Autor Thema: Wechsel des Arbeitsgeber inkl. Wechsel der Entgeldgruppe - Welche Stufe?  (Read 7004 times)

Linchen

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Hallo Zusammen,

zum 01. Dezember diesen Jahres werde ich meinen Arbeitgeber wechseln. Zeitgleich auch vom TV-L zu TVÖD und von EG 6 zu EG 8.

Momentan bin ich in der Stufe 5 und frage mich gerade, in welche Stufe ich nun eingestellt werden würde? Das Netz hat mir bisher nur bedingt geholfen. Von ich fange quasi wieder von vorne an bis hin zu ich muss in 5 eingestuft werden, war alles dabei.

Falls es interessant dafür ist, die Stelle ist nahezu identisch mit meiner jetztigen, außer dass ich 3-4 weitere Aufgaben dazubekomme, daher vermutlich auch die andere EG.


Ja, ich könnte meinen zukünftigen Arbeitgeber fragen, ich finde aber, dass es aus meiner Sicht ein wenig "gierig" aussieht, wenn ich noch vor Vertragsunterzeichnung solche Dinge erfrage :-D

JesuisSVA

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Anspruch besteht lediglich auf Stufe 1, einschlägige Berufserfahrung ist nicht erkennbar. Die Berücksichtigung förderlicher Zeiten setzt ein Personalgewinnungsproblem voraus, das spätestens dann nicht mehr besteht, wenn der Arbeitsvertrag unterschrieben ist.

Linchen

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Danke für die Antwort :-)

Also ist es tatsächlich so, dass ich bei "0" anfange, obwohl ich die letzten 12 Jahre dieselbe Tätigkeit gemacht habe (außer den 3-4 neuen Tätigkeiten)?

Dann brauche ich auch nicht mehr nachfragen, sobald mein Termin zur Unterzeichnung steht :-)

JesuisSVA

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Wenn Du den Arbeitsvertrag noch nicht unterschrieben hast, besteht durchaus noch die tarifliche Möglichkeit der Berücksichtigung förderlicher Zeiten. Du musst halt deutlich machen, dass Du für weniger als Stufe X nicht kommst.

Linchen

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Ne, die Unterschrift steht jetzt erst an.

Danke für die Info. Das hat für mich gleich zu Beginn dann den faden Beigeschmack von "die macht jetzt schon Stunk". 

Aber ich überleg es mir, zumindest mal vor der Unterschrift nochmal nachzuhaken.

Vielen Dank!

JesuisSVA

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Gehaltsverhandlungen sind doch das Natürlichste von der Welt. Wenn man aus Deinem Nick auf Dein Geschlecht schließen darf, hast Du einen eindrucksvollen Beleg dafür abgeliefert, wie die Gender Pay Gap entsteht und dass es sich dabei weder um eine Diskriminierung noch um irgendeinen Mangel an "Gerechtigkeit" handelt.

Kaiser80

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Neben der berücksichtigung förderlicher Zeiten besteht auch bei  unmittelbarem Anschluss an ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst (§17 Abs. 2 ivm § 34 Abs. 3 Satz 3 und 4) oder zu einem Arbeitgeber, der einen dem TVöD vergleichbaren Tarifvertrag anwendet die in dem vorhergehenden Arbeitsverhältnis erworbene Stufe bei der Stufenzuordnung ganz oder teilweise zu berücksichtigen.

Wie der Vorredner sinngemäß sagte: "Fordern" musst du. Freiwillig geben die wenigsten AG im öD mehr als notwendig

JesuisSVA

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Da bislang keine Stufe der E8 erworben worden ist, kann tariflich auch keine Stufe ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung in E8 übernommen werden.

Kaiser80

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Da bislang keine Stufe der E8 erworben worden ist, kann tariflich auch keine Stufe ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung in E8 übernommen werden.
Das ergibt sich woraus? Es geht doch ums AV und nicht um die erreichte EG?

Linchen

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Ist angekommen. Ich werde versuchen, das Beste für mich herauszuholen :-)

JesuisSVA

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Da bislang keine Stufe der E8 erworben worden ist, kann tariflich auch keine Stufe ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung in E8 übernommen werden.
Das ergibt sich woraus? Es geht doch ums AV und nicht um die erreichte EG?

Es geht um eine bereits erworbene Stufe. Die Stufen der Entgelttabelle in der E6 sind ganz andere Stufen der Entgelttabelle als jene in der E8. In der E6 kann keine Stufe der E8 erworben worden sein, die sich übernehmen ließe.

Kaiser80

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Hm. Die Antwort stellt mich nicht zufrieden... Von einer EG ist in §17 Abs 4 Satz 5 doch keine Rede.

JesuisSVA

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§ 17 Abs. 4 TVÖD hat keinen Satz 5.

Kaiser80

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Ja, keine Ahnunng wo ich grad war. Auch §16 Abs. 2a (oder Wahlweise für S §16 Abs. 2.1 Satz 5.) treffen keine Aussage zur EG in Bezug auf die Stufe.
Ich möchte nur gerne den Fehler vermeiden; wir haben das schon reihenweise angewandt...


JesuisSVA

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Im § 16 Abs. 2a TVÖD VKA/TV-L bzw. § 16 Abs. 3 TVÖD Bund geht es jeweils um die "erworbene Stufe". Sofern Du Dich nicht in die Behauptung versteigst, die Stufen der E6 wären dieselben Stufen der Entgelttabelle wie die Stufen der E8, gibt es bei einer anderen Entgeltgruppe keine bereits erworbene Stufe.