Autor Thema: Wechsel des Arbeitsgeber inkl. Wechsel der Entgeldgruppe - Welche Stufe?  (Read 7665 times)

JesuisSVA

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Wie soll eine erworbene Stufe nicht erworben worden sein?

WasDennNun

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Also habe ich, die Stufe EG8S1-6 erworben, wenn ich von der EG6S6 auf EG8S6 höhergruppiert werde?
Aber die Stufe EG7S1-S6 nicht?

JesuisSVA

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Wie ließe sich ersteres aus meinen Ausführungen schließen? Oder worauf soll sich das „also“ beziehen?

Wenn Du 6 Äpfel hast, die Du ganz oder teilweise für Dein Mittagessen berücksichtigen kannst, dann kannst Du davon 1, 2, 3, 4, 5, 6 oder jede nicht ganze Teilmenge davon berücksichtigen. Aus den Äpfeln werden aber keine Birnen und aus Birnen keine Äpfel.

WasDennNun

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Person ist in der EG8S6.  Soll eingestellt werden bei einem neuen AG, auf eine EG7 Stelle.
Kann dort nur die Stufe 6 via 2a bekommen, wenn sie vorher in der EG7S6 beim altem AG war, aber nicht wenn sie direkt von EG6 auf EG8 höhergruppiert wurde oder immer in der EG8 war.


JesuisSVA

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WasDennNun

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Schätze mal, dass das die TVP nicht mit ihrer depperten Regelung gewollt haben.

JesuisSVA

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Die Regelung, die man vielleicht haben wollte, wäre "Wechseln Beschäftigte von [...], so können diese ungeachtet der Entgeltgruppe beim alten Arbeitgeber stufengleich oder in einer Stufe mit niedrigerer Ordnungsnummer übernommen werden."

WasDennNun

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Die Regelung, die man vielleicht haben wollte, wäre "Wechseln Beschäftigte von [...], so können diese ungeachtet der Entgeltgruppe beim alten Arbeitgeber stufengleich oder in einer Stufe mit niedrigerer Ordnungsnummer übernommen werden."
oder als Basis für eine höhere EG genommen werden.
(Was ja im TV-L relevant wäre)

Wobei ich den Satz: "kann die in dem vorhergehenden Arbeitsverhältnis erworbene Stufe bei der Stufenzuordnung ganz oder teilweise berücksichtigt werden" weiterhin wie folgt (nach deiner Darstellung fehlerhaft) interpretieren werden:
Man nehme die EG und Stufe des vorherigen AGs, überträgt diese zur EG Stufe in das System des neuen AGs und ermittelt davon ausgehen in welche Stufe der zukünftigen EG die Person eingestuft werden würde, wenn sie einen Tätigkeitswechsel innerhalb des AGs durchführen würden (also die herab-/höhergruppierungsregeln des TVs anwenden).
Ausgehend von dieser Stufe wähle ich diese oder eine niedrigere Stufe aus, die ich gewähren möchte.

Damit berücksichtige ich die Stufe ganz oder teilweise bei meiner Stufenzuordnung.