Autor Thema: Wechsel 1 Monat vor Stufenaufstieg  (Read 7201 times)

LaZisca

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Wechsel 1 Monat vor Stufenaufstieg
« am: 15.09.2022 15:29 »
Hallo,

ich benötige Hilfe in folgendem Sachverhalt:

Ich bin aktuell in E10 Stufe 5 eingruppiert. Aufstieg in Stufe 6 erfolgt im Mai 2023.

Ich habe mich auf eine E11 Stelle bei einem anderen Arbeitgeber beworben und dort auch eine Zusage erhalten. Meine Kündigungsfrist beträgt 6 Monate zum Quartalsende. Somit wurde eine Einstellung zum 01.04.23 angeboten, genau ein Monat vor dem Stufenaufstieg. Das ist natürlich ärgerlich, wenn wegen einem fehlenden Monat die Stufe bei 5 bleibt und die Laufzeit wieder von vorne beginnt.

Eine Anstellung in Stufe 6 schliesst der neue Arbeitgeber leider aus. Die Stelle soll auch möglichst zu sofort besetzt werden, daher will man selbst den einen Monat mehr nicht warten.

Was kann ich tun, um doch noch in Stufe 6 zu kommen? Wäre es möglich, zum 01.04.23 einen zweiten Vertrag abzuschließen? Aufgrund von Urlaub und Überstunden würde ich im April eh nicht mehr bei meinem alten Arbeitgeber arbeiten. Andere Ideen oder Vorschläge?

Bin für jede Hilfe dankbar!

Franzi

WasDennNun

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Antw:Wechsel 1 Monat vor Stufenaufstieg
« Antwort #1 am: 15.09.2022 15:33 »
Wenn der AG eine Einstellung in der 6 ausschließt, dann kannst du ihn nicht dazu zwingen, auch wenn du zum 1.5. oder 1.6. dort anfängst.
Ist doch schon "nett", dass er dir mehr als die Stufe 1 (oder 3 falsch einschlägige Berufserfahrung vorliegt) anbietet.

LaZisca

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Antw:Wechsel 1 Monat vor Stufenaufstieg
« Antwort #2 am: 15.09.2022 15:36 »
Ich würde ja die 6 bekommen, wenn ich sie schon hätte. Würde ich also einen  Monat später anfangen, bekomme ich die 6.

JesuisSVA

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Antw:Wechsel 1 Monat vor Stufenaufstieg
« Antwort #3 am: 15.09.2022 15:41 »
Welchen Zusammenhang zwischen der erworbenen Stufe in E10 beim alten Arbeitgeber und der Stufenzuordnung in E11 beim neuen Arbeitgeber sieht dieser?

LaZisca

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Antw:Wechsel 1 Monat vor Stufenaufstieg
« Antwort #4 am: 15.09.2022 15:57 »
Kann ich nicht genau sagen, wurde mir aber so zugesagt.

Organisator

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Antw:Wechsel 1 Monat vor Stufenaufstieg
« Antwort #5 am: 15.09.2022 16:29 »
Hallo,

ich benötige Hilfe in folgendem Sachverhalt:

Ich bin aktuell in E10 Stufe 5 eingruppiert. Aufstieg in Stufe 6 erfolgt im Mai 2023.

Ich habe mich auf eine E11 Stelle bei einem anderen Arbeitgeber beworben und dort auch eine Zusage erhalten. Meine Kündigungsfrist beträgt 6 Monate zum Quartalsende. Somit wurde eine Einstellung zum 01.04.23 angeboten, genau ein Monat vor dem Stufenaufstieg. Das ist natürlich ärgerlich, wenn wegen einem fehlenden Monat die Stufe bei 5 bleibt und die Laufzeit wieder von vorne beginnt.

Eine Anstellung in Stufe 6 schliesst der neue Arbeitgeber leider aus. Die Stelle soll auch möglichst zu sofort besetzt werden, daher will man selbst den einen Monat mehr nicht warten.

Was kann ich tun, um doch noch in Stufe 6 zu kommen? Wäre es möglich, zum 01.04.23 einen zweiten Vertrag abzuschließen? Aufgrund von Urlaub und Überstunden würde ich im April eh nicht mehr bei meinem alten Arbeitgeber arbeiten. Andere Ideen oder Vorschläge?

Bin für jede Hilfe dankbar!

Franzi

Dann würde ich erst einmal ganz genau schauen, ob es sich wirklich um einen neuen Arbeitgeber handelt, oder ggf. nur eine neue Behörde des selben Arbeitgebers. Ansonsten wäre das Verhalten des "neuen" Arbeitgebers recht unüblich.

Ist es tatsächlich ein neuer AG, kannst du dir ja zusichern lassen, nach einem Monat in der Stufe 5 zum 01.05.2023 in die Stufe 6 zu kommen.

Wenn der neue AG ohnehin 6-7 Monate auf dich wartet, kann ein weiterer Monat auch nicht so schlimm sein.

Bastel

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Antw:Wechsel 1 Monat vor Stufenaufstieg
« Antwort #6 am: 15.09.2022 16:37 »
Hallo,

ich benötige Hilfe in folgendem Sachverhalt:

Ich bin aktuell in E10 Stufe 5 eingruppiert. Aufstieg in Stufe 6 erfolgt im Mai 2023.

Ich habe mich auf eine E11 Stelle bei einem anderen Arbeitgeber beworben und dort auch eine Zusage erhalten. Meine Kündigungsfrist beträgt 6 Monate zum Quartalsende. Somit wurde eine Einstellung zum 01.04.23 angeboten, genau ein Monat vor dem Stufenaufstieg. Das ist natürlich ärgerlich, wenn wegen einem fehlenden Monat die Stufe bei 5 bleibt und die Laufzeit wieder von vorne beginnt.

Eine Anstellung in Stufe 6 schliesst der neue Arbeitgeber leider aus. Die Stelle soll auch möglichst zu sofort besetzt werden, daher will man selbst den einen Monat mehr nicht warten.

Was kann ich tun, um doch noch in Stufe 6 zu kommen? Wäre es möglich, zum 01.04.23 einen zweiten Vertrag abzuschließen? Aufgrund von Urlaub und Überstunden würde ich im April eh nicht mehr bei meinem alten Arbeitgeber arbeiten. Andere Ideen oder Vorschläge?

Bin für jede Hilfe dankbar!

Franzi

Dann würde ich erst einmal ganz genau schauen, ob es sich wirklich um einen neuen Arbeitgeber handelt, oder ggf. nur eine neue Behörde des selben Arbeitgebers. Ansonsten wäre das Verhalten des "neuen" Arbeitgebers recht unüblich.

Ist es tatsächlich ein neuer AG, kannst du dir ja zusichern lassen, nach einem Monat in der Stufe 5 zum 01.05.2023 in die Stufe 6 zu kommen.

Wenn der neue AG ohnehin 6-7 Monate auf dich wartet, kann ein weiterer Monat auch nicht so schlimm sein.

Warum unüblich? Selbst die Stufe 5 müsste er nicht bekommen.

Organisator

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Antw:Wechsel 1 Monat vor Stufenaufstieg
« Antwort #7 am: 15.09.2022 16:43 »
Hallo,

ich benötige Hilfe in folgendem Sachverhalt:

Ich bin aktuell in E10 Stufe 5 eingruppiert. Aufstieg in Stufe 6 erfolgt im Mai 2023.

Ich habe mich auf eine E11 Stelle bei einem anderen Arbeitgeber beworben und dort auch eine Zusage erhalten. Meine Kündigungsfrist beträgt 6 Monate zum Quartalsende. Somit wurde eine Einstellung zum 01.04.23 angeboten, genau ein Monat vor dem Stufenaufstieg. Das ist natürlich ärgerlich, wenn wegen einem fehlenden Monat die Stufe bei 5 bleibt und die Laufzeit wieder von vorne beginnt.

Eine Anstellung in Stufe 6 schliesst der neue Arbeitgeber leider aus. Die Stelle soll auch möglichst zu sofort besetzt werden, daher will man selbst den einen Monat mehr nicht warten.

Was kann ich tun, um doch noch in Stufe 6 zu kommen? Wäre es möglich, zum 01.04.23 einen zweiten Vertrag abzuschließen? Aufgrund von Urlaub und Überstunden würde ich im April eh nicht mehr bei meinem alten Arbeitgeber arbeiten. Andere Ideen oder Vorschläge?

Bin für jede Hilfe dankbar!

Franzi

Dann würde ich erst einmal ganz genau schauen, ob es sich wirklich um einen neuen Arbeitgeber handelt, oder ggf. nur eine neue Behörde des selben Arbeitgebers. Ansonsten wäre das Verhalten des "neuen" Arbeitgebers recht unüblich.

Ist es tatsächlich ein neuer AG, kannst du dir ja zusichern lassen, nach einem Monat in der Stufe 5 zum 01.05.2023 in die Stufe 6 zu kommen.

Wenn der neue AG ohnehin 6-7 Monate auf dich wartet, kann ein weiterer Monat auch nicht so schlimm sein.

Warum unüblich? Selbst die Stufe 5 müsste er nicht bekommen.

Eben drum. Unüblich insoweit, dass der neue AG gleich (und ohne Diskussion) die bisherige Stufe anbietet. Daher schwant mir, dass es ggf. kein neuer AG ist, sondern nur eine andere Dienststelle des selben AG.

LaZisca

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Antw:Wechsel 1 Monat vor Stufenaufstieg
« Antwort #8 am: 15.09.2022 16:59 »
Nein, es ist keine andere Dienststelle. Es ist eine andere Behörde.

WasDennNun

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Antw:Wechsel 1 Monat vor Stufenaufstieg
« Antwort #9 am: 15.09.2022 18:25 »
Nein, es ist keine andere Dienststelle. Es ist eine andere Behörde.
Und auch ein andereAG?

LaZisca

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Antw:Wechsel 1 Monat vor Stufenaufstieg
« Antwort #10 am: 15.09.2022 18:25 »
Ja, anderer Arbeitgeber.

WasDennNun

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Antw:Wechsel 1 Monat vor Stufenaufstieg
« Antwort #11 am: 15.09.2022 18:31 »
Dann besteht kein Anspruch auf Stufe 5 und Stufe 6 wäre übertariflich, in der geschilderten Konstellation, weswegen sie es wahrscheinlich nicht machen dürfen.

JesuisSVA

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Antw:Wechsel 1 Monat vor Stufenaufstieg
« Antwort #12 am: 15.09.2022 18:33 »
Warum wäre 6 übertariflich?

WasDennNun

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Antw:Wechsel 1 Monat vor Stufenaufstieg
« Antwort #13 am: 15.09.2022 18:39 »
Stimmt.
Es wäre übertariflich, wenn keine entsprechenden förderliche Zeiten vorhanden sind.

Bastel

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Antw:Wechsel 1 Monat vor Stufenaufstieg
« Antwort #14 am: 16.09.2022 07:43 »
Stimmt.
Es wäre übertariflich, wenn keine entsprechenden förderliche Zeiten vorhanden sind.

Das Wissen wir nicht. Eventuell gab es ja vorher schon einmal einen AG mit förderlichen Zeiten.