Selbst wenn man beweisen kann, dass der Chef wirklich ein Trottel ist, wäre es wohl eine strafbare Beleidigung:
"§ 192 Beleidigung trotz Wahrheitsbeweises
Der Beweis der Wahrheit der behaupteten oder verbreiteten Tatsache schließt die Bestrafung nach § 185 nicht aus, wenn das Vorhandensein einer Beleidigung aus der Form der Behauptung oder Verbreitung oder aus den Umständen, unter welchen sie geschah, hervorgeht."
@Britta2: Nur bei Beleidigung und Gegenbeleidigung kann straffreiheit für Beide oder nur für Einen der Täter ergehen (§ 199 STGB), das entscheidet der Richter.
Eine vorhergehende Provokation (ohne beleidigenden Charakter) dürfte nur auf das Strafmaß Einfluss haben ggf. bis zur Verfahrenseinstellung.