsste es jetzt korrekt ausgedrückt sein?

JesuisSVA

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,594
Antw:Gespräch mit dem Kommunalen Prüfungsverband
« Antwort #20 am: 09.09.2022 15:02 »
Wir wissen nicht, was der Fragesteller getan hat oder was die Aufgabenstellung des BKPV ist. Darüber können wir nur mutmaßen, solange er sich dazu nicht verhält und die offenen Fragen beantwortet. Eingruppierung ist auch kein theoretisches Konstrukt, sondern aufgrund ihrer unmittelbaren Existenz und Wirkung praktisch sowohl wirkend als auch relevant. Unter Deinen getätigten Prämissen ist aber die sonstige Darstellung zutreffend.

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,864
Antw:Gespräch mit dem Kommunalen Prüfungsverband
« Antwort #21 am: 09.09.2022 16:26 »
Ihr redet über theoretische Konstrukte.
Das bringt aber nichts wenn der Fragensteller hier zu einer Sitzung mit der kommunelen Prüfanstalt muss und dazu fragen hat.
Es geht darum, dass er eine Stellenbeschreibung eingereicht hat und diese Stellenberschreibung im Rahmen der Stellenbewertung bewertet werden soll. Bzw. soll der Prüfverband schauen wie die Stelle zu bewerten ist.

Die Stelle des Anfragenden ist derzeit niedriger bewertet als er es begehrt.
Im Rahmen des Verfahrens legt der Mitarbeiter dar, dass die ihm obliegenden Aufgaben höher bewertet werden müssen, weil sie den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren Entgeltgruppe entsprechen.

Er ist also seiner Meinung nach derzeit falsch bewertet und will nun klarstellen, dass seine Eingruppierung derzeit nicht mit der Stellenbewertung übereinstimmt.

Er begerht also, dass seine Stellenbewertung entsprechend seiner Eingruppierung vorgenommen wird.

Seine Eingruppierung ergibt sich allein aus seinen Tätigkeiten (Tarifautomatik)

So müsste es jetzt korrekt ausgedrückt sein?

Was mich an der ganzen Angelegenheit irritiert ist, dass ein Mitarbeiter zu irgendeiner komischen Prüfanstalt geschickt wird und noch nicht mal selber weiß, warum.
Der Arbeitgeber überträgt Tätigkeiten, dann sollte er doch in der Lage sein, sich eine Rechtsmeinung zur Eingruppierung zu bilden, oder jemand damit zu beauftragen.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Gespräch mit dem Kommunalen Prüfungsverband
« Antwort #22 am: 09.09.2022 20:56 »
Ihr redet über theoretische Konstrukte.
Das bringt aber nichts wenn der Fragensteller hier zu einer Sitzung mit der kommunelen Prüfanstalt muss und dazu fragen hat.
Es geht darum, dass er eine Stellenbeschreibung eingereicht hat und diese Stellenberschreibung im Rahmen der Stellenbewertung bewertet werden soll. Bzw. soll der Prüfverband schauen wie die Stelle zu bewerten ist.

Die Stelle des Anfragenden ist derzeit niedriger bewertet als er es begehrt.
Im Rahmen des Verfahrens legt der Mitarbeiter dar, dass die ihm obliegenden Aufgaben höher bewertet werden müssen, weil sie den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren Entgeltgruppe entsprechen.

Er ist also seiner Meinung nach derzeit falsch bewertet und will nun klarstellen, dass seine Eingruppierung derzeit nicht mit der Stellenbewertung übereinstimmt.

Er begerht also, dass seine Stellenbewertung entsprechend seiner Eingruppierung vorgenommen wird.

Seine Eingruppierung ergibt sich allein aus seinen Tätigkeiten (Tarifautomatik)

So müsste es jetzt korrekt ausgedrückt sein?

Was mich an der ganzen Angelegenheit irritiert ist, dass ein Mitarbeiter zu irgendeiner komischen Prüfanstalt geschickt wird und noch nicht mal selber weiß, warum.
Der Arbeitgeber überträgt Tätigkeiten, dann sollte er doch in der Lage sein, sich eine Rechtsmeinung zur Eingruppierung zu bilden, oder jemand damit zu beauftragen.
Hihi, macht er doch: er beauftragt den MA und die BKPV damit, dass er von denen eine Meinung über seine Rechtsmeinung bilden kann, bis dahin zahlt er halt frei nach Schnauze des Entgelt was ihm gefällt und der MA macht Tätigkeiten ohne uU das korrekte Entgelt zu erhalten.
Ist doch der Klassiker:
Der AG weiß nicht was er übertragen soll
und wenn doch, dann weiß er noch weniger wie das eingruppiert ist, also stellt er ein paar Ahnungslose Personaler ein, die dann würfeln und abwarten ob jemand sich beklagt.

Und solange 95% der MA glauben und steif und fest behaupten, der AG gruppiert ein, läuft es doch (zumeist zu ungunsten der MA)

Thinkpad

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Antw:Gespräch mit dem Kommunalen Prüfungsverband
« Antwort #23 am: 09.09.2022 21:44 »
@bastyoje: Danke erstmal für deine Antworten, du verstehst hier wohl als einziger was ich meine. Es ist so, wie du es in deinen Beiträgen geschrieben hast.
Dennoch muss ich dich nochmal fragen, wie das dann genau ist. (Sorry, aber ich bin Laie & natürlich, aufgeregt. :) )

1. Muss ich mir das dann vorstellen wie in der Schule, wenn mich der Lehrer ausfragt und ich muss genau jeden Punkt meiner Stellenbeschreibung erklären.
Oder fragen der BKPV lediglich nur die Sachen bei mir nach, die für sie selbst noch unklar sind, wie z.B. was ist genau dieses EDV-System oder jenes Programm, etc., damit sie sich ein besseres Bild meiner Stellenbeschreibung machen können, weil das aus meiner Stellenbeschreibung von vorne herein nicht ganz ersichtlich war.

2. Ist das die Regel, dass der Prüfungsverband bei Stellenbewertungen ein Gespräch will oder noch Fragen hat, oder meldet er sich z.T. auch gar nicht und winkt die Stellenbeschreibung mit dem Antrag auf Höhergruppierung einfach so durch?

Was meinst du?

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,864
Antw:Gespräch mit dem Kommunalen Prüfungsverband
« Antwort #24 am: 09.09.2022 22:05 »
Hihi, macht er doch: er beauftragt den MA und die BKPV damit, dass er von denen eine Meinung über seine Rechtsmeinung bilden kann, bis dahin zahlt er halt frei nach Schnauze des Entgelt was ihm gefällt und der MA macht Tätigkeiten ohne uU das korrekte Entgelt zu erhalten.
Ist doch der Klassiker:
Der AG weiß nicht was er übertragen soll
und wenn doch, dann weiß er noch weniger wie das eingruppiert ist, also stellt er ein paar Ahnungslose Personaler ein, die dann würfeln und abwarten ob jemand sich beklagt.

Und solange 95% der MA glauben und steif und fest behaupten, der AG gruppiert ein, läuft es doch (zumeist zu ungunsten der MA)

Unfassbar. Der nächste Post scheint das auch noch zu bestätigen. Dann wünsche ich dem TE viel Erfolg, bzw. eigentlich wünsche ich ihm einen AG, dessen Personalisten nicht so einen Unsinn veranstalten.

Thinkpad

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Antw:Gespräch mit dem Kommunalen Prüfungsverband
« Antwort #25 am: 09.09.2022 22:07 »
@bastyoje: Danke erstmal für deine Antworten, du verstehst hier wohl als einziger was ich meine. Es ist so, wie du es in deinen Beiträgen geschrieben hast.
Dennoch muss ich dich nochmal fragen, wie das dann genau ist. (Sorry, aber ich bin Laie & natürlich, aufgeregt. :) )

1. Muss ich mir das dann vorstellen wie in der Schule, wenn mich der Lehrer ausfragt und ich muss genau jeden Punkt meiner Stellenbeschreibung erklären.
Oder fragt der BKPV lediglich nur die Sachen bei mir nach, die für sie selbst noch unklar sind, wie z.B.: was ist genau dieses EDV-System oder jenes Programm, etc., damit sie sich ein besseres Bild meiner Stellenbeschreibung machen können, weil das aus meiner Stellenbeschreibung von vorne herein denen nicht ganz ersichtlich war?

2. Ist das die Regel, dass der Prüfungsverband bei Stellenbewertungen ein Gespräch will oder noch Fragen hat, oder meldet er sich z.T. auch gar nicht und winkt die Stellenbeschreibung mit dem Antrag auf Höhergruppierung für das Personalamt einfach so durch?  (@WasDennNun: du hast recht, die Personaler bei uns haben keine Ahnung, deswegen lassen sie wohl meine Sachen beim Prüfungsverband prüfen).

Was meinst du?