Autor Thema: Stufenlaufzeitverkürzung  (Read 13216 times)

KurzeFrage

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Stufenlaufzeitverkürzung
« am: 14.09.2022 12:22 »
Hallo zusammen!

Ich habe mit meinem Chef vor einiger Zeit eine Stufenlaufzeitverkürzung von 4 auf 2 Jahre ausgehandelt.
Er hat mir in einem weiteren Gespräch die Information gegeben, dass dies von der Verwaltung nun auch alles in die Wege geleitet ist und das alles läuft.

Nächsten Monat sind die 2 Jahre rum und ich müsste in die neue Stufe kommen.
Allerdings habe ich bis heute nichts Schriftliches von der Verwaltung erhalten.
Ist ein schriftliches Schreiben bei Stufenlaufzeitverkürzungen üblich? Sollte ich nochmal nach etwas Schriftlichem fragen?

Vielen Dank :-)

WasDennNun

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Antw:Stufenlaufzeitverkürzung
« Antwort #1 am: 14.09.2022 12:33 »
Fragen kostet nichts.
Aber normalerweise sollte doch eine neue Gehaltsabrechnung mit den neuen Zahlen ausreichen.

armdran

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Antw:Stufenlaufzeitverkürzung
« Antwort #2 am: 14.09.2022 17:17 »
Ich hatte dazu ein Schreiben von der Verwaltung erhalten:


Laufzeitverkürzung der Stufe gern. §17(2) S. 1 TV-L
Antrag von xxxx
Sehr geehrter xxxxx,
da Ihre Leistungen erheblich über dem Durchschnitt liegen, verkürzen wir die erforderliche Zeit für das Erreichen der Stufe 6. Sie werden zum xx.xx.xxxx in die Entgeltgruppe 12 Stufe 6 TV-L eingruppiert.

Hierzu spreche ich Ihnen meinen herzlichen Glückwunsch aus.
Alle anderen Arbeitsbedingungen bleiben unverändert.
Das Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW (LBV) in Düsseldorf wird entsprechend unterrichtet.
In Ihrem neuen Einsatzbereich wünsche ich Ihnen viel Erfolg und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Der Kanzler

Im Auftrag

KurzeFrage

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Antw:Stufenlaufzeitverkürzung
« Antwort #3 am: 14.09.2022 19:10 »
Danke für die Rückmeldungen!

Ich finde es auch seltsam, dass noch nichts Schriftliches von der Verwaltung gekommen ist.
Ein Schreiben dieser Art hätte ich auch erwartet.
Ich werde morgen sicherheitshalber nochmal nachhaken.

Schinkensandwich

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Antw:Stufenlaufzeitverkürzung
« Antwort #4 am: 15.09.2022 16:49 »
Es ist ja meines Wissens äußerst selten, dass von der Möglichkeit der Stufenlaufzeitverkürzung Gebrauch gemacht wird (Stufenvorweggewährung schon eher) und das eigentlich auch aus gutem Grund.
Wie wurde denn bei euch objektiv festgestellt, dass Deine Leistungen erheblich über dem Durchschnitt liegen? Gibt es bei euch, wie bei Beamten, regelmäßige Beurteilungen?
Hier in Bayern wird das Instrument der Stufenlaufzeitverkürzung sowieso grundsätzlich nicht angewandt.

MH

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Antw:Stufenlaufzeitverkürzung
« Antwort #5 am: 16.09.2022 08:38 »
Es ist ja meines Wissens äußerst selten, dass von der Möglichkeit der Stufenlaufzeitverkürzung Gebrauch gemacht wird (Stufenvorweggewährung schon eher) und das eigentlich auch aus gutem Grund.
Wie wurde denn bei euch objektiv festgestellt, dass Deine Leistungen erheblich über dem Durchschnitt liegen? Gibt es bei euch, wie bei Beamten, regelmäßige Beurteilungen?
Hier in Bayern wird das Instrument der Stufenlaufzeitverkürzung sowieso grundsätzlich nicht angewandt.

Ich habe erst vor zwei Jahren eine Stufenlaufzeitverkürzung erhalten und wohne in BY. Sowie andere Kollegen auch in den letzten Jahren. Die Aussage kann daher nicht ganz so korrekt sein.

Schinkensandwich

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Antw:Stufenlaufzeitverkürzung
« Antwort #6 am: 20.09.2022 17:26 »
Ich habe erst vor zwei Jahren eine Stufenlaufzeitverkürzung erhalten und wohne in BY. Sowie andere Kollegen auch in den letzten Jahren. Die Aussage kann daher nicht ganz so korrekt sein.

Doch, meine Aussage ist sehr wohl korrekt. Es steht so explizit in den bayerischen Durchführungshinweisen zum TV-L, dass dieses Instrument nicht angewendet wird (ein entsprechendes Ministeriumsschreiben gibt es dazu natürlich auch). Diese Durchführungshinweise sind bei der Anwendung des TV-L für die bayerischen Behörden bindend. Kann natürlich sein (was ich aber eher nicht glaube), dass man das bei Dir "übertariflich" irgendwie geregelt hat. Aber dann hat man sicherlich Deine Personalakte ganz tief irgendwo vergraben, dass das nicht mal in die Hände der Rechnungsprüfung bzw. des Bayerischen Rechnungshofes fällt - das Ministerium hat Deiner Stufenlaufzeitverkürzung nämlich ganz gewiss nicht zugestimmt (die sind ja selbst bei einer sog. Stufenvorweggewährung, die dort immer vorzulegen ist, sehr störrisch). Kann es sein, dass Du ggf. nur in einem dem TV-L angelehnten Betrieb o.ä. arbeitest, aber nicht direkt beim Freistaat Bayern? Vielleicht ist das die Erklärung. Oder hast Du schlicht die sog. Stufenvorweggewährung mit der Stufenlaufzeitverkürzung verwechselt?

Du schreibst, dass Du aber auch andere Kollegen eine Stufenlaufzeitverkürzung erhalten haben, was ungewöhnlich ist, d.h. gleich bei mehreren von euch lag die Leistung erheblich über dem Durchschnitt. Was sagen denn die Kollegen/Kolleginnen die durchschnittlich und unterdurchschnittlich eingeschätzt wurden? Es muss ja dann ein nachvollziehbares und überprüfbares Bewertungsinstrument existieren. In Bayern war ja auch eines der Argumente, weshalb von diesem leistungsbezogenen Stufenaufstieg kein Gebrauch gemacht wird, dass dann auch die Stufenlaufzeitverlängerung angewandt werden müsste, man das aber nicht möchte (auch von Seiten der Personalräte nicht gewünscht). Gibt es dann bei euch konsequenterweise eine Stufenlaufzeitverlängerung bei den Low-Performern?

WasDennNun

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Antw:Stufenlaufzeitverkürzung
« Antwort #7 am: 20.09.2022 18:06 »
Warum man eine kann Regel anwenden muss, weil man eine andere anwendet erschließt sich mir nicht.
Aber du hast natürlich Recht, wenn man erstmal low und high performer siebt, dann könnte man es auch anwenden.
Ist wohl eher wehret den Anfängen, was da die Personalräte zum Nein bewegt.
Möglicherweise, weil sie Angst haben zu den low performern zu gehören.


MH

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Antw:Stufenlaufzeitverkürzung
« Antwort #8 am: 21.09.2022 11:10 »
Ich habe erst vor zwei Jahren eine Stufenlaufzeitverkürzung erhalten und wohne in BY. Sowie andere Kollegen auch in den letzten Jahren. Die Aussage kann daher nicht ganz so korrekt sein.

Doch, meine Aussage ist sehr wohl korrekt. Es steht so explizit in den bayerischen Durchführungshinweisen zum TV-L, dass dieses Instrument nicht angewendet wird (ein entsprechendes Ministeriumsschreiben gibt es dazu natürlich auch). Diese Durchführungshinweise sind bei der Anwendung des TV-L für die bayerischen Behörden bindend. Kann natürlich sein (was ich aber eher nicht glaube), dass man das bei Dir "übertariflich" irgendwie geregelt hat. Aber dann hat man sicherlich Deine Personalakte ganz tief irgendwo vergraben, dass das nicht mal in die Hände der Rechnungsprüfung bzw. des Bayerischen Rechnungshofes fällt - das Ministerium hat Deiner Stufenlaufzeitverkürzung nämlich ganz gewiss nicht zugestimmt (die sind ja selbst bei einer sog. Stufenvorweggewährung, die dort immer vorzulegen ist, sehr störrisch). Kann es sein, dass Du ggf. nur in einem dem TV-L angelehnten Betrieb o.ä. arbeitest, aber nicht direkt beim Freistaat Bayern? Vielleicht ist das die Erklärung. Oder hast Du schlicht die sog. Stufenvorweggewährung mit der Stufenlaufzeitverkürzung verwechselt?

Du schreibst, dass Du aber auch andere Kollegen eine Stufenlaufzeitverkürzung erhalten haben, was ungewöhnlich ist, d.h. gleich bei mehreren von euch lag die Leistung erheblich über dem Durchschnitt. Was sagen denn die Kollegen/Kolleginnen die durchschnittlich und unterdurchschnittlich eingeschätzt wurden? Es muss ja dann ein nachvollziehbares und überprüfbares Bewertungsinstrument existieren. In Bayern war ja auch eines der Argumente, weshalb von diesem leistungsbezogenen Stufenaufstieg kein Gebrauch gemacht wird, dass dann auch die Stufenlaufzeitverlängerung angewandt werden müsste, man das aber nicht möchte (auch von Seiten der Personalräte nicht gewünscht). Gibt es dann bei euch konsequenterweise eine Stufenlaufzeitverlängerung bei den Low-Performern?

Wie kommst du auf TV-L. Die Frage steht eindeutluch im TVöD-Bund Bereich🤷. Meine Antwort ist auch darauf bezogen.

Schinkensandwich

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Antw:Stufenlaufzeitverkürzung
« Antwort #9 am: 23.09.2022 17:04 »
Ja gut, das ist natürlich ein Argument  :D.
Sorry, hatte tatsächlich übersehen, in welchem Unterforum das hier gepostet ist.