Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] 3.000€ Inflationsprämie
Ozymandias:
--- Zitat von: Ozzymandias am 18.09.2022 14:18 ---Hallo zusammen,
da ich neu bin, bitte ich um Nachsicht, wenn meine Frage schonmal gestellt wurde.
Hat jemand Erfahrung damit (z. B. aus den 70ern), was amtsangemessene Alimentation in Inflationszeiten bedeutet? Ist es tatsächlich verfassungskonform, sich auf die Tarifabschlüsse zu stützen, obwohl diese die Inflation nicht antizipiert haben? M. E. müsste ein Diensther zur Amtsangemessenheit auch "zügig" auf veränderte Rahmensituationen reagieren, da viele Beamte schon jetzt ihre finanziellen Möglichkeiten aufgrund der Rahmenbedingugnen überdehnt haben und damit (unverschuldet) nicht mehr amtsangemessen alimentiert werden. Tarifvertrag dürfte hier nicht automatisch = Alimentationserhöhung sein.
Sollte man diesbezüglich einen gesonderten Einspruch erheben?
Sollte die Frage naiv sein - sorry, interessiert mich wirklich ;)
--- End quote ---
Hallo Namensvetter,
kann man hier nachschauen. https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/a/1970er/
Wenn ich es richtig sehe sind damals die Gehälter von Anfang 1970 bis Ende 1975 um fast 40% gestiegen.
WasDennNun:
--- Zitat von: Ozzymandias am 18.09.2022 14:18 --- M. E. müsste ein Diensther zur Amtsangemessenheit auch "zügig" auf veränderte Rahmensituationen reagieren, da viele Beamte schon jetzt ihre finanziellen Möglichkeiten aufgrund der Rahmenbedingugnen überdehnt haben und damit (unverschuldet) nicht mehr amtsangemessen alimentiert werden. Tarifvertrag dürfte hier nicht automatisch = Alimentationserhöhung sein.
Sollte man diesbezüglich einen gesonderten Einspruch erheben?
Sollte die Frage naiv sein - sorry, interessiert mich wirklich ;)
--- End quote ---
Naiv ist es nicht, aber Gegenbeispiel:
Wenn alle Angestellten Nullrunden beim Gehalt machen und die Inflation bei 10%liegt.
Warum sollte dann eine Erhöhung für den Beamten notwendig sein, wenn er davon immer noch (über)leben kann.
Amtsangemessenheit spiegelt sich unter anderem auch im Vergleich zu anderen wieder, deswegen sind ja vom BVerG auch die Lohnentwicklung innerhalb und ausserhalb des öD als Prüfkriterien aufgestellt worden.
Wenn allgemein Wohlstandsverlust herrscht, dann wird der Beamte auch nicht davon ausgenommen.
Aber Widerspruch solltest du auf alle Fälle jährlich erheben, da es nocht lange dauern wird bis der Besoldungsgestzgeber eine korrekte Besoldung hinbekommt.
Tagelöhner:
--- Zitat von: WasDennNun am 18.09.2022 14:33 ---Wenn allgemein Wohlstandsverlust herrscht, dann wird der Beamte auch nicht davon ausgenommen.
--- End quote ---
Also Bitte...einen Beamten mit der Allgemeinheit in Beziehung setzen? Dieser hat die sogenannte Bestenauslese durchlaufen und ist seinem Dienstherr treu ergeben. Da kann der schon mal für seine treuen Lämmer etwas tiefer ins Staatssäckel greifen, notfalls auf Kosten des lausigen Fußvolks im Angestelltenverhältnis. ;D
emdy:
--- Zitat von: WasDennNun am 18.09.2022 14:33 ---
--- Zitat von: Ozzymandias am 18.09.2022 14:18 --- M. E. müsste ein Diensther zur Amtsangemessenheit auch "zügig" auf veränderte Rahmensituationen reagieren, da viele Beamte schon jetzt ihre finanziellen Möglichkeiten aufgrund der Rahmenbedingugnen überdehnt haben und damit (unverschuldet) nicht mehr amtsangemessen alimentiert werden. Tarifvertrag dürfte hier nicht automatisch = Alimentationserhöhung sein.
Sollte man diesbezüglich einen gesonderten Einspruch erheben?
Sollte die Frage naiv sein - sorry, interessiert mich wirklich ;)
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Naiv ist es nicht, aber Gegenbeispiel:
Wenn alle Angestellten Nullrunden beim Gehalt machen und die Inflation bei 10%liegt.
Warum sollte dann eine Erhöhung für den Beamten notwendig sein, wenn er davon immer noch (über)leben kann.
Amtsangemessenheit spiegelt sich unter anderem auch im Vergleich zu anderen wieder, deswegen sind ja vom BVerG auch die Lohnentwicklung innerhalb und ausserhalb des öD als Prüfkriterien aufgestellt worden.
Wenn allgemein Wohlstandsverlust herrscht, dann wird der Beamte auch nicht davon ausgenommen.
Aber Widerspruch solltest du auf alle Fälle jährlich erheben, da es nocht lange dauern wird bis der Besoldungsgestzgeber eine korrekte Besoldung hinbekommt.
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Der Vergleich zwischen Besoldungsentwicklung und Nominallohnindex ist nicht mehr oder weniger wert als der Vergleich zwischen Besoldungsentwicklung und Verbraucherpreisindex. Beide gehören zur ersten Prüfungsstufe bei der Beurteilung einer verfassungskonformen Alimentation.
Den Verweis auf den angeblichen Wohlstandsverlust verstehe ich aber gar nicht. Wie es um das Privatvermögen der Deutschen bestellt ist kann man hier nachlesen. Ich sehe einen Vermögenszuwachs selbst ohne Immobilien von 21% seit Q1 2019. Kann mich nicht an Einkommenssteigerungen in dieser Größenordnung erinnern.
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/37880/umfrage/geldvermoegen-der-privathaushalte-in-deutschland/#:~:text=Das%20Geldverm%C3%B6gen%20der%20privaten%20Haushalte,etwa%2036%20Milliarden%20Euro%20gesunken.
Was das Leichentuch der Statistik hier verdeckt ist die Binsenweisheit, dass die Armen immer ärmer und die Reichen immer reicher werden. Und weil die Armen immer ärmer werden, soll ich also auf einen Inflationsausgleich verzichten?
Wär ich nicht arm wärst du nicht reich...
Neuer12:
--- Zitat von: WasDennNun am 18.09.2022 12:47 ---
--- Zitat von: Neuer12 am 18.09.2022 10:35 ---
--- Zitat von: InVinoVeritas am 18.09.2022 01:02 ---Bereits bis jetzt, also Stand September 2022 haben wir, seit der letzten Gehaltserhöhung im Januar 2021, einen Kaufkraftverlust von 9,5 Prozent...
Okay die 1.300 sind nicht dabei und wir bekommen ja nochmal 2,8 Prozent im Dezember... allerdings wird bis mindestens 30.09.2023 nichts passieren. Die Inflation wird weiter den Reallohn schmälern...
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Wie man hier lesen kann, verstehen das leider viele nicht und finden Einmalzahlungen noch toll.
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Einmalzahlungen sind toll!
Kompensieren aber niemals eine Prozentuale Lohnerhöhung, sofern man noch ein paar Jahre dabei ist.
Einmal Zahlungen in irgendeiner nominalen oder prozentualen Lohnerhöhung einzurechnen ist unseriös.
Außer wenn man den damit erzielten Jahreslohn bei allen zukünftigen Lohnvergleichen hinzu zieht.
Und man damit negative Lohnerhöhungen darstellt.
Wenn bei 30T€ Jahreslohn plus 3T€ Einmalzahlung in Jahr 1 man eine Lohnsteigerung von 10% verkündet,
dann muss man man dann bei einer Lohnerhöhung von 10% in Jahr zwei eine Ergebnis von 0% zu verkünden und wenn man 9% aushandelt, muss man von einer Lohnkürzung sprechen.....
Aber das Volk ist ja vergesslich
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Wann wurde jemals eine Einmalzahlung nicht gegengerechnet?
Merkst selbst, oder?
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