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[NW] Freiwillige Zahlungen Pensionskasse

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photosynthese:

--- Zitat von: mecki111 am 13.09.2022 22:55 ---Im Bundesbereich besteht die Möglichkeit die Ruhegehaltfähigkeit einer Beurlaubung durch Zahlung eines sog. Versorgungszuschlages nach Ziff. 6.2.1.5 BeamtVG herzustellen. Ob das für NRW auch gilt, sollte die zuständige Personalstelle entscheiden können. Allerdings dürfte die Höhe des zu zahlenden Versorgungszuschlages abschrecken. Ich meine mich erinnern zu können, dass er sich in den 1990ern auf ca. 30% der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge belief.

--- End quote ---

Danke für den Hinweis! Das habe ich tatsächlich gerade im LBeamtVG NRW nachvollzogen.

Rentenonkel:
Ich habe da mal eine kurze Nachfrage: Sind Kinder unter 10 Jahren vorhanden?

photosynthese:

--- Zitat von: Rentenonkel am 14.09.2022 10:51 ---Ich habe da mal eine kurze Nachfrage: Sind Kinder unter 10 Jahren vorhanden?

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Ja, zwei.

Rentenonkel:

--- Zitat von: photosynthese am 14.09.2022 11:40 ---
--- Zitat von: Rentenonkel am 14.09.2022 10:51 ---Ich habe da mal eine kurze Nachfrage: Sind Kinder unter 10 Jahren vorhanden?

--- End quote ---

Ja, zwei.

--- End quote ---

Dann müssten die Lücken, die der Frau entstehen, eigentlich durch die Zuschläge für Kindererziehung und Pflege in der Beamtenversorgung geschlossen werden. Ich nehme an, dass war auch der Grund, warum der Frau überhaupt die Beurlaubung ermöglicht wurde.

Bevor also an der Stelle Einzahlungen gemacht werden, sollte man vielleicht mit der zuständigen Versorgungsstelle klären, ob überhaupt durch die Freistellung Lücken entstehen und ob sich eine Einzahlung neben den Erziehungszeiten überhaupt positiv bemerkbar machen würde.

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