Frage zu Eingruppierungen und Versetzungen

Begonnen von Lennywhite, 09.09.2022 11:10

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JesuisSVA

Es kommt ja nur dann zu einer Höhergruppierung, wenn Dir eine höherwertige Tätigkeit wirksam übertragen wird und Du damit einverstanden bist. Eine Versetzung berührt die auszuübende Tätigkeit ebensowenig wie eine Stelle die Eingruppierung berührt.