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Beschäftigungszeit / Jubiläumsgeld

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Karina:
Hallo Zusammen,

ich habe mal eine Frage zur Beschäftigungszeit. Wenn ein Mitarbeiter der Feuerwehr in die Übergangsversorgung der Feuerwehr gewechselt ist, zählt das dann, wie die Ruhephase bei Altersteilzeitverträgen im Blockmodell, noch zur Beschäftigungszeit?
Und bekommt er dem entsprechend das Jubiläumsgeld gezahlt?

Liebe Grüße

JesuisSVA:
Ja, das zählt noch zur Beschäftigungszeit, siehe § 46 Nr. 4 Abs. 1 Satz  BT-V.

Karina:
Danke schön.

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