Im Freistaat Bayern hat es so etwas Ähnliches vor einigen Jahren (2017) schon mal gegeben - auch im zeitlichen Vorfeld einer hiesigen Landtagswahl.
Im Tarifbereich des TVöD-L war für einige (höhere) Entgeltgruppen eine weitere Erfahrungsstufe (Stufe 6) eingeführt worden.
Der damalige Finanzminister - und heutige Ministerpräsident - erklärte deren Übernahme in die Beamten- und Richterbesoldung als nicht systemkonform darstellbar. Stattdessen gab es, natürlich nur einmalig, den "Bayern-Bonus" in Höhe von 500,00 €.
Der (Spar-)Effekt war natürlich entsprechend: Keine Tabellenwirksamkeit, keine Ruhegehaltsrelevanz, und gerade in unteren Besoldungsgruppen vergleichsweise große Freude. In den Sphären des gehobenen und höheren Dienstes sah das naturgemäß ganz anders aus, da kam kaum noch ein einstelliger Prozentbereich an.
Andere Länder wie etwa der Freistaat Sachsen haben dagegen einfach eine - ruhegehaltsfähige - Sonderzulage eingeführt, die fünf Jahre nach Erreichen der höchsten Erfahrungsstufe wirksam wird ... so viel zum Thema "nicht systemkonform".
Der BBB hatte sich damals leider mit dem Thema gar nicht näher befasst, sondern stellt noch heute den Bayern-Bonus als Ausdruck der Tariftreue dar.