Hallo Mona,
ich glaube in Deinem Fall müssten 2 Veträge gemacht werden.
Der eine Vertrag mit den 25% IT ( E6 bzw nach der Überprüfung E8)
der andere Vetrag mit den 75% Sachbearbeitung (E5)
Die Tätigkeiten als IT´ler und als Verwaltungskraft stehen nicht in einem unmittelbaren Sachzusammenhang, daher muss Dein AG mit Dir für die neuen Tätigkeiten einen eigenen Arbeitsvertrag abschließen.
Steinigt mich, aber Mona übt mindestens zur Hälfte die neue Tätigkeit als Verwaltungskraft aus, demnach müsste sie für die gesamte Tätigkeit in die Entgeltgruppe E5 eingruppiert werden. Da die IT Tätigkeiten für sich genommen in die Entgeltgruppe E 6 einzugruppieren wären, würde den Zeitanteil der IT-Tätigkeit per Vetrag gezahlt bekommen, oder? Sie kann doch nicht bei diesem Split rechtlich E6 (in Zukunft E8?) bekommen, obwohl 75% der Tätigkeit E5 Aufgaben sind. Oder Irre ich?
Ein Arbeitsverhältnis beinhaltet die Tätigkeit als IT´ler mit der Eingruppierung in (vorerst) E6. Das zweite Arbeitsverhältnis beinhaltet die Tätigkeit als Verwaltungskraft mit der Eingruppierung in E 5.
ich höre so etwas immer wieder, die Dienststellen machen einen Mix, der rechtlich nicht 100% passt. Mona ich bin der Meinung Du solltest auf eine E6 versetzt werden, ist diese Stelle nicht da, muss diese geschaffen werden. Und wenn eine Überprüfung stattfindet, dass Deine IT Tätigkeiten E8 sein werden, dann haben wird wieder den Salat.
Ich würde Versetzungen nur unter Vorbehalt annehmen und auf die Überprüfung verweisen, bzw mitteilen, dass wenn es die Überprüfung eine E8 ergibt, Du auch eine E8 stelle haben möchtest. Selbst wenn es das Gesetz nicht hergibt, was ich nicht weiß.
Ich hoffe ich bekommen auch eine Feedback zu meiner Aussage...
schönen Sonntag