Autor Thema: Anzeigepflicht Nebentätigkeit  (Read 1964 times)

Saddy

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Anzeigepflicht Nebentätigkeit
« am: 13.09.2022 14:44 »
Hallo liebes Forum,

ich benötige mal wieder euer Wissen bzw. eure Erfahrung:

Ich bin Tarifbeschäftigter und habe vor 3 Wochen eine Nebentätigkeit angezeigt und möchte die nun endlich beginnen, habe bis heute jedoch noch keine Antwort durch meine Personabteilung erhalten. Bedeutet Anzeigepflicht nicht eigentlich das ich nach erfolgter "Anzeige" loslegen kann? Oder wie lange sollte ich meinem Arbeitgeber hier Zeit lassen?

Leider ist es einfach in der heutigen Zeit so das man ohne Nebenjob nur schwer über die Runden kommt.

JesuisSVA

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Antw:Anzeigepflicht Nebentätigkeit
« Antwort #1 am: 13.09.2022 14:55 »
Es bedarf keiner Reaktion des Arbeitgebers. Du hast Deiner Pflicht mit einer zeitgerechten Anzeige der Nebentätigkeit Genüge getan und kannst mit ihr beginnen.

Saddy

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Antw:Anzeigepflicht Nebentätigkeit
« Antwort #2 am: 13.09.2022 15:11 »
Danke Dir! So sehe ich es im Grunde auch, mir wird nur ständig gesagt ich solle bloß warten bis ich hier starte. Nur hab ich das Gefühl das die den Unterschied zwischen Anzeige- und Genehmigungspflicht nicht kennen.

Lieben Dank!

DiVO

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Antw:Anzeigepflicht Nebentätigkeit
« Antwort #3 am: 14.09.2022 10:56 »
Es bedarf keiner Reaktion des Arbeitgebers. Du hast Deiner Pflicht mit einer zeitgerechten Anzeige der Nebentätigkeit Genüge getan und kannst mit ihr beginnen.
Genau so ist es. Du hast deine Pflicht erfüllt und gut ist.