Moin zusammen,
folgende Sachverhalt: Referendar absolviert zweijähriges Referendariat im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Nach bestandener Staatsprüfung wird er als Beamter auf Probe im technischen höheren Verwaltungsdienst ernannt.
Nun stellt sich die Frage, ob die Referendarszeit als sonstige Ausbildungszeit lt. § 28 I SHBesG "zählt" und damit nicht berücksichtigt wird oder § 28 I Satz 1 SHBesG "(1) Das Grundgehalt wird, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, nach der dienstlichen Erfahrung (Erfahrungsstufen) bemessen. Das Aufsteigen in den Erfahrungsstufen beginnt im Anfangsgrundgehalt der jeweiligen Besoldungsgruppe am Ersten des Monats, in dem die Beamtin oder der Beamte erstmals in ein Dienstverhältnis mit Dienstbezügen bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn eingestellt wird." hier maßgebend ist, womit die Erfahrungszeit zu zählen beginnt, sobald die erste Ernennung als Beamter mit Dienstbezügen erfolgt ist und somit die Referendarszeit hinzugezogen werden muss.
Danke für eure Hilfe.