Hallo
Vielleicht kann mir jemand hier helfen…
Bin Beamter und geschieden und der Versorgungsausgleich ist abgeschlossen und dokumentiert
Ich habe Anspruch auf Beitragserstattung aus der gesetzlichen Rente
Nun heißt es, dass durch die Scheidung und des Versorgungsausgleichs keine Auszahlung möglich ist
Geht es nicht, meinen Anteil nur auszahlen zu lassen…?
Oder wie verfahre ich am besten, da ja mein Anteil von der Pension angezogen wird
Danke für Antworten
Du schreibst der Versorgungsausgleich ist abgeschlossen und dokumentiert.
Was steht denn genau in dem Scheidungsurteil zum Thema Versorgungsausgleich?
Von wo (Gesetzliche Rente, betriebliche Altersvorsorge, Beamtenversorgung) wird auf was etwas übertragen?
Wer hat in welchem System einen Malus und wer hat in welchem System einen Bonus bekommen?
Im Rahmen des Versorgungsausgleiches kann ein Anspruch auf Beitragserstattung nicht dokumentiert sein. Diese Beitragserstattung (in der Regel allerdings nur der Arbeitgeberanteil) ist nur unter den bereits von mir beschriebenen Voraussetzungen möglich und geschieht auf Antrag bei der Rentenversicherung.
Eine Anrechnung eines Bonus aus dem Versorgungsausgleich erfolgt
nicht auf die Pension. Es kann lediglich bei der Berechnung des Versorgungsausgleiches zur Ermittlung des Deltas herangezogen werden. Dazu ein Beispiel:
Ehepartner A (Angestellter): Anwartschaft gesetzliche Rente: 500 EUR
Ehepartner B (Beamter): Pensionsanspruch: 200 EUR.
Lösung bei Bundesbeamten:
Ehepartner A verliert 250 EUR gesetzliche Rente und gewinnt 100 EUR Pension
Ehepartner B verliert 100 EUR Pension und gewinnt 250 EUR Rente.
Lösung bei Landes- und Kommunalbeamten:
Ehepartner A verliert 150 EUR gesetzliche Rente.
Ehepartner B gewinnt 150 EUR gesetzliche Rente.
Am Besten machst Du Dir mal bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung in Deiner Nähe einen Termin und lässt Dich über die verschiedenen Möglichkeiten beraten.