Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund

Vereinbarung Stufenlaufzeitverkürzung

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Kaiser80:
Grds. verhandelbar, wenn z.B. förderliche Zeiten anerkannt werden oder siehe §16 Abs. 6.

Die Stufe+Stufenlaufzeit "wird" bei einschlägiger Berufserfahrung und unmittelbaren Anschluss an ein AV fortgesetzt. Ob man dies auch "negativ" anwenden muss entzieht sich meiner Kenntnis, ich vermute aber nicht

JesuisSVA:
§ 16 Abs. 2 Satz 3 TVÖD bezieht sich nur auf Einstellungen nach Satz 1 und 2. Hätte er sich auch auf Satz 4 beziehen sollen, hätte man die Sätze anders anordnen müssen.

Kaiser80:
Ok, klingt plausibel.
Und wie wertest du den Wortlaut des Satz 4 "wird fortgeführt"? Ist das ein "Muss" oder könnte man zugunsten des AN stattdessen z.B. eine höhere Stufe vereinbart werden ? Nur aussertariflich oder?

JesuisSVA:
Ja, die spezielle Regelung zur unmittelbaren Wiedereinstellung ist abschließend. Eine höhere Stufe wäre übertariflich.

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