Autor Thema: [Allg] 3.000€ Inflationsprämie  (Read 33035 times)

Verwaltungsbetriebswirt

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Antw:[Allg] 3.000€ Inflationsprämie
« Antwort #60 am: 18.09.2022 11:03 »
Genauso wird es kommen. Einmalzahlung bis max. 3.000 €, lange laufender Tarifvertrag und geringe prozentuale Erhöhung. Die Gewerkschaften lassen sich dafür feiern und die Mehrzahl der Arbeitnehmer wird sich darüber auch noch freuen. WinWin für die öffentliche Hand, da Einsparungen beim Personal und Lohn-Preisspirale eingedämmt. Ich denke mal die Steuereinnahmen werden trotz weiterer Faktoren in diesem Jahr wieder Rekorde brechen.

emdy

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Antw:[Allg] 3.000€ Inflationsprämie
« Antwort #61 am: 18.09.2022 12:10 »
Genauso wird es kommen. Einmalzahlung bis max. 3.000 €...

Max. 600€, mehr ist dem Wahlvieh nicht vermittelbar. Und an alle, die hier so leidenschaftlich die hohe Einmalzahlung verweigern. Man kann auch eine miserable Linearanpassung, mit langer Laufzeit ohne Prämie haben. Da ist das BMI in den Verhandlungen recht kreativ.

Neuer12

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Antw:[Allg] 3.000€ Inflationsprämie
« Antwort #62 am: 18.09.2022 12:25 »
Genauso wird es kommen. Einmalzahlung bis max. 3.000 €...

Max. 600€, mehr ist dem Wahlvieh nicht vermittelbar. Und an alle, die hier so leidenschaftlich die hohe Einmalzahlung verweigern. Man kann auch eine miserable Linearanpassung, mit langer Laufzeit ohne Prämie haben. Da ist das BMI in den Verhandlungen recht kreativ.

Das ist wie mit Windmühlen hier.
Jede Einmalzahlung nimmt dir durch Zinseszins -effekt zukünftige Steigerungen und sie würden und werden sehr sehr höchstwahrscheinlich gegen prozentuale Erhöhung gegengerechnet und sind verar...

WasDennNun

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Antw:[Allg] 3.000€ Inflationsprämie
« Antwort #63 am: 18.09.2022 12:47 »
Bereits bis jetzt, also Stand September 2022 haben wir, seit der letzten Gehaltserhöhung im Januar 2021, einen Kaufkraftverlust von 9,5 Prozent...

Okay die 1.300 sind nicht dabei und wir bekommen ja nochmal 2,8 Prozent im Dezember... allerdings wird bis mindestens 30.09.2023 nichts passieren. Die Inflation wird weiter den Reallohn schmälern...

Wie man hier lesen kann, verstehen das leider viele nicht und finden Einmalzahlungen noch toll.
Einmalzahlungen sind toll!
Kompensieren aber niemals eine Prozentuale Lohnerhöhung, sofern man noch ein paar Jahre dabei ist.
Einmal Zahlungen in irgendeiner nominalen oder prozentualen Lohnerhöhung einzurechnen ist unseriös.
Außer wenn man den damit erzielten Jahreslohn bei allen zukünftigen Lohnvergleichen hinzu zieht.
Und man damit negative Lohnerhöhungen darstellt.
Wenn bei 30T€ Jahreslohn plus 3T€ Einmalzahlung in Jahr 1 man eine Lohnsteigerung von 10% verkündet,
dann muss man man dann bei einer Lohnerhöhung von 10% in Jahr zwei eine Ergebnis von 0% zu verkünden und wenn man 9% aushandelt, muss man von einer Lohnkürzung sprechen.....

Aber das Volk ist ja vergesslich

Ozzymandias

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Antw:[Allg] 3.000€ Inflationsprämie
« Antwort #64 am: 18.09.2022 14:18 »
Hallo zusammen,

da ich neu bin, bitte ich um Nachsicht, wenn meine Frage schonmal gestellt wurde.

Hat jemand Erfahrung damit (z. B. aus den 70ern), was amtsangemessene Alimentation in Inflationszeiten bedeutet? Ist es tatsächlich verfassungskonform, sich auf die Tarifabschlüsse zu stützen, obwohl diese die Inflation nicht antizipiert haben? M. E. müsste ein Diensther zur Amtsangemessenheit auch "zügig" auf veränderte Rahmensituationen reagieren, da viele Beamte schon jetzt ihre finanziellen Möglichkeiten aufgrund der Rahmenbedingugnen überdehnt haben und damit (unverschuldet) nicht mehr amtsangemessen alimentiert werden. Tarifvertrag dürfte hier nicht automatisch = Alimentationserhöhung sein.

Sollte man diesbezüglich einen gesonderten Einspruch erheben?

Sollte die Frage naiv sein - sorry, interessiert mich wirklich  ;)

Ozymandias

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Antw:[Allg] 3.000€ Inflationsprämie
« Antwort #65 am: 18.09.2022 14:23 »
Hallo zusammen,

da ich neu bin, bitte ich um Nachsicht, wenn meine Frage schonmal gestellt wurde.

Hat jemand Erfahrung damit (z. B. aus den 70ern), was amtsangemessene Alimentation in Inflationszeiten bedeutet? Ist es tatsächlich verfassungskonform, sich auf die Tarifabschlüsse zu stützen, obwohl diese die Inflation nicht antizipiert haben? M. E. müsste ein Diensther zur Amtsangemessenheit auch "zügig" auf veränderte Rahmensituationen reagieren, da viele Beamte schon jetzt ihre finanziellen Möglichkeiten aufgrund der Rahmenbedingugnen überdehnt haben und damit (unverschuldet) nicht mehr amtsangemessen alimentiert werden. Tarifvertrag dürfte hier nicht automatisch = Alimentationserhöhung sein.

Sollte man diesbezüglich einen gesonderten Einspruch erheben?

Sollte die Frage naiv sein - sorry, interessiert mich wirklich  ;)

Hallo Namensvetter,

kann man hier nachschauen. https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/a/1970er/

Wenn ich es richtig sehe sind damals die Gehälter von Anfang 1970 bis Ende 1975 um fast 40% gestiegen.

WasDennNun

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Antw:[Allg] 3.000€ Inflationsprämie
« Antwort #66 am: 18.09.2022 14:33 »
M. E. müsste ein Diensther zur Amtsangemessenheit auch "zügig" auf veränderte Rahmensituationen reagieren, da viele Beamte schon jetzt ihre finanziellen Möglichkeiten aufgrund der Rahmenbedingugnen überdehnt haben und damit (unverschuldet) nicht mehr amtsangemessen alimentiert werden. Tarifvertrag dürfte hier nicht automatisch = Alimentationserhöhung sein.

Sollte man diesbezüglich einen gesonderten Einspruch erheben?

Sollte die Frage naiv sein - sorry, interessiert mich wirklich  ;)
Naiv ist es nicht, aber Gegenbeispiel:
Wenn alle Angestellten Nullrunden beim Gehalt machen und die Inflation bei 10%liegt.
Warum sollte dann eine Erhöhung für den Beamten notwendig sein, wenn er davon immer noch (über)leben kann.
Amtsangemessenheit spiegelt sich unter anderem auch im Vergleich zu anderen wieder, deswegen sind ja vom BVerG auch die Lohnentwicklung innerhalb und ausserhalb des öD als Prüfkriterien aufgestellt worden.
Wenn allgemein Wohlstandsverlust herrscht, dann wird der Beamte auch nicht davon ausgenommen.

Aber Widerspruch solltest du auf alle Fälle jährlich erheben, da es nocht lange dauern wird bis der Besoldungsgestzgeber eine korrekte Besoldung hinbekommt.

Tagelöhner

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Antw:[Allg] 3.000€ Inflationsprämie
« Antwort #67 am: 18.09.2022 15:16 »
Wenn allgemein Wohlstandsverlust herrscht, dann wird der Beamte auch nicht davon ausgenommen.

Also Bitte...einen Beamten mit der Allgemeinheit in Beziehung setzen? Dieser hat die sogenannte Bestenauslese durchlaufen und ist seinem Dienstherr treu ergeben. Da kann der schon mal für seine treuen Lämmer etwas tiefer ins Staatssäckel greifen, notfalls auf Kosten des lausigen Fußvolks im Angestelltenverhältnis.  ;D

emdy

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Antw:[Allg] 3.000€ Inflationsprämie
« Antwort #68 am: 18.09.2022 15:31 »
M. E. müsste ein Diensther zur Amtsangemessenheit auch "zügig" auf veränderte Rahmensituationen reagieren, da viele Beamte schon jetzt ihre finanziellen Möglichkeiten aufgrund der Rahmenbedingugnen überdehnt haben und damit (unverschuldet) nicht mehr amtsangemessen alimentiert werden. Tarifvertrag dürfte hier nicht automatisch = Alimentationserhöhung sein.

Sollte man diesbezüglich einen gesonderten Einspruch erheben?

Sollte die Frage naiv sein - sorry, interessiert mich wirklich  ;)
Naiv ist es nicht, aber Gegenbeispiel:
Wenn alle Angestellten Nullrunden beim Gehalt machen und die Inflation bei 10%liegt.
Warum sollte dann eine Erhöhung für den Beamten notwendig sein, wenn er davon immer noch (über)leben kann.
Amtsangemessenheit spiegelt sich unter anderem auch im Vergleich zu anderen wieder, deswegen sind ja vom BVerG auch die Lohnentwicklung innerhalb und ausserhalb des öD als Prüfkriterien aufgestellt worden.
Wenn allgemein Wohlstandsverlust herrscht, dann wird der Beamte auch nicht davon ausgenommen.

Aber Widerspruch solltest du auf alle Fälle jährlich erheben, da es nocht lange dauern wird bis der Besoldungsgestzgeber eine korrekte Besoldung hinbekommt.

Der Vergleich zwischen Besoldungsentwicklung und Nominallohnindex ist nicht mehr oder weniger wert als der Vergleich zwischen Besoldungsentwicklung und Verbraucherpreisindex. Beide gehören zur ersten Prüfungsstufe bei der Beurteilung einer verfassungskonformen Alimentation.

Den Verweis auf den angeblichen Wohlstandsverlust verstehe ich aber gar nicht. Wie es um das Privatvermögen der Deutschen bestellt ist kann man hier nachlesen. Ich sehe einen Vermögenszuwachs selbst ohne Immobilien von 21% seit Q1 2019. Kann mich nicht an Einkommenssteigerungen in dieser Größenordnung erinnern.

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/37880/umfrage/geldvermoegen-der-privathaushalte-in-deutschland/#:~:text=Das%20Geldverm%C3%B6gen%20der%20privaten%20Haushalte,etwa%2036%20Milliarden%20Euro%20gesunken.

Was das Leichentuch der Statistik hier verdeckt ist die Binsenweisheit, dass die Armen immer ärmer und die Reichen immer reicher werden. Und weil die Armen immer ärmer werden, soll ich also auf einen Inflationsausgleich verzichten?

Wär ich nicht arm wärst du nicht reich...

Neuer12

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Antw:[Allg] 3.000€ Inflationsprämie
« Antwort #69 am: 18.09.2022 16:09 »
Bereits bis jetzt, also Stand September 2022 haben wir, seit der letzten Gehaltserhöhung im Januar 2021, einen Kaufkraftverlust von 9,5 Prozent...

Okay die 1.300 sind nicht dabei und wir bekommen ja nochmal 2,8 Prozent im Dezember... allerdings wird bis mindestens 30.09.2023 nichts passieren. Die Inflation wird weiter den Reallohn schmälern...

Wie man hier lesen kann, verstehen das leider viele nicht und finden Einmalzahlungen noch toll.
Einmalzahlungen sind toll!
Kompensieren aber niemals eine Prozentuale Lohnerhöhung, sofern man noch ein paar Jahre dabei ist.
Einmal Zahlungen in irgendeiner nominalen oder prozentualen Lohnerhöhung einzurechnen ist unseriös.
Außer wenn man den damit erzielten Jahreslohn bei allen zukünftigen Lohnvergleichen hinzu zieht.
Und man damit negative Lohnerhöhungen darstellt.
Wenn bei 30T€ Jahreslohn plus 3T€ Einmalzahlung in Jahr 1 man eine Lohnsteigerung von 10% verkündet,
dann muss man man dann bei einer Lohnerhöhung von 10% in Jahr zwei eine Ergebnis von 0% zu verkünden und wenn man 9% aushandelt, muss man von einer Lohnkürzung sprechen.....

Aber das Volk ist ja vergesslich
Wann wurde jemals eine Einmalzahlung nicht gegengerechnet?
Merkst selbst, oder?

Bastel

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« Antwort #70 am: 18.09.2022 17:39 »
Wenn allgemein Wohlstandsverlust herrscht, dann wird der Beamte auch nicht davon ausgenommen.

Also Bitte...einen Beamten mit der Allgemeinheit in Beziehung setzen? Dieser hat die sogenannte Bestenauslese durchlaufen und ist seinem Dienstherr treu ergeben. Da kann der schon mal für seine treuen Lämmer etwas tiefer ins Staatssäckel greifen, notfalls auf Kosten des lausigen Fußvolks im Angestelltenverhältnis.  ;D

Neidisch?

Tagelöhner

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« Antwort #71 am: 18.09.2022 17:41 »
Oh nein es geschieht schon wieder...die standardisierte Zuspitzung und Ablenkung in Richtung Neiddebatte. Das Ass im Ärmel eines jeden Staatsdieners  ;D

Der Clown der bekannten Fastfoodkette würde jetzt sagen "I'm lovin' it"...

was_guckst_du

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« Antwort #72 am: 18.09.2022 20:03 »
...kein Neid...nur Dauerfrust :D
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

WasDennNun

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« Antwort #73 am: 19.09.2022 08:33 »
Bereits bis jetzt, also Stand September 2022 haben wir, seit der letzten Gehaltserhöhung im Januar 2021, einen Kaufkraftverlust von 9,5 Prozent...

Okay die 1.300 sind nicht dabei und wir bekommen ja nochmal 2,8 Prozent im Dezember... allerdings wird bis mindestens 30.09.2023 nichts passieren. Die Inflation wird weiter den Reallohn schmälern...

Wie man hier lesen kann, verstehen das leider viele nicht und finden Einmalzahlungen noch toll.
Einmalzahlungen sind toll!
Kompensieren aber niemals eine Prozentuale Lohnerhöhung, sofern man noch ein paar Jahre dabei ist.
Einmal Zahlungen in irgendeiner nominalen oder prozentualen Lohnerhöhung einzurechnen ist unseriös.
Außer wenn man den damit erzielten Jahreslohn bei allen zukünftigen Lohnvergleichen hinzu zieht.
Und man damit negative Lohnerhöhungen darstellt.
Wenn bei 30T€ Jahreslohn plus 3T€ Einmalzahlung in Jahr 1 man eine Lohnsteigerung von 10% verkündet,
dann muss man man dann bei einer Lohnerhöhung von 10% in Jahr zwei eine Ergebnis von 0% zu verkünden und wenn man 9% aushandelt, muss man von einer Lohnkürzung sprechen.....

Aber das Volk ist ja vergesslich
Wann wurde jemals eine Einmalzahlung nicht gegengerechnet?
Merkst selbst, oder?
Natürlich darf man es gegenrechnen, aber nur wenn man es immer gegenrechnet und damit die Diskussion ob einmal Zahlung gut oder schlecht ist ein für alle mal erledigt ist.
Aber das Volk wird sich über die 10% Erhöhung im 2. Jahr Bildzeitungsmäßig aufregen (ausser die depperten öDler die sich abspeisen haben lassen und nicht merken, dass sie einer Nullrunde aufgesessen sind)
Merkst du es jetzt?

Neuer12

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« Antwort #74 am: 19.09.2022 17:53 »
Kapier deinen Text nicht.


Und merke, dass du auch nichts verstanden hast.
Und mir ist es auch zu nervig mit Leuten, die anscheinend keine Ahnung von Zinsrechnung haben tagelang zu diskutieren.