Autor Thema: Stufenzuordnung NACH Vertragsunterzeichnung?  (Read 1345 times)

Radwanska

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Hallo, ich bin neu hier und wäre um eine Einschätzung meiner Situation dankbar:

Ich bin seit 06/2018 Angestellter bei einem sozialen Verein und werde aufgrund meine Studiums und meiner vorherigen Berufserfahrungen nach TV L S 12 Stufe 3 bezahlt. Ich befinde mich mittlerweile im 4. Jahr der Stufe 3.
Nun habe ich einen neuen Job in Aussicht bei der Behörde.
Dieser wird nach TV L S 15 bezahlt, da es sich um eine Teamleitung handelt.

Interessant wird nun sein, in welche Stufe ich zugeordnet werde. Zum einen habe ich lange Berufserfahrung, die aktuelle Tätigkeit enthält viele Elemente meiner neuen Tätigkeit ("einschlägige Berufserfahrung") - nur die Leitung von Hauptamtlichen Mitarbeitern ist neu. Bisher habe ich "nur" Projekte geleitet und war für 80 ehrenamtliche Mitarbeiter verantwortlich. Kurzum: Die Stufenzuordnung ist Auslegungssache (!?).

Das Problem ist jedoch nun, dass die Behörde zig Unterlagen von mir haben will und dann in einem mehrwöchigen Prozess die Stufe prüfen möchte. DAVOR soll ich jedoch den Vertrag unterschreiben. Damit fühle ich mich unwohl, da ich ja das Gehalt zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht kenne und damit die Katze im Sack kaufe und das Risiko eingehe, dass ich in Stufe 1 gesetzt werde und damit viel weniger verdiene als jetzt.
Anscheinend ist das Prozedere dort normal so, aber für mich schwierig.
Was meint ihr?

DANKE

JesuisSVA

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Antw:Stufenzuordnung NACH Vertragsunterzeichnung?
« Antwort #1 am: 14.09.2022 09:11 »
Tariflich kann förderliche Berufserfahrung nicht mehr berücksichtigt werden, wenn die Stelle besetzt ist, denn es liegt dann kein Personalgewinnungsproblem mehr vor.

WasDennNun

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Antw:Stufenzuordnung NACH Vertragsunterzeichnung?
« Antwort #2 am: 14.09.2022 09:23 »
Was meint ihr?
Zwei Möglichkeiten sehe ich:
Abwarten bis die sich intern abgestimmt haben und wissen welchen AV sie dir geben wollen und dann entscheiden ob man das Angebot annimmt.

Anfangen mit einem AV, in dem steht, dass du förderliche Zeiten anerkannt bekommst, vorbehaltlich der internen Prüfung, das du diese Zeiten nachweisen kannst.

das was die wollen:
Dich einstellen, dann rückwirkend die förderliche Zeiten anerkennen. Das ist eine übertarifliche Regelung, da kannst du dich natürlich auch drauf einlassen.