Hallo liebe Forummitglieder,
ich bin momentan Angestellte im Bürgerbüro - EG 8 mit AL 1. Ab November soll ich die Stelle als Bauamtsleiterin antreten und diese auch als langfristige Nachbesetzen. (der AL2 fängt nächstes Jahr im Sept. an). Die Stelle als Bauamtsleiterin (wir haben 5.000 Einwohner) ist mit EG 10 bewertet.
Nun meinten Sie zu mir das es keine Zulage etc. in so einem Fall gibt, da ich noch nicht den AL2 hätte, sondern Sie mir nur ab 01. November EG9a geben können und sobald die Prüfung zum AL 2 bestanden ist sie mich auf EG 10 höher gruppieren.
Stimmt das so? Grundsätzlich gibt es ja eine Zuwendung für vorrübergehende Tätigkeiten.. Der Punkt der mich zweifeln lässt ist das der Job nicht nur vorrübergehend sein wird.
LG und DANKE für eure Hilfe!!