Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-H (Hessen)
Stufenzuordnung bei Höhergruppierung; Überleitungsfall BAT zu TV-H
Tulpenfan:
--- Zitat von: Isie am 13.09.2022 19:57 ---Schaue dir deine letzte Gehaltsmitteilung vor der Überleitung an. Dort sollten Vergütungsgruppe, Lebensalterstufe, Grundvergütung, Ortszuschlag und Zulagen vermerkt sein. Mit diesen Daten lässt sich die Überleitung nachprüfen. Falls sie falsch war, ist sie zu korrigieren - auch heute noch. Dieser Anspruch unterliegt nicht der Ausschlussfrist.
--- End quote ---
Danke, das ist ein hilfreicher und sehr konkreter Tip(p)!
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