Autor Thema: Können Stellen prozentual mit anderen Stellen gemixt werden?  (Read 2773 times)

WasDennNun

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Hallo Mona,

ich glaube in Deinem Fall müssten können 2 Verträge gemacht werden.

Und wäre durchaus monetär besser für den AN, wenn der geringere Zeitanteil höherwertig ist und in der Gesamtbetrachtung eine niedrigere Eingruppierung ergeben würde.

Lennywhite

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Auf Basis welcher Rechtsgrundlage muss der Sachverhalt durch zwei Arbeitsverträge gestaltet werden? Und warum gehst Du bei den Verwaltungstätigkeiten von nur einem Arbeitsvorgang oder zwar mehreren Arbeitsvorgängen derselben Wertigkeit aus?

Du hast Recht, evtl ist die Vewaltungsstelle ebenfalls eine E6, ich hatte aktuell meine Behörde im Kopf, daher bin ich von einer Sachbearbeitung ausgegangen die mit E5 eingruppiert ist. Evtl weiß Mona mehr zu den Entgeltgruppen.


mona80

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Hallo Mona,

ich glaube in Deinem Fall müssten 2 Veträge gemacht werden.
Der eine Vertrag mit den 25% IT ( E6 bzw nach der Überprüfung E8)
der andere Vetrag mit den 75% Sachbearbeitung (E5)

Die Tätigkeiten als IT´ler und als Verwaltungskraft stehen nicht in einem unmittelbaren Sachzusammenhang, daher muss Dein AG mit Dir für die neuen Tätigkeiten einen eigenen Arbeitsvertrag abschließen.

Steinigt mich, aber Mona übt mindestens zur Hälfte die neue Tätigkeit als Verwaltungskraft aus, demnach müsste sie für die gesamte Tätigkeit in die Entgeltgruppe E5 eingruppiert werden. Da die IT Tätigkeiten für sich genommen in die Entgeltgruppe E 6 einzugruppieren wären, würde den Zeitanteil der IT-Tätigkeit per Vetrag gezahlt bekommen, oder? Sie kann doch nicht bei diesem Split rechtlich E6 (in Zukunft E8?) bekommen, obwohl 75% der Tätigkeit E5 Aufgaben sind. Oder Irre ich?

Ein Arbeitsverhältnis beinhaltet die Tätigkeit als IT´ler mit der Eingruppierung in (vorerst) E6. Das zweite Arbeitsverhältnis beinhaltet die Tätigkeit als Verwaltungskraft mit der Eingruppierung in E 5.

ich höre so etwas immer wieder, die Dienststellen machen einen Mix, der rechtlich nicht 100% passt. Mona ich bin der Meinung Du solltest auf eine E6 versetzt werden, ist diese Stelle nicht da, muss diese geschaffen werden. Und wenn eine Überprüfung stattfindet, dass Deine IT Tätigkeiten E8 sein werden, dann haben wird wieder den Salat.

Ich würde Versetzungen nur unter Vorbehalt annehmen und auf die Überprüfung verweisen, bzw mitteilen, dass wenn es die Überprüfung eine E8 ergibt, Du auch eine E8 stelle haben möchtest. Selbst wenn es das Gesetz nicht hergibt, was ich nicht weiß.

Ich hoffe ich bekommen auch eine Feedback zu meiner Aussage...

schönen Sonntag

Hallo Ihr Lieben,

danke für die Antworten.

In der Tat handelt es um die Verwaltungsstelle um eine E05 mit 70% der Tätigkeit, meine IT-Stelle ist mit E06 eingestuft.

So wie ich es lese, wäres es in der Tat 2 Verträge, wobei dann vorerst klären muß, wie alles mit der Entgeltgruppe weitergeht, wenn ich nur noch 30% der IT Tätigkeiten ausführe.

Ich möchte keinen Nachteil, nur weil die Personalstelle eine Fantasiegebilde konstruiert. Mein Gedanke war auch, dass ich ja auf der neuen Stelle 70% der E05 arbeiten werde und ich in den letzten Jahren zu 100% in der E06 tätig war. Und wieder ein ungutes Gefühl. Ich habe gehofft, dass ich meine Krankheit gemeistert habe und ich mich nicht noch mit dem Job herumägern muss....

JesuisSVA

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Es gibt also keine Erkenntnisse zu den Arbeitsvorgängen. Die 70 % E5 können auch aus 30 % E9a, 30 % E5 und 10% E4 bestehen. Hinzu kommt, dass Stellen und auszuübende Tätigkeit sowie Stellen und Eingruppierung in keinem Zusammenhang zueinander stehen. Auch berührt eine Versetzung die auszuübende Tätigkeit nicht. Versetzung (Änderung der organisatorischen Eingliederung) und Änderung der auszuübenden Tätigkeit (andere Arbeitsinhalte) sind zwei völlig unterschiedliche Vorgänge.

mona80

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Es gibt also keine Erkenntnisse zu den Arbeitsvorgängen. Die 70 % E5 können auch aus 30 % E9a, 30 % E5 und 10% E4 bestehen. Hinzu kommt, dass Stellen und auszuübende Tätigkeit sowie Stellen und Eingruppierung in keinem Zusammenhang zueinander stehen. Auch berührt eine Versetzung die auszuübende Tätigkeit nicht. Versetzung (Änderung der organisatorischen Eingliederung) und Änderung der auszuübenden Tätigkeit (andere Arbeitsinhalte) sind zwei völlig unterschiedliche Vorgänge.

Morgen werde ich ein Telefonat mit der Kollegin führen, die die 70% vorher ausgeführt hatte. Dann würde ich gern berichten, was für Arbeitsfelder ausgeübt werden.

Aber so wie es aussieht sind die 70% der E5 kein Mix aus anderen Entgeltgruppen, die Tätigkeitsbeschreibung ist wohl für eine Vorzimmerkraft bestimmt. Vorzimmerkräfte ohne eine Verwaltungsfachausbildung haben in unserer Behörde immer die E5

Mich lässt das Gefühl nicht los, dass man mit der Unwissenheit der Personalvertretung und des Tarifbeschäftigten  liebäugelt. Denn unser Personalrat hat wirklich nicht den Durchblick und konnte mir nicht die Infos vermitteln, die ich hier in diesem Forum erhalte.

WasDennNun

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Denn unser Personalrat hat wirklich nicht den Durchblick und konnte mir nicht die Infos vermitteln, die ich hier in diesem Forum erhalte.
Dann solltest du deinem PR mal den Tipp geben hier rein zu schauen und sich weiterzubilden.

WasDennNun

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In der Tat handelt es um die Verwaltungsstelle um eine E05 mit 70% der Tätigkeit, meine IT-Stelle ist mit E06 eingestuft.

So wie ich es lese, wäres es in der Tat 2 Verträge, wobei dann vorerst klären muß, wie alles mit der Entgeltgruppe weitergeht, wenn ich nur noch 30% der IT Tätigkeiten ausführe.
Wo liest du das? Hier im Forum steht das nicht, dass es so sein muss.

Nochmal: Es müssen mitnichten 2 Verträge sein. Wenn jedoch der EG Gap zwischen IT Tätigkeiten und Verwaltung gross ist und ist es wahrscheinlich, dass du mit 2 Verträgen und zwei getrennten Bezahlungen monetär besser fährst.
Ein Anrecht haste darauf aber nicht.

JesuisSVA

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Mona hat aber ein Anrecht auf eine Beschäftigung entsprechend ihrer Entgeltgruppe. Ich sehe nicht, dass das realisiert würde, wenn man ihr Tätigkeiten zuwiese, die zu einer anderen Eingruppierung führten noch wäre derlei dem Arbeitgeber einseitig möglich noch sähe ich ein Erfordernis, dass Mona sich darauf einließe, aus einem Arbeitsverhältnis zwei zu machen. Ich sehe auch nicht, dass irgendwer irgendwas an der auszuübenden Tätigkeit ändern wollte oder geändert hätte. Mona wurde versetzt und Mona soll nun auf irgendeine Stelle gesetzt werden. Beides hat keinerlei Bezug zur auszuübenden Tätigkeit oder der Eingruppierung, mindestens letzteres kann Mona auch völlig egal sein, weil die Stellenwirtschaft lediglich ein internes organisatorisches Mittel des Arbeitgebers zur Mittelbewrtschaftung ohne Außenwirkung ist.

mona80

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In der Tat handelt es um die Verwaltungsstelle um eine E05 mit 70% der Tätigkeit, meine IT-Stelle ist mit E06 eingestuft.

So wie ich es lese, wäres es in der Tat 2 Verträge, wobei dann vorerst klären muß, wie alles mit der Entgeltgruppe weitergeht, wenn ich nur noch 30% der IT Tätigkeiten ausführe.
Wo liest du das? Hier im Forum steht das nicht, dass es so sein muss.

Nochmal: Es müssen mitnichten 2 Verträge sein. Wenn jedoch der EG Gap zwischen IT Tätigkeiten und Verwaltung gross ist und ist es wahrscheinlich, dass du mit 2 Verträgen und zwei getrennten Bezahlungen monetär besser fährst.
Ein Anrecht haste darauf aber nicht.

Vielen Dank. Unsere Behörde ist chaotisch und ich hoffe dass ich nicht solche Probleme haben werde, wie die übrigen Kollegen.


mona80

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Guten Morgen,

danke für die vielen Nachrichten.

Heute gab es ein Gespräch in der Personalstelle.

Ich teile mal mit, was mit gesagt wurde:

" Wir möchten Ihnen Ihre IT Tätigkeiten enziehen, bzw neue Tätigkeiten zuweisen. Somit wären Sie auf einer neuen Stelle mit neuen Tätigkeiten. Aber leider können wir Ihnen Ihre bisherige Entgeltgruppe nicht mehr gewähren. Aber wenn Sie einverstanden sind, dann könnten wir Ihnen evtl Projekte zuteilen, die entlohnt werden, so dass Sie auf Ihre alte Entgeltstufe kommen "

Meine Anwort:

"Ich werde hier jetzt nichts entscheiden, desweiteren möchte ich weitere Gespräche nur noch mit einem Beistand führen. Aber ich möchte Ihnen mitteilen, dass ich ein Anrecht auf eine Beschäftigung entsprechend meiner Entgeltgruppe habe. Und es ist nicht meine Aufgabe, ob es aktuelle passende Stelle gibt, dass ist Ihre Aufgabe. Ich werde nicht auf eine niedrigere Entgeltgruppe gehen. Eher möchte ich auf eine höhere Entgeltgruppe, da meine bisherigen Tätigkeiten defintiv einer E8 entsprechen."

Dienststelle:

"Sie sind nicht bei einem Wunschkonzert, sollte Ihnen dass nicht passen, können Sie kündigen. Ihre Überprüfung der Entgeltgruppe wird keinen Erfolg haben. "

Ich:

"Ich werde den Personalrat informieren, meinen Rechtsbeistand und die Amtsleitung informieren, bei der ich gleich das Gespräch haben werde. Ich möchte ungern vor Gericht klagen, aber was hier passiert ist nicht rechtens."

Ihr seht wahrscheinlich, dass das Verhalten echt eklig ist. Man wird nicht darüber informiert, wie es rechtlich ist. Und es ist auch völlig egal, dass ein ein Anrecht auf eine Beschäftigung entsprechend Entgeltgruppe besteht.

WasDennNun

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Man wird nicht darüber informiert, wie es rechtlich ist.
Ist ja auch nicht deren Aufgabe
Zitat
"Sie sind nicht bei einem Wunschkonzert, sollte Ihnen dass nicht passen, können Sie kündigen. Ihre Überprüfung der Entgeltgruppe wird keinen Erfolg haben. "
Da hätte ich einfach gegrinst und geantwortet:
"Sie sind nicht bei einem Wunschkonzert, sollte Ihnen dass nicht passen, können Sie mir ja kündigen. Ihre Anmaßung einen richterlichen Spruch innerhalb einer Eingruppierungsfeststellungsverfahrens vorweg zu nehmen ist anmaßend."
Zitat
Und es ist auch völlig egal, dass ein ein Anrecht auf eine Beschäftigung entsprechend Entgeltgruppe besteht.
Das wissen die vielleicht nicht :)

Danke für die Fortschreibung der Geschichte.

Organisator

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"Sie sind nicht bei einem Wunschkonzert, sollte Ihnen dass nicht passen, können Sie kündigen."

Umgekehrt wird ein Schuh draus:
Eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderungen müssen in Einvernehmen erfolgen, dass heißt auch mit deiner Zustimmung. Alternativ wäre durch den Arbeitgeber eine Änderungskündigung vorzunehmen.

--> Du hast alles richtig gemacht!