Hallo an alle
Ich bin über einen TV-H vollzeitbeschäftigt (40 Stunden) bei der Polizei. Dadurch, dass ich in Gleitzeit arbeite, würde ich gerne noch einer Nebenbeschäftigung als Lehrer nachgehen. Das wäre auch über einen TV-H Vertrag mit 6-8 Wochenstunden. Dieser würde nicht mehr unter die geringfügige Beschäftigung fallen, da über 450 Euro Verdienst.
Der Arbeitgeber - das Land Hessen - ist also der Gleiche, die Tätigkeiten stehen jedoch nicht in einem unmittelbaren Sachzusammenhang.
Jetzt zu meiner Frage: Muss die Nebenbeschäftigung dann über die Lohnsteuerklasse 6 laufen?