BAG wäre doch die letzte Instanz die klären könnte, was korrektes handeln ist, solange der Tariftext nicht unmissverständlich geschrieben ist.
Oder anders ausgedrückt.
Wenn jemand die Stufe (so wie Kaiser80, also EG6 Stufe 6 kann bei Neueinstellung mitgenommen werden und führt zur EG8 Stufe 6) interpretiert, wer stellt fest, dass es übertariflich ist?
und somit dass es eine Verstoß gegen die kommunalverfassungsrechtlicher Beschränkungen ist?