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[Allg] Amtsangemessene Alimentation für Versorgungsempfänger
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Ozymandias:
Auf Seite 62 und 63 gab es im Faden zu NRW eine Diskussion über die Problematiken der Versorgungsempfänger bezüglich der amtsangemessenen Alimentation.
Link: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,117235.915.html
Womit wird begründet, dass im Alter maximal 71,75% des Einkommens ausreichen?
Interessant wäre dazu noch, welche Rolle die Ruhegaltssätze dabei spielen.
Bei Frauen sind diese im Durchschnitt 10% niedriger, bei knapp 60%, bei Männern im Durchschnitt bei knapp über 70%.
z.B. aus Baden-Württemberg:
Müssen die Regelungen zur "Mindestpension" angepasst werden?
Oder richtet sich alles nur nach den Grundsätzen der allgemeinen Alimentation?
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