Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Eingruppierung nach TV EntgO Bund §12
WasDennNun:
Und wenn er es doch macht, dann droht im irgend so ein Ding wie eine Konkurentenklage, richtig?
Und wenn keine klagt, dann passiert zunächst nichts, oder?
JesuisSVA:
Die Zustimmungsverweigerung des PR.
WasDennNun:
Ach, ja, die gibt es auch noch und dann rutscht dass ganz irgendwie zum BPR/HPR .....
Am Ende ist es immer besser, das gleiche Ding noch mal für 2 Wochen Auszuschreiben ohne Einschränkungen, so dass sich der nicht berücksichtigungsfähige Bewerber doch bewerben kann.
JesuisSVA:
Ja, es ist grundsätzlich besser, nicht rechtswidrig zu handeln.
WasDennNun:
Könnte eigentlich ein paar Monate / Jahre später jemand dagegen klagen, dass er nicht berücksichtigt wurde und mit welcher Konsequenz?
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