Autor Thema: BAG-Urteil zur Arbeitszeiterfassung: Adé mobiles Arbeiten?  (Read 7724 times)

JesuisSVA

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...indem er dafür die techn. Voraussetzung schafft...das willkürliche Eintragen irgendwelcher (Phantasie)Werte in Excelltabellen reicht für eine Erfassung im Sinne der EugH-Entschridung jedenfalls nicht aus...
Vom willkürlichen Eintragen von Phantasiewerten war nicht die Rede. Listeneinträge sind jedenfalls eine bewährte Erfassungsmethode und weder aus der aktuellen Entscheidung noch aus früheren EuGH-Entscheidungen ließe sich ableiten, dass diese aktuell oder zukünftig nicht genügen würde. Dieser Thread und das viele Rumgeheule und -gejammer hier und anderswo sind Much adoe about Nothing.

ike

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Und was ist mit Richtern?

JesuisSVA

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Was soll mit denen sein?

Schmitti

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Die richten.


Gab es aus den bisherigen Entscheidungen heraus nicht die Pflicht, dass Arbeitszeiterfassung fälschungssicher erfolgen muss? Oder wurde das nur von allen reininterpretiert.
Ja, ich bin zu faul die Volltexte zu suchen.

Das ließe sich zwar auch mit Excel noch bewerkstelligen, aber können deutsche Lehrer das?

Tiffy

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Wie genau ist denn eigentlich die Arbeitnehmer-Eigenschaft zu definieren bzw. wie verhält sich das Urteil dazu? Richter und Lehrer sind ja eigentlich keine Arbeitnehmer klassischer Definition.

JesuisSVA

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Die richten.


Gab es aus den bisherigen Entscheidungen heraus nicht die Pflicht, dass Arbeitszeiterfassung fälschungssicher erfolgen muss? Oder wurde das nur von allen reininterpretiert.
Ja, ich bin zu faul die Volltexte zu suchen.

Das ließe sich zwar auch mit Excel noch bewerkstelligen, aber können deutsche Lehrer das?
Was sollte denn in diesem Zusammenhang "fälschungssicher" bedeuten? Geht es um Falscheintragungen? Wenn ja, wie sollte dann ein "fälschungssicheres" System aussehen? Eine Falscheintragung wäre ja auch nichts anderes als wenn man sich bspw. "ausstempelt" und dann trotzdem weiter/wieder arbeiten geht.

JesuisSVA

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Wie genau ist denn eigentlich die Arbeitnehmer-Eigenschaft zu definieren bzw. wie verhält sich das Urteil dazu? Richter und Lehrer sind ja eigentlich keine Arbeitnehmer klassischer Definition.

Da das BAG das ArbZG als die Norm identifiziert hat, das nach seiner Auffassung eine solche Aufzeichnungspflicht ohnehin schon seit Jahrzehnten normiert hätte, kann es nur um den Geltungsbereich des ArbZG gehen.

Angestellte Lehrer sind ganz gewöhnliche Arbeitnehmer.

Rheini

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Einerseits ist es schön, dass es in Deutschland klare Regeln zur Arbeitszeit gibt. Andererseits verkennt es, dass es nicht mehr nur Jobs gibt, die von Mo-Fr zwischen 9-17 Uhr stattfinden oder alternativ im 3-Schicht-System, sondern weitaus flexiblere Tätigkeiten gibt.

Als Softwareentwickler würde ich am Liebsten abends ab 19 Uhr arbeiten so lange wie ich eben produktiv bin. Geht nicht, weil bei uns ab 20 Uhr nicht gearbeitet werden darf. Manchmal fallen mir in der Freizeit Lösungen für arbeitsbezogene Probleme ein, die an keiner Stelle als Arbeitszeit auftauchen. Statt einfach sagen zu können: "Arbeitet wann ihr wollt, eure Aufgaben findet ihr eh im Backlog, kommt gut mit dem Projekt voran, dann ist es auch egal wenn ihr nur 20h buckelt."

Ein Beispiel aus der deutschen Post: Zustellerin hat anfangs für ihre Tour noch 9h gebraucht, wurde dann immer schneller und konnte nach einigen Jahren immer schon nach 6h nach Hause gehen. Mittlerweile muss sie stempeln und wird quasi gezwungen, langsamer zu arbeiten und ihre Zeit zu vertrödeln.

Warum schliesst die Zustellerin denn keinen Werkvertrag ab?

WasDennNun

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Scheinselbständigkeit?