Auf Seite 62 und 63 gab es im Faden zu NRW eine Diskussion über die Problematiken der Versorgungsempfänger bezüglich der amtsangemessenen Alimentation.
Link:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,117235.915.htmlWomit wird begründet, dass im Alter maximal 71,75% des Einkommens ausreichen?
Interessant wäre dazu noch, welche Rolle die Ruhegaltssätze dabei spielen.
Bei Frauen sind diese im Durchschnitt 10% niedriger, bei knapp 60%, bei Männern im Durchschnitt bei knapp über 70%.
z.B. aus Baden-Württemberg:
Müssen die Regelungen zur "Mindestpension" angepasst werden?
Oder richtet sich alles nur nach den Grundsätzen der allgemeinen Alimentation?