Kündigungsfrist

Begonnen von Holgi59, 14.09.2022 15:51

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Holgi59

Hallo,

ich möchte zum 01.05.2023 (oder macht man das zum 30.04.?) kündigen. Leider bekomme ich keine einheitlichen Angaben dazu, bis wann ich die Kündigung machen muss.

Kann mir hier jemand i.d.S. eine Aussage geben?

Danke & Grüße
Holger

Kaiser80

Nein. Dazu fehlen Angaben

Holgi59

Ich: 11 Jahre bei den Stadtwerken, TVV.

dazu kommt noch:
meine Frau: 25 Jahre bei einer Stiftung/Gesundheitswesen Heime, m.w. Tarif an den ÖD "angelehnt". als sie damals da anfing war es der BAT.

hilft das?

Kaiser80

Zitat von: Holgi59 in 14.09.2022 16:08
Ich: 11 Jahre bei den Stadtwerken, TVV.

Mithin beträgt die Kündigungsfrist nach §19 TVV 5 Monate zum Ende eines Kalendervierteljahres

JesuisSVA

Eine ordentliche Kündigung zum Wunschtermin ist fristgerecht nicht möglich. Der Wunschtermin ist kein Schluss eines Kalendervierteljahres, möglich wären also Kündigungen zum 31.03.2023 spätestens am 31.10.2022 oder zum 30.06.2023 spätestens am 30.01.2023. Die Beschäftigung Deiner Frau ist unbeachtlich.

Holgi59

... vielen Dank. dann wird es wohl eine nicht fristgerechte Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag.

Holger