Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Kündigungsfrist
Holgi59:
Hallo,
ich möchte zum 01.05.2023 (oder macht man das zum 30.04.?) kündigen. Leider bekomme ich keine einheitlichen Angaben dazu, bis wann ich die Kündigung machen muss.
Kann mir hier jemand i.d.S. eine Aussage geben?
Danke & Grüße
Holger
Kaiser80:
Nein. Dazu fehlen Angaben
Holgi59:
Ich: 11 Jahre bei den Stadtwerken, TVV.
dazu kommt noch:
meine Frau: 25 Jahre bei einer Stiftung/Gesundheitswesen Heime, m.w. Tarif an den ÖD "angelehnt". als sie damals da anfing war es der BAT.
hilft das?
Kaiser80:
--- Zitat von: Holgi59 am 14.09.2022 16:08 ---Ich: 11 Jahre bei den Stadtwerken, TVV.
--- End quote ---
Mithin beträgt die Kündigungsfrist nach §19 TVV 5 Monate zum Ende eines Kalendervierteljahres
JesuisSVA:
Eine ordentliche Kündigung zum Wunschtermin ist fristgerecht nicht möglich. Der Wunschtermin ist kein Schluss eines Kalendervierteljahres, möglich wären also Kündigungen zum 31.03.2023 spätestens am 31.10.2022 oder zum 30.06.2023 spätestens am 30.01.2023. Die Beschäftigung Deiner Frau ist unbeachtlich.
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