Hallo zusammen,
ich habe hier eine Verständnisfrage:
TV EntgO Bund §12
(1) Ist in einem Tätigkeitsmerkmal eine Vorbildung oder Ausbildung als Anforderung bestimmt, ohne dass sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, von ihm miterfasst werden, sind Beschäftigte, die die geforderte Vorbildung oder Ausbildung nicht besitzen, bei Erfüllung der sonstigen Anforderungen des Tätigkeitsmerkmals eine Entgeltgruppe niedriger eingruppiert.
Heißt das, dass man z.B. bei einer E10 Stelle (Voraussetzung Bachelor) auch ohne die Voraussetzung beim AG eingestellt werden kann (dort dann laut Gesetz E9c) und das Zeugnis nachreichen kann um dann auf E10 zu kommen?