Du hast die Stufe nicht so wie Kaiser80 interpretiert. Du hast ausgeführt, die bisherige Stufe in E6 bei Einstellung in E6 übernehmen und sodann im Augenblick danach in E8 höhergruppieren zu wollen.
Dann reden wir also aneinander vorbei. Ich stellte auf Kaisers vorgehen ab.
Ja, aber es ist doch nur ein Rechtsmeinung, dass die Vorgehensweise von kaiser80 fehlerhaft ist, solange es keine Klärung vor dem Verwaltungsgericht gibt, wie die Stufen in diesem Fall tariflich zu werten sind, oder?
Also ist es nicht missbräuchlich, wenn man so wie Kaiser80 es macht.
Man interpretiert die Stufe als Stufe und stellt direkt in EG8 Stufe 6 ein, weil man so den Tariftext interpretiert und die Rechtsmeinung sich gebildet hat, dass es korrekt ist.
Dann kann jemand wie Kaiser, dass solange machen kann, solange nicht ihm seitens einer Aufsichtsbehörde es untersagt wird oder er eine andere gefestigte Rechtsmeinung sich bildet. korrekt? Und es ist nicht missbräuchlich, da es aus Ahnungslosigkeit so gemacht wird/wurde.
Oder gibt es Urteile (die einem bekannt sein müssten), die eben diese Vorgehensweise als falsche Interpretation des Tariftextes klarstellen.
Meine Variante (falls es eben nicht tarifkonform wäre, so wie es Kaiser machte):
Man stellt in der EG6 ein (also Stufe 6) ein und überträgt zu einem spätere Zeitpunkt höherwertige Tätigkeiten, so dass dann die EG8 S6 erreicht wird.
Wenn man das unmittelbar macht, wäre es deiner Meinung nach missbräuchlich. Verstanden.
Wenn man sich dafür ein paar Wochen Zeit lässt, ist es missbräuchlich?