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Beleidigung
Opa:
--- Zitat von: Britta2 am 14.09.2022 19:21 ---Man kann ja auch sagen "Ich würde nie sagen, dass du ein unbelehrbarer Trottel bist". Dann ist es keine Beleidigung.
--- End quote ---
Ich würde nie sagen, dass Britta2 ein unbelehrbarer Trottel ist. So okay für dich?
Tiffy:
Es kommt im Falle eines Rechtsstreites auf die erkennbare Beleidigungsabsicht an, deshalb helfen am Ende weder vermeintlich schlaue Negationen oder Konjunktivformen noch Selbstzensur ("Ey, Sie blödes A-Loch!" - "Ich habe ja gar nicht Arsch gesagt, nur A!").
Schokobon:
Im Kindergarten damals haben die "schlauen Negationen" vortrefflich funktioniert.
Britta2:
Ich meine gelesen zu haben, dass es in solchen Konstellationen in einem Rechtsstreit auch mit darauf ankommt, warum es zu solcher verbaler Entgleisung kam. Manchmal entscheiden Emotionen. Wenn der Typ A den B vorsätzlich zur Weißglut provozierte, dann muss sich B sicher nicht wie ein Priester alles gefallen lassen aus Furcht vor Ahndung. Wichtig ist also auch der Auslöser solcher Entgleisung in dem Augenblick.
PS: im Kindergarten kann ich sowas noch gar nicht. Nichtmal in der Schulzeit. Da gab es noch heftigste Prügel per Faustschlag bei einem Widerwort ...
yamato:
Selbst wenn man beweisen kann, dass der Chef wirklich ein Trottel ist, wäre es wohl eine strafbare Beleidigung:
"§ 192 Beleidigung trotz Wahrheitsbeweises
Der Beweis der Wahrheit der behaupteten oder verbreiteten Tatsache schließt die Bestrafung nach § 185 nicht aus, wenn das Vorhandensein einer Beleidigung aus der Form der Behauptung oder Verbreitung oder aus den Umständen, unter welchen sie geschah, hervorgeht."
@Britta2: Nur bei Beleidigung und Gegenbeleidigung kann straffreiheit für Beide oder nur für Einen der Täter ergehen (§ 199 STGB), das entscheidet der Richter.
Eine vorhergehende Provokation (ohne beleidigenden Charakter) dürfte nur auf das Strafmaß Einfluss haben ggf. bis zur Verfahrenseinstellung.
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