Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Höherwertige Tätigkeit § 14 TVÖD
JesuisSVA:
--- Zitat von: superbraz am 13.09.2022 15:27 ---Mich würde viel mehr die AL Tätigkeit in E10 stören...da fehlen doch mind. 2 EG´s
--- End quote ---
Woraus ließe sich das schließen?
Jessi:
--- Zitat ---mit Wirkung vom Ersten des vierten Monats nach
Beginn der maßgebenden Beschäftigung
--- End quote ---
Heißt man kriegt die Zulage nach 4. Monaten rückwirkend ab dem 1. Monat oder kriegt man die Zulage allgemein erst nach dem 4. Monat?
JesuisSVA:
Weder noch. Ab dem Ersten des vierten Monats steht die Zulage erstmalig zu und sie wäre am Zahltag dieses Monats erstmalig auszuzahlen.
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