Autor Thema: [Allg] Versorgungsausgleich nach Scheidung  (Read 2630 times)

Reinsch

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[Allg] Versorgungsausgleich nach Scheidung
« am: 15.09.2022 16:10 »
Hallo, wenn einem Beamten ein Versorgungsausgleich zugesprochen wird, weil die Ehefrau (keine Beamtin) während der Ehe mehr verdient hat, wird dieser dann zuzüglich zur Pension gezahlt oder wird der Betrag dann von der Pension abgezogen und von anderer Seite erstattet?

« Last Edit: 16.09.2022 01:17 von Admin2 »

flip

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Antw:Versorgungsausgleich nach Scheidung
« Antwort #1 am: 15.09.2022 16:17 »
Man erwirbt in der Regel gegenseitig die Hälfte der Ansprüche aus der Ehezeit.
d.h. auch für die Beamtenpension wird ein Versorgungsausgleich stattfinden.
Ebenso private Altersvorsorgeverträge in nennenswerter Höhe.

Rentenonkel

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Antw:Versorgungsausgleich nach Scheidung
« Antwort #2 am: 15.09.2022 17:23 »
Hallo, wenn einem Beamten ein Versorgungsausgleich zugesprochen wird, weil die Ehefrau (keine Beamtin) während der Ehe mehr verdient hat, wird dieser dann zuzüglich zur Pension gezahlt oder wird der Betrag dann von der Pension abgezogen und von anderer Seite erstattet?

Wenn einem Beamten ein Versorgungsausgleich zugesprochen wird, wird dieser Bonus in der gesetzlichen Rentenversicherung begründet. Sofern der Beamte mit dem Versorgungsausgleich die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erreicht, erhält er später (in der Regel ab dem 67. Lebensjahr) auf Antrag von der gesetzlichen Rentenversicherung eine Altersrente. Der Teil der gesetzlichen Altersrente, der auf den Versorgungsausgleich entfällt, wird nicht auf die Pension angerechnet. Sollten weitere, eigene Zeiten vorhanden sein, kann es sein, dass dieser Teil sehr wohl zu einer Minderung der Pension führt.

Sollte die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren nicht erfüllt sein, kann der Beamte entweder

a) sich den fiktiven Arbeitnehmeranteil, der auf diese Versorgung entfällt, im Rahmen einer einmaligen Beitragserstattung auszahlen lassen oder

b) (meistens besser) die fehlenden Monate durch freiwillige Beiträge auffüllen.

Um zu sehen, welche Option besser ist, empfiehlt es sich, eine Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung in Anspruch zu nehmen. Dazu muss allerdings der VAG erst rechtskräftig sein, damit der Rechner den Bonus aus dem Versorgungsausgleich auch in Wartezeitmonate umrechnen kann.

olidöl001

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Antw:[Allg] Versorgungsausgleich nach Scheidung
« Antwort #3 am: 18.09.2022 19:31 »
Hallo
Vielleicht kann mir jemand hier helfen…
Bin Beamter und geschieden und der Versorgungsausgleich ist abgeschlossen und dokumentiert
Ich habe Anspruch auf Beitragserstattung aus der gesetzlichen Rente
Nun heißt es, dass durch die Scheidung und des Versorgungsausgleichs keine Auszahlung möglich ist
Geht es nicht, meinen Anteil nur auszahlen zu lassen…?
Oder wie verfahre ich am besten, da ja mein Anteil von der Pension angezogen wird
Danke für Antworten

Firematthias

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Antw:[Allg] Versorgungsausgleich nach Scheidung
« Antwort #4 am: 18.09.2022 20:47 »
Hallo,

nein, wenn jetzt durch den Versorgungsausgleich die Wartezeit erfüllt ist, hat sich die Beitragserstattung erledigt.

Rentenonkel

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Antw:[Allg] Versorgungsausgleich nach Scheidung
« Antwort #5 am: 19.09.2022 09:41 »
Hallo
Vielleicht kann mir jemand hier helfen…
Bin Beamter und geschieden und der Versorgungsausgleich ist abgeschlossen und dokumentiert
Ich habe Anspruch auf Beitragserstattung aus der gesetzlichen Rente
Nun heißt es, dass durch die Scheidung und des Versorgungsausgleichs keine Auszahlung möglich ist
Geht es nicht, meinen Anteil nur auszahlen zu lassen…?
Oder wie verfahre ich am besten, da ja mein Anteil von der Pension angezogen wird
Danke für Antworten

Du schreibst der Versorgungsausgleich ist abgeschlossen und dokumentiert.
Was steht denn genau in dem Scheidungsurteil zum Thema Versorgungsausgleich?
Von wo (Gesetzliche Rente, betriebliche Altersvorsorge, Beamtenversorgung) wird auf was etwas übertragen?
Wer hat in welchem System einen Malus und wer hat in welchem System einen Bonus bekommen?

Im Rahmen des Versorgungsausgleiches kann ein Anspruch auf Beitragserstattung nicht dokumentiert sein. Diese Beitragserstattung (in der Regel allerdings nur der Arbeitgeberanteil) ist nur unter den bereits von mir beschriebenen Voraussetzungen möglich und geschieht auf Antrag bei der Rentenversicherung.

Eine Anrechnung eines Bonus aus dem Versorgungsausgleich erfolgt nicht auf die Pension. Es kann lediglich bei der Berechnung des Versorgungsausgleiches zur Ermittlung des Deltas herangezogen werden. Dazu ein Beispiel:

Ehepartner A (Angestellter): Anwartschaft gesetzliche Rente: 500 EUR
Ehepartner B (Beamter): Pensionsanspruch: 200 EUR.

Lösung bei Bundesbeamten:

Ehepartner A verliert 250 EUR gesetzliche Rente und gewinnt 100 EUR Pension
Ehepartner B verliert 100 EUR Pension und gewinnt 250 EUR Rente.

Lösung bei Landes- und Kommunalbeamten:

Ehepartner A verliert 150 EUR gesetzliche Rente.
Ehepartner B gewinnt 150 EUR gesetzliche Rente.


Am Besten machst Du Dir mal bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung in Deiner Nähe einen Termin und lässt Dich über die verschiedenen Möglichkeiten beraten.