Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Beleidigung
Tiffy:
Manchen fällt es halt schwer, ihre Kindergarten- und Grundschulerfahrungen abzulegen.
Philipp:
https://www.streifler.de/artikel/meinungsfreiheit-allgemeines-pers-nlichkeitsrecht-und-beleidigung
Eine Formulierung als "unbelehrbarer Trottel" kann zutreffend sein - die Person kann sowohl unbelehrbar, als auch trottelig sein.
Insofern wäre die Beleidung den Kategorien "Formalbeleidigung", "Schmähung" oder "Verletzung der Menschenwürde" klar nicht zuzuordnen.
Es müsste eine Abwägung stattfinden, die angesichts der durchaus zutreffenden sachlichen Feststellung als Meinungsäußerung aufgefasst werden kann.
Organisator:
--- Zitat von: Philipp am 20.09.2022 15:36 ---https://www.streifler.de/artikel/meinungsfreiheit-allgemeines-pers-nlichkeitsrecht-und-beleidigung
Eine Formulierung als "unbelehrbarer Trottel" kann zutreffend sein - die Person kann sowohl unbelehrbar, als auch trottelig sein.
Insofern wäre die Beleidung den Kategorien "Formalbeleidigung", "Schmähung" oder "Verletzung der Menschenwürde" klar nicht zuzuordnen.
Es müsste eine Abwägung stattfinden, die angesichts der durchaus zutreffenden sachlichen Feststellung als Meinungsäußerung aufgefasst werden kann.
--- End quote ---
Nein, dann wäre es nämlich keine Meinungsäußerung sondern eine Feststellung. Daher: Ob zutreffend oder nicht, was als Beleidigung gemeint oder aufgefasst werden kann, ist eine solche.
So mag ich mich zwar gerade als unbelehrbarer Trottel darstellen, würde eine solche Bezeichnung dennoch als Beleidung auffassen.
Philipp:
Organisator:
;D ;D ;D
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version