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[Allg] Versorgungsausgleich nach Scheidung

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Reinsch:
Hallo, wenn einem Beamten ein Versorgungsausgleich zugesprochen wird, weil die Ehefrau (keine Beamtin) während der Ehe mehr verdient hat, wird dieser dann zuzüglich zur Pension gezahlt oder wird der Betrag dann von der Pension abgezogen und von anderer Seite erstattet?

flip:
Man erwirbt in der Regel gegenseitig die Hälfte der Ansprüche aus der Ehezeit.
d.h. auch für die Beamtenpension wird ein Versorgungsausgleich stattfinden.
Ebenso private Altersvorsorgeverträge in nennenswerter Höhe.

Rentenonkel:

--- Zitat von: Reinsch am 15.09.2022 16:10 ---Hallo, wenn einem Beamten ein Versorgungsausgleich zugesprochen wird, weil die Ehefrau (keine Beamtin) während der Ehe mehr verdient hat, wird dieser dann zuzüglich zur Pension gezahlt oder wird der Betrag dann von der Pension abgezogen und von anderer Seite erstattet?

--- End quote ---

Wenn einem Beamten ein Versorgungsausgleich zugesprochen wird, wird dieser Bonus in der gesetzlichen Rentenversicherung begründet. Sofern der Beamte mit dem Versorgungsausgleich die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erreicht, erhält er später (in der Regel ab dem 67. Lebensjahr) auf Antrag von der gesetzlichen Rentenversicherung eine Altersrente. Der Teil der gesetzlichen Altersrente, der auf den Versorgungsausgleich entfällt, wird nicht auf die Pension angerechnet. Sollten weitere, eigene Zeiten vorhanden sein, kann es sein, dass dieser Teil sehr wohl zu einer Minderung der Pension führt.

Sollte die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren nicht erfüllt sein, kann der Beamte entweder

a) sich den fiktiven Arbeitnehmeranteil, der auf diese Versorgung entfällt, im Rahmen einer einmaligen Beitragserstattung auszahlen lassen oder

b) (meistens besser) die fehlenden Monate durch freiwillige Beiträge auffüllen.

Um zu sehen, welche Option besser ist, empfiehlt es sich, eine Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung in Anspruch zu nehmen. Dazu muss allerdings der VAG erst rechtskräftig sein, damit der Rechner den Bonus aus dem Versorgungsausgleich auch in Wartezeitmonate umrechnen kann.

olidöl001:
Hallo
Vielleicht kann mir jemand hier helfen…
Bin Beamter und geschieden und der Versorgungsausgleich ist abgeschlossen und dokumentiert
Ich habe Anspruch auf Beitragserstattung aus der gesetzlichen Rente
Nun heißt es, dass durch die Scheidung und des Versorgungsausgleichs keine Auszahlung möglich ist
Geht es nicht, meinen Anteil nur auszahlen zu lassen…?
Oder wie verfahre ich am besten, da ja mein Anteil von der Pension angezogen wird
Danke für Antworten

Firematthias:
Hallo,

nein, wenn jetzt durch den Versorgungsausgleich die Wartezeit erfüllt ist, hat sich die Beitragserstattung erledigt.

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