Autor Thema: Tätigkeiten den Entgeldgruppen / Funktionen zuordnen  (Read 3620 times)

Kaffeekraft

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Hallo an alle Forummitglieder,

ich bin der Neue, und wie die meisten habe ich direkt Fragen an Vorschriften fitte Forenmitglieder.
Ich bin bei der Bundeswehr in einem BwDLZ angestellt. Ich arbeite hier seit 01/2021.
zZ. besetze ich einen E6 Dienstposten. Nach und nach hat sich über die Zeit eine gewissen..... Umverteilung der Arbeiten in meinem Bereich aufgetan. Zuletzt wurde ich durch einen Dienststellen fremden auf die Zuständigkeiten hingewiesen, nachdem wir unsere Aufgaben innerhalb der Dienststelle erörtert hatten.
Genauer geht es darum, dass ich zu einem großen Teil meines täglichen Dienstbetriebes arbeiten meines Vorgesetzen erledige (E9A). Dies hat sich, aufgrund der Gemütlichkeit des Vorgesetzen manifestiert, und dieser nutzt nun den E6 Dienstposteninhaber für seine Bequemlichkeit aus. Dies ist auch bereits anderen aufgefallen, aber zusammen zum Teilbereichsleiter möchte dann doch keiner, immerhin hat der E9A Dienstposteninhaber als Meister doch schon einen gewissen Einfluss bei uns.
Gewisse Tätigkeiten sollten sich doch den jeweiligen EG zuordnen lassen?! Wo wird sowas geregelt? Ich konnte in den einzelnen Vorgängen nichts weiter dazu finden, höchstens vereinzelt Ansprechpartner.
In wie weit ist es legitim ganze Aufgabenbereiche einem Mitarbeiter zu überlassen, ungeachtet dessen dass dies nur geschieht um sich selbst, seinen Dienstalltag so gemütlich wie möglich zu gestalten?.....
Dieses "runter drücken" von Arbeiten empfinde ich mittlerweile als äußerst bedenklich.....

vielen Dank vorab für eure Antworten.

LG

WasDennNun

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Antw:Tätigkeiten den Entgeldgruppen / Funktionen zuordnen
« Antwort #1 am: 13.09.2022 07:31 »
Änderungen in den auszuübenden Tätigkeiten die zu einer Änderung der Eingruppierung führen würden, darf nur der AG durchführen, nicht der Vorgesetzte.
Sie müssen entsprechend dem NachwG dokumentiert werden.

Leider halten sich viele An und AG und Cheffes nicht daran, weil es zu viel Arbeit ist oder man es nicht weiß.

Der Einfachste Weg da Klarheit rein zubringen ist:
Nimm deine aktuelle Tätigkeitsbeschreibung (also das was beschreibt, was deine auszuübenden Tätigkeiten sind)
passe diese an in Hinblick deiner derzeit ausgeübten Tätigkeiten (also das was dein Cheffe dir gesagt hat, was du zu tun hast, evtl. hat er da seine Kompetenzen überschritten!) an (Idealerweise inkl. Zeitanteile).

Schicke das der Personalstelle mit der Bitte dir zu bestätigen, dass dies deine derzeitigen auszuübenden Tätigkeiten sind und den Hinweis. Frist 4 Wochen. Hinweis, dass wenn du keine Bestätigung bekommst du dich gezwungen siehst, nur noch die ursprünglich übertragenden Tätigkeiten auszuüben.

Solltest du keine Tätigkeitsbeschreibung ausgehändigt bekommen haben (also schon hier das NachwG ignoriert worden sein) erstellst du selber ein.