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Höherwertige Tätigkeit § 14 TVÖD

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JesuisSVA:

--- Zitat von: superbraz am 13.09.2022 15:27 ---Mich würde viel mehr die AL Tätigkeit in E10 stören...da fehlen doch mind. 2 EG´s

--- End quote ---

Woraus ließe sich das schließen?

Jessi:

--- Zitat ---mit Wirkung vom Ersten des vierten Monats nach
Beginn der maßgebenden Beschäftigung
--- End quote ---

Heißt man kriegt die Zulage nach 4. Monaten rückwirkend ab dem 1. Monat oder kriegt man die Zulage allgemein erst nach dem 4. Monat?

JesuisSVA:
Weder noch. Ab dem Ersten des vierten Monats steht die Zulage erstmalig zu und sie wäre am Zahltag dieses Monats erstmalig auszuzahlen.

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