Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Wechsel des Arbeitsgeber inkl. Wechsel der Entgeldgruppe - Welche Stufe?
JesuisSVA:
Ich sehe das nicht. Es geht ja nicht um eine Genehmigung, Gewährung oder Zustimmung, weshalb jemand, der sich wie Kaiser80 damit auskennt, niemals nach Versagungsgründen fragen würde. Er würde möglicherweise nach rechtlichen Bedenken fragen, auf die ein bestimmtes Handeln stossen würde. Zudem lassen sich Aufsichtsbehörden durch von ihnen Beaufsichtigten nur ungern Fristen setzen noch hätten diese ein Recht dazu, weshalb man sie womöglich aus grundsätzlichen Erwägungen heraus verstreichen liesse, um irgendwann danach zu beanstanden. Aber auch das wird Kaiser80 wissen.
Kaiser80:
--- Zitat von: JesuisSVA am 14.09.2022 20:34 ---Ich sehe das nicht. Es geht ja nicht um eine Genehmigung, Gewährung oder Zustimmung, weshalb jemand, der sich wie Kaiser80 damit auskennt, niemals nach Versagungsgründen fragen würde. Er würde möglicherweise nach rechtlichen Bedenken fragen, auf die ein bestimmtes Handeln stossen würde.
--- End quote ---
Richtig, wobei ich das möglicherweise hervorheben und die Wahrscheinlichkeit als gering einstufen möchte.
--- Zitat von: JesuisSVA am 14.09.2022 20:34 ---Zudem lassen sich Aufsichtsbehörden durch von ihnen Beaufsichtigten nur ungern Fristen setzen noch hätten diese ein Recht dazu, weshalb man sie womöglich aus grundsätzlichen Erwägungen heraus verstreichen liesse, um irgendwann danach zu beanstanden. Aber auch das wird Kaiser80 wissen.
--- End quote ---
Im Bereich von Beteiligungen der Kommune, im Rahmen Rekommunalisierung, Rücknahme Fremdleistungen zu Eigenregie schon am eigenen Leib erfahren...
WasDennNun:
Und wie werdet ihr zukünftig in einer solchen Situation bei der Einstellung verfahren?
Den Stufe 6 in Stufe 1 einstellen (äääh, oder dann halt niemanden)
Frage:
Dann wäre es doch auch falsch jemanden der von einer EG8 Stufe 6 kommt in die EG6 Stufe 6 via 16.2a einzustellen, korrekt?
(Wenn förderliche Zeiten und eB nicht greifen, natürlich)
Kaiser80:
--- Zitat von: WasDennNun am 15.09.2022 08:21 ---Und wie werdet ihr zukünftig in einer solchen Situation bei der Einstellung verfahren?
--- End quote ---
Ich wie bisher. Ich (PR) stimme ja lediglich einer Maßnahme des AG zu ;).
--- Zitat von: WasDennNun am 15.09.2022 08:21 ---Frage:
Dann wäre es doch auch falsch jemanden der von einer EG8 Stufe 6 kommt in die EG6 Stufe 6 via 16.2a einzustellen, korrekt?
(Wenn förderliche Zeiten und eB nicht greifen, natürlich)
--- End quote ---
Weiss ich nicht. Wie JesuisSVA ausführte gibt es bei einer anderen Entgeltgruppe keine bereits erworbene Stufe, Das müsst dann doch auch von oben nach unten gelten. Vllt kann er aufklären
JesuisSVA:
Wie wahrscheinlich ist es, dass jemand, der in einem der relevanten Tarifregime die Stufe 6 erreicht hat, nicht über Zeiten einer beruflichen Tätigkeit im Umfang von 15 Jahren verfügt, die man als Arbeitgeber im Rahmen des ehr weit gesteckten Ermessens als förderlich bewerten kann? Mir fielen da nur sehr wenige Konstellationen ein. Und da ja die Prämisse ist, dass er für Stufe 1 nicht käme, wird der Kandidat das ja wohl auch äussern. Ich sehe also kein reales Problem, sondern lediglich ein eingebildetes. Die Tarifpartner scheinen sich dieses jedoch auch eingebildet zu haben, sonst hätten sie den 2a ja nicht nachträglich eingefügt. Welchen realen Bedarf man dafür gesehen hat, vermag ich nicht zu erkennen.
Auch in E8 hat man keine Stufe in E6 erworben, es sei denn, man sei vorher mal in dieser niedrigeren Entgeltgruppe gewesen.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version