Autor Thema: BAG-Urteil zur Arbeitszeiterfassung: Adé mobiles Arbeiten?  (Read 7757 times)

WasDennNun

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@cyrix
Ich schätze da werden dann viele halt die WE Zeiten in der Woche aufschreiben, wo sie zur Entspannung netflixen,
nur damit es keinen Ärger gibt und alle zufrieden sind.
Es ist ja keine Arbeitszeitbetrug sondern ein Arbeitszeitpunktbetrug😇 und Selbstbetrug.



Britta2

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Heutzutage trägt doch jeder so schon Dienst-Handy und/oder Dienst-Laptop, auch die Außendienstler.
Installierte Apps zeichnen auf und teilen der Personalstelle jeden Tastendruck sowie on/off mit.
Besser klappt gar keine Arbeitszeiterfassung.  Im Büro dagegen eher weniger. Gruppentratsch stundenlang und odrt ist lediglich Anwesenheitserfassung.

Britta2

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Übrigens - die Arbeit mit Dienstgeräten "mobil" gestattet dem AG nicht nur die Erfassung der Arbeitszeit per App etc (und gern auch problemlos jeden einzelnen Tatstaturbefehl inklusive eingegebener Passwörter ...) - es ermöglicht ganz unauffällig auch die konstante Standortüberwachung = daheim oder in der Datsche oder am Badesee oder in der  Shopping-Mall? Wo befindet sich jetzt um diese Minute mein Außendienstler (beim Bäcker oder beim Kunden?)?
Es lebe der totale Überwachungsstaat - weil AN ja bekanntlich zu gern faulenzen und man keinem trauen darf.

Anwesenheit am Arbeitsplatz dageegen - lässt genau das außen vor (Kollege kann ungehindert 20 Raucherpausen in der Nähe genießen - Hauptsache, er hat sich morgens und nachmittags korrekt ein-/ausgetragen.
(Und wenn sich jetzt wieder jemand künstlich aufregt wie vor wenigen Tagen, um welche Uhrzeit ich das hier getippt habe - ich habe mega Schmerzen nach Arbeitsunfall und liege darum nicht brav  im flauschigen Bett!)

WasDennNun

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Heutzutage trägt doch jeder so schon Dienst-Handy und/oder Dienst-Laptop, auch die Außendienstler.
Installierte Apps zeichnen auf und teilen der Personalstelle jeden Tastendruck sowie on/off mit.
Besser klappt gar keine Arbeitszeiterfassung.  Im Büro dagegen eher weniger. Gruppentratsch stundenlang und odrt ist lediglich Anwesenheitserfassung.
Selber Schuld wenn der PR dem zustimmt.

WasDennNun

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Übrigens - die Arbeit mit Dienstgeräten "mobil" gestattet dem AG nicht nur die Erfassung der Arbeitszeit per App etc (und gern auch problemlos jeden einzelnen Tatstaturbefehl inklusive eingegebener Passwörter ...) - es ermöglicht ganz unauffällig auch die konstante Standortüberwachung = daheim oder in der Datsche oder am Badesee oder in der  Shopping-Mall? Wo befindet sich jetzt um diese Minute mein Außendienstler (beim Bäcker oder beim Kunden?)?
Es lebe der totale Überwachungsstaat - weil AN ja bekanntlich zu gern faulenzen und man keinem trauen darf.

Anwesenheit am Arbeitsplatz dageegen - lässt genau das außen vor (Kollege kann ungehindert 20 Raucherpausen in der Nähe genießen - Hauptsache, er hat sich morgens und nachmittags korrekt ein-/ausgetragen.
(Und wenn sich jetzt wieder jemand künstlich aufregt wie vor wenigen Tagen, um welche Uhrzeit ich das hier getippt habe - ich habe mega Schmerzen nach Arbeitsunfall und liege darum nicht brav  im flauschigen Bett!)
Nicht die Arbeit mit Dienstgerät gestattet es dem AG, sondern der AN via PR.
Aber bekanntermaßen hast du ja ein depperten PR und einen illegal tätigen AG

was_guckst_du

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...mobiles Arbeiten (nicht alternierende Telearbeit) ist bei uns gekennzeichnet durch die Nutzung privater Endgeräte...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

WasDennNun

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...mobiles Arbeiten (nicht alternierende Telearbeit) ist bei uns gekennzeichnet durch die Nutzung privater Endgeräte...
bei uns sind private Endgeräte nur erlaubt wenn es kabelgebunden Kopfhörer sind, USB ausgeschlossen  8)

Johann

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Einerseits ist es schön, dass es in Deutschland klare Regeln zur Arbeitszeit gibt. Andererseits verkennt es, dass es nicht mehr nur Jobs gibt, die von Mo-Fr zwischen 9-17 Uhr stattfinden oder alternativ im 3-Schicht-System, sondern weitaus flexiblere Tätigkeiten gibt.

Als Softwareentwickler würde ich am Liebsten abends ab 19 Uhr arbeiten so lange wie ich eben produktiv bin. Geht nicht, weil bei uns ab 20 Uhr nicht gearbeitet werden darf. Manchmal fallen mir in der Freizeit Lösungen für arbeitsbezogene Probleme ein, die an keiner Stelle als Arbeitszeit auftauchen. Statt einfach sagen zu können: "Arbeitet wann ihr wollt, eure Aufgaben findet ihr eh im Backlog, kommt gut mit dem Projekt voran, dann ist es auch egal wenn ihr nur 20h buckelt."

Ein Beispiel aus der deutschen Post: Zustellerin hat anfangs für ihre Tour noch 9h gebraucht, wurde dann immer schneller und konnte nach einigen Jahren immer schon nach 6h nach Hause gehen. Mittlerweile muss sie stempeln und wird quasi gezwungen, langsamer zu arbeiten und ihre Zeit zu vertrödeln.

JesuisSVA

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Das ist aber keine deutsche Regelung zur Arbeitszeit, es ist eine Deines Arbeitgebers. Ausser dem grundsätzlichen Verbot der Sonntagsarbeit, der 10h-Grenze pro Tag und der Ruhepause von 11 Stunden gibt es keine allgemeingültigen einschränkenden Faktoren. Das sind recht wenige und auch nur schwach limitierende Faktoren.

Organisator

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Das ist aber keine deutsche Regelung zur Arbeitszeit, es ist eine Deines Arbeitgebers. Ausser dem grundsätzlichen Verbot der Sonntagsarbeit, der 10h-Grenze pro Tag und der Ruhepause von 11 Stunden gibt es keine allgemeingültigen einschränkenden Faktoren. Das sind recht wenige und auch nur schwach limitierende Faktoren.

Zumal in einigen Ämtern, in denen eine relevante Anzahl an Beamten arbeitet, die 10-Stunden-Grenze pro Tag auch auf 13 Stunden angehoben werden kann.

Allenfalls nachvollziehbar - auch aus haushalterischen Gründen - ist die Vermeidung von Zuschlägen durch die Eingrenzung der werktäglichen Arbeitszeitkorridore.

WasDennNun

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Allenfalls nachvollziehbar - auch aus haushalterischen Gründen - ist die Vermeidung von Zuschlägen durch die Eingrenzung der werktäglichen Arbeitszeitkorridore.
Das sind ja die Gründe für die dämlichen nach 19:00 darfst du keine Zeiten aufschreiben regeln

@ Johann
Um bei deiner Zustellerin als Beispiel zu bleiben, wie findet die es denn wenn sie für 8h bezahlt wird und ständig 9h braucht.
oder der Softwareentwickler  "Arbeitet wann ihr wollt, eure Aufgaben findet ihr eh im Backlog, kommt gut mit dem Projekt voran, dann ist es auch egal wenn ihr nur 20h oder 48h buckelt."
bezahlt werden nur 38
Fein wenn man ständig nur 20h  braucht, Geschrei wird aber groß, wenn es dann doch 48 sind.

Wie schon gesagt, wenn du von 20-24 deine produktive Phase hast und dann buckeln möchtest, dann kannst du ja mal versuchen eine einzelvertragliche Regelung zu finden, in der Du auf die Zuschläge verzichtest und im Gegenzug beliebig deine Zeiten am Tag verteilt aufschreiben darfst.

keine Ahnung ob das rechtlich möglich ist, solche Änderungen von DVs und tarifliche Regelungen einvernehmlich zu gestallten.
Alternative:
Einfach die Stunden in der Summe korrekt, nur halt zu einem falschen Zeitpunkt notierts.
Das ist dann ja kein Arbeitszeitbetrug, sondern Arbeitszeitpunktbetrug und "Selbstbetrug"

JesuisSVA

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Wer als AG auf Vertrauensarbeitszeit oder ähnliche Systeme setzt, tut gut daran, von der Regelung nach § 24 Abs. 6 TVÖD/TV-L Gebrauch zu machen. Das verhindert ein zulagenoptimiertes Arbeitszeitcrafting der Arbeitnehmer.

WasDennNun

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Wer als AG auf Vertrauensarbeitszeit oder ähnliche Systeme setzt, tut gut daran, von der Regelung nach § 24 Abs. 6 TVÖD/TV-L Gebrauch zu machen. Das verhindert ein zulagenoptimiertes Arbeitszeitcrafting der Arbeitnehmer.
Du meinst eine Pauschalisierung auf 0 € ?   ;D

Organisator

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Das sind ja die Gründe für die dämlichen nach 19:00 darfst du keine Zeiten aufschreiben regeln

nach meiner Kenntnis sind Mo-Fr, 6-21h zuschlagsfrei.

WasDennNun

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Das sind ja die Gründe für die dämlichen nach 19:00 darfst du keine Zeiten aufschreiben regeln

nach meiner Kenntnis sind Mo-Fr, 6-21h zuschlagsfrei.
Stimmt, die 19 ist bei uns noch aus der Zeit, als der Hausmeister die Tür abschliessen muss.