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Stufenlaufzeitverkürzung

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MH:

--- Zitat von: Schinkensandwich am 15.09.2022 16:49 ---Es ist ja meines Wissens äußerst selten, dass von der Möglichkeit der Stufenlaufzeitverkürzung Gebrauch gemacht wird (Stufenvorweggewährung schon eher) und das eigentlich auch aus gutem Grund.
Wie wurde denn bei euch objektiv festgestellt, dass Deine Leistungen erheblich über dem Durchschnitt liegen? Gibt es bei euch, wie bei Beamten, regelmäßige Beurteilungen?
Hier in Bayern wird das Instrument der Stufenlaufzeitverkürzung sowieso grundsätzlich nicht angewandt.

--- End quote ---

Ich habe erst vor zwei Jahren eine Stufenlaufzeitverkürzung erhalten und wohne in BY. Sowie andere Kollegen auch in den letzten Jahren. Die Aussage kann daher nicht ganz so korrekt sein.

Schinkensandwich:

--- Zitat von: MH am 16.09.2022 08:38 ---Ich habe erst vor zwei Jahren eine Stufenlaufzeitverkürzung erhalten und wohne in BY. Sowie andere Kollegen auch in den letzten Jahren. Die Aussage kann daher nicht ganz so korrekt sein.

--- End quote ---

Doch, meine Aussage ist sehr wohl korrekt. Es steht so explizit in den bayerischen Durchführungshinweisen zum TV-L, dass dieses Instrument nicht angewendet wird (ein entsprechendes Ministeriumsschreiben gibt es dazu natürlich auch). Diese Durchführungshinweise sind bei der Anwendung des TV-L für die bayerischen Behörden bindend. Kann natürlich sein (was ich aber eher nicht glaube), dass man das bei Dir "übertariflich" irgendwie geregelt hat. Aber dann hat man sicherlich Deine Personalakte ganz tief irgendwo vergraben, dass das nicht mal in die Hände der Rechnungsprüfung bzw. des Bayerischen Rechnungshofes fällt - das Ministerium hat Deiner Stufenlaufzeitverkürzung nämlich ganz gewiss nicht zugestimmt (die sind ja selbst bei einer sog. Stufenvorweggewährung, die dort immer vorzulegen ist, sehr störrisch). Kann es sein, dass Du ggf. nur in einem dem TV-L angelehnten Betrieb o.ä. arbeitest, aber nicht direkt beim Freistaat Bayern? Vielleicht ist das die Erklärung. Oder hast Du schlicht die sog. Stufenvorweggewährung mit der Stufenlaufzeitverkürzung verwechselt?

Du schreibst, dass Du aber auch andere Kollegen eine Stufenlaufzeitverkürzung erhalten haben, was ungewöhnlich ist, d.h. gleich bei mehreren von euch lag die Leistung erheblich über dem Durchschnitt. Was sagen denn die Kollegen/Kolleginnen die durchschnittlich und unterdurchschnittlich eingeschätzt wurden? Es muss ja dann ein nachvollziehbares und überprüfbares Bewertungsinstrument existieren. In Bayern war ja auch eines der Argumente, weshalb von diesem leistungsbezogenen Stufenaufstieg kein Gebrauch gemacht wird, dass dann auch die Stufenlaufzeitverlängerung angewandt werden müsste, man das aber nicht möchte (auch von Seiten der Personalräte nicht gewünscht). Gibt es dann bei euch konsequenterweise eine Stufenlaufzeitverlängerung bei den Low-Performern?

WasDennNun:
Warum man eine kann Regel anwenden muss, weil man eine andere anwendet erschließt sich mir nicht.
Aber du hast natürlich Recht, wenn man erstmal low und high performer siebt, dann könnte man es auch anwenden.
Ist wohl eher wehret den Anfängen, was da die Personalräte zum Nein bewegt.
Möglicherweise, weil sie Angst haben zu den low performern zu gehören.

MH:

--- Zitat von: Schinkensandwich am 20.09.2022 17:26 ---
--- Zitat von: MH am 16.09.2022 08:38 ---Ich habe erst vor zwei Jahren eine Stufenlaufzeitverkürzung erhalten und wohne in BY. Sowie andere Kollegen auch in den letzten Jahren. Die Aussage kann daher nicht ganz so korrekt sein.

--- End quote ---

Doch, meine Aussage ist sehr wohl korrekt. Es steht so explizit in den bayerischen Durchführungshinweisen zum TV-L, dass dieses Instrument nicht angewendet wird (ein entsprechendes Ministeriumsschreiben gibt es dazu natürlich auch). Diese Durchführungshinweise sind bei der Anwendung des TV-L für die bayerischen Behörden bindend. Kann natürlich sein (was ich aber eher nicht glaube), dass man das bei Dir "übertariflich" irgendwie geregelt hat. Aber dann hat man sicherlich Deine Personalakte ganz tief irgendwo vergraben, dass das nicht mal in die Hände der Rechnungsprüfung bzw. des Bayerischen Rechnungshofes fällt - das Ministerium hat Deiner Stufenlaufzeitverkürzung nämlich ganz gewiss nicht zugestimmt (die sind ja selbst bei einer sog. Stufenvorweggewährung, die dort immer vorzulegen ist, sehr störrisch). Kann es sein, dass Du ggf. nur in einem dem TV-L angelehnten Betrieb o.ä. arbeitest, aber nicht direkt beim Freistaat Bayern? Vielleicht ist das die Erklärung. Oder hast Du schlicht die sog. Stufenvorweggewährung mit der Stufenlaufzeitverkürzung verwechselt?

Du schreibst, dass Du aber auch andere Kollegen eine Stufenlaufzeitverkürzung erhalten haben, was ungewöhnlich ist, d.h. gleich bei mehreren von euch lag die Leistung erheblich über dem Durchschnitt. Was sagen denn die Kollegen/Kolleginnen die durchschnittlich und unterdurchschnittlich eingeschätzt wurden? Es muss ja dann ein nachvollziehbares und überprüfbares Bewertungsinstrument existieren. In Bayern war ja auch eines der Argumente, weshalb von diesem leistungsbezogenen Stufenaufstieg kein Gebrauch gemacht wird, dass dann auch die Stufenlaufzeitverlängerung angewandt werden müsste, man das aber nicht möchte (auch von Seiten der Personalräte nicht gewünscht). Gibt es dann bei euch konsequenterweise eine Stufenlaufzeitverlängerung bei den Low-Performern?

--- End quote ---

Wie kommst du auf TV-L. Die Frage steht eindeutluch im TVöD-Bund Bereich🤷. Meine Antwort ist auch darauf bezogen.

Schinkensandwich:
Ja gut, das ist natürlich ein Argument  :D.
Sorry, hatte tatsächlich übersehen, in welchem Unterforum das hier gepostet ist.

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