Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Beschäftigungszeit / Jubiläumsgeld
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Karina:
Hallo Zusammen,
ich habe mal eine Frage zur Beschäftigungszeit. Wenn ein Mitarbeiter der Feuerwehr in die Übergangsversorgung der Feuerwehr gewechselt ist, zählt das dann, wie die Ruhephase bei Altersteilzeitverträgen im Blockmodell, noch zur Beschäftigungszeit?
Und bekommt er dem entsprechend das Jubiläumsgeld gezahlt?
Liebe Grüße
JesuisSVA:
Ja, das zählt noch zur Beschäftigungszeit, siehe § 46 Nr. 4 Abs. 1 Satz BT-V.
Karina:
Danke schön.
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