Autor Thema: BAG-Urteil zur Arbeitszeiterfassung: Adé mobiles Arbeiten?  (Read 7752 times)

Kaldron

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 55
Wie einige bereits mitbekommen haben, hat das Bundesarbeitsgericht ein recht weitreichendes Urteil zur Erfassung von Arbeitszeiten gefällt, in dem die Pflicht von Arbeitgebern zur systematischen Erfassung der Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten verstärkt wurde.

Wie seht ihr das?

Falls bei jedem Beschäftigten zu jeder Zeit die Arbeitszeit erfasst werden müsste, sehe ich besonders bei sehr flexiblen Arbeitszeitmodellen einen großen Spagat zwischen minutengenauer Erfassung, "Überwachung" und selbständigem Handeln der Mitarbeiter. Zusätzlich große Herausforderungen in der Umsetzung, indem Aufwand, Nutzen und Missbrauch angemessen berücksichtigt werden müssen.
Wenn ich mir jedoch die Schnelligkeit und Gründlichkeit der Dienstherrn in Bezug auf die Alimentation der Beamten ansehe, kann auf der anderen Seite eine Umsetzung noch ein paar Jahre dauern.  8)

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Da wir ein Zeiterfassungssystem haben, welches man per Browser mit Einbuchtungen und Ausbuchungen stuern kann, sehe ich da keinen Handlungs- oder Gedankenverschwendungsbedarf.

Hain

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 198
Was ist daran schwierig, sich ein- und auszubuchen, wenn man die Tätigkeit aufnimmt bzw. beendet?

Kaiser80

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,443
Da wir ein Zeiterfassungssystem haben, welches man per Browser mit Einbuchtungen und Ausbuchungen stuern kann, sehe ich da keinen Handlungs- oder Gedankenverschwendungsbedarf.
Der ist auch ganz nett  ;D

Jeder userer 17 Kreisangehörigen Kommunen und die Kreisfreien Städte besitzen ein digitales Zeiterfassungsprogramm. Ich sehe gar kein Problem

Kaldron

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 55
Da wir ein Zeiterfassungssystem haben, welches man per Browser mit Einbuchtungen und Ausbuchungen stuern kann, sehe ich da keinen Handlungs- oder Gedankenverschwendungsbedarf.
Ich sehe einige praktische Hindernisse. Es gibt genügend Modelle mit Vertrauensarbeitszeit, das würde so nicht mehr gehen. Wenn ich (wie hier) mehr als oft 20 min brauche, bis ich online bin, lasse ich das korrigieren -> erhöhter Aufwand für Vorgesetzte, gerade wenn viele im HO sind, usw. Und, wie gesagt die missbräuchliche Anwendung war schon immer ein Thema.

JesuisSVA

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,594
Vertrauensarbeitszeit bedeutete noch nie, dass Arbeitszeit nicht erfasst würde. Das kann zwar bei solchen Modellen praktisch so umgesetzt worden sein, zwingend war das nicht. Und das Urteil legt auch nicht fest, wie zu erfassen ist.

Kaiser80

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,443
Und das Urteil legt auch nicht fest, wie zu erfassen ist.
Eben. Man kann auch excel listen führen, abzeichnen, abheften oder einscannen. Was da als fetter Paukenschlag in der Presse/Medien vertickt wird...Na ja

Zinc

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 337
Wie einige bereits mitbekommen haben, hat das Bundesarbeitsgericht ein recht weitreichendes Urteil zur Erfassung von Arbeitszeiten gefällt, in dem die Pflicht von Arbeitgebern zur systematischen Erfassung der Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten verstärkt wurde.

Wie seht ihr das?

Falls bei jedem Beschäftigten zu jeder Zeit die Arbeitszeit erfasst werden müsste, sehe ich besonders bei sehr flexiblen Arbeitszeitmodellen einen großen Spagat zwischen minutengenauer Erfassung, "Überwachung" und selbständigem Handeln der Mitarbeiter. Zusätzlich große Herausforderungen in der Umsetzung, indem Aufwand, Nutzen und Missbrauch angemessen berücksichtigt werden müssen.
Wenn ich mir jedoch die Schnelligkeit und Gründlichkeit der Dienstherrn in Bezug auf die Alimentation der Beamten ansehe, kann auf der anderen Seite eine Umsetzung noch ein paar Jahre dauern.  8)

Ich versteh deinen Titel nicht. Wieso soll sich aufgrund dieses Urteils das mobile Arbeiten verabschieden? Wir arbeiten auch seit Corona ca. 70/30 mobil und stechen uns trotzdem ein und aus, wie in der Dienststelle. Läuft doch heutzutage alles digital. Im Home-Office wird sich halt im Bett eingestochen, die Arbeitszeit wird erfasst.

Kaiser80

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,443
Im Home-Office wird sich halt im Bett eingestochen...
Ferkel ;D

cyrix42

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,415
Wenn hier jemand auf die Idee kommt, meine Arbeitszeiten zu erfassen: Muss ich mich dann auch an solche Dinge wie Arbeitsschutz halten? Darf ich dann eigentlich sonntags oder nachts arbeiten? Muss ich dann auch Pausenzeiten einhalten? Und wie genau trenne ich überhaupt berufliche Forschung vom Nachdenken über die gleichen mathematischen Probleme in der Freizeit?

Wenn man Arbeitszeit als Zeit, in der man in einem System eingelogt ist, o.Ä. definiert, dann kann man das objektiv messen. Aber tatsächlich die Zeit, in der gearbeitet wird? Das halte ich für schwierig.

Will sagen: In meinem Arbeitsvertrag stehen zwar 38,7h Wochenarbeitszeit. Aber hier eine minutengenaue Abrechnung durchführen zu wollen passt einfach nicht zur Aufgabe eines WiMis.

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,831
Wenn hier jemand auf die Idee kommt, meine Arbeitszeiten zu erfassen: Muss ich mich dann auch an solche Dinge wie Arbeitsschutz halten? Darf ich dann eigentlich sonntags oder nachts arbeiten? Muss ich dann auch Pausenzeiten einhalten? Und wie genau trenne ich überhaupt berufliche Forschung vom Nachdenken über die gleichen mathematischen Probleme in der Freizeit?

Wie jeder Arbeitnehmer:
Ja, grundsätzlich nein, ja. Durch Beginn / Ende der Arbeitszeiterfassung.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Da wir ein Zeiterfassungssystem haben, welches man per Browser mit Einbuchtungen und Ausbuchungen stuern kann, sehe ich da keinen Handlungs- oder Gedankenverschwendungsbedarf.
Ich sehe einige praktische Hindernisse. Es gibt genügend Modelle mit Vertrauensarbeitszeit, das würde so nicht mehr gehen. Wenn ich (wie hier) mehr als oft 20 min brauche, bis ich online bin, lasse ich das korrigieren -> erhöhter Aufwand für Vorgesetzte, gerade wenn viele im HO sind, usw. Und, wie gesagt die missbräuchliche Anwendung war schon immer ein Thema.
Ja, die Vertrauensarbeitszeit. Schön war die Zeit als ich das noch hatte…..
Mal 60h gerackert mal 20h ganz wie es Projekt, Wetter und Laune zugelassen hat.

Wird denn jetzt zwingend vom AG verlangt, dass er Live Datenerhebungen macht?
Oder schreibt man jetzt bei Vertrauensarbeitszeit halt seine Stunden auf und trägt es einmal die Wochen ein?

Wenn das System 20 min braucht bis es losgehen kann, dann trägt man es halt entsprechend ein.
Geht bei uns ohne Vorgesetzten, also ist es kein praktisches sondern dämliches Hinderniss.
Aber ist doch schön für den Cheffe, endlich ist er zu was nütze.
Und ein AG der Misstrauisch gegenüber seinen AN ist, hat halt einfach mal mehr arbeit.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Wenn hier jemand auf die Idee kommt, meine Arbeitszeiten zu erfassen: Muss ich mich dann auch an solche Dinge wie Arbeitsschutz halten? Darf ich dann eigentlich sonntags oder nachts arbeiten? Muss ich dann auch Pausenzeiten einhalten? Und wie genau trenne ich überhaupt berufliche Forschung vom Nachdenken über die gleichen mathematischen Probleme in der Freizeit?

Wenn man Arbeitszeit als Zeit, in der man in einem System eingelogt ist, o.Ä. definiert, dann kann man das objektiv messen. Aber tatsächlich die Zeit, in der gearbeitet wird? Das halte ich für schwierig.

Will sagen: In meinem Arbeitsvertrag stehen zwar 38,7h Wochenarbeitszeit. Aber hier eine minutengenaue Abrechnung durchführen zu wollen passt einfach nicht zur Aufgabe eines WiMis.
Als WiMi ist man eh 24/7 tätig und schreibt, dann halt ganz artig seine Zeiten so auf, dass die Wochenarbeitszeit erreicht wird.
Sonntags und Nachts darfst du bei uns gerne Zeiten erfassen, sie werden aber nur als AZ anerkannt, wenn sie angeordnet und vom PR genehmigt wurden. ::)

cyrix42

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,415
Als WiMi ist man eh 24/7 tätig und schreibt, dann halt ganz artig seine Zeiten so auf, dass die Wochenarbeitszeit erreicht wird.

Das befürchte ich auch. Also wird es eine Farce. Wenn ich etwa am Wochenende, und das meint auch sonntags, Dinge für die nächste Woche vorbereite, dann ist das Arbeitszeit, die mir dann die Arbeit während der Woche entzerrt und die Situation entspannt. Und wenn mir die Lösung für ein Problem einfällt, dann warte ich nicht, bis irgendwie mein 9-to-5-Job wieder beginnt, sondern schreibe den Spaß direkt auf. Wie machen das eigentlich andere in kreativen Berufen? Da kann man sich ja auch schlecht nach vorgegebenen Arbeitszeiten richten...

JesuisSVA

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,594
Sonntagsarbeit ist grundsätzlich verboten und war auch bislang bereits zwingend zu erfassen.