Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Teilzeitwunsch 35h verteilt auf 4-Tage-Woche
Aktienprimus:
Gibt es grundsätzlich auch bei Beschäftigung nach TV-L einen Anspruch auf Teilzeit der sich aus TzBfG ableiten lässt?
Wir haben akuten Personalmangel in meinem technischen Bereich, vor allem auch durch eine restriktive Personalpolitik verursacht (viele befristete Stellenausschreibungen und in Folge fast keine Bewerber, notwendige Stellen werden nicht genehmigt außer in der aufgeblähten Verwaltung) und eine anhaltend sehr hohe und fachliche anspruchsvolle Arbeitsdichte (keine ruhige Kugel). Ich würde gerne unter anderem zum längerfristigen Erhalt der eigenen Gesundheit unbefristet von 39,5h auf 35h reduzieren, möglichst wegen längerer Anfahrt verteilt auf 4 Tage (Freitag weg) um einen positiven Effekt zu erzielen. Erste gesundheitliche Probleme (Hörsturz etc.) zeichnen sich stressbedingt bereits ab. Warum 35h? Es entspricht meiner in der Praxis üblichen Arbeitszeit, da ich sehr regelmäßig seit Jahren 8,75 - 9 Std. an den Tagen Mo-Do Netto arbeite und Freitags in der Regel kürzer (6 Std.). Dieser Tag würde dann idealerweise künftig entfallen.
Wie sollte man das begründen um möglichst hohe Chance auf Genehmigung zu erlangen? Pflegefall liegt nicht vor. Kinder sind bereits recht groß wobei die kleinere (15) noch erhöhte Aufmerksamkeit braucht wegen schulischer Probleme (daher Besuch einer Sonderberufsfachschule). Meine Frau hat ebenfalls bereits 4-Tage-Woche und Freitags frei, daher bietet sich das sehr gut an. Der Arbeitgeber wirbt in Stellenausschreibungen regelmäßig mit flexiblen Arbeitszeitmodellen. Ich rechne aber mit wenig Begeisterung bei einem entsprechenden Antrag auf Teilzeit, auch da ich mich durchaus zu den Leistungsträgern zähle und auch so wahrgenommen werde in etlichen Gesprächen.
JesuisSVA:
Ein Teilzeitbegehren nach § 8 oder § 9a TzBfG bedarf keiner Begründung.
neodeo2:
war das nicht so, dass man zwar Stunden reduzieren kann, aber man hätte kein Anrecht, dass dadurch ein Tag weg fällt (z.B.) Freitag?
also an Stelle 7,9 Stunden, würdest du einfach jeden Tag 7 Stunden arbeiten.
Der Arbeitgeber könnte deinem Wunsch nachgehen, aber er muss es nicht?
JesuisSVA:
§ 8 Abs. 4 Satz 1 TzBfG: Der Arbeitgeber hat der Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen und ihre Verteilung entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers festzulegen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen.
§ 8 Abs. 5 Satz 2f. TzBfG: Haben sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht nach Absatz 3 Satz 1 über die Verringerung der Arbeitszeit geeinigt und hat der Arbeitgeber die Arbeitszeitverringerung nicht spätestens einen Monat vor deren gewünschtem Beginn in Textform abgelehnt, verringert sich die Arbeitszeit in dem vom Arbeitnehmer gewünschten Umfang. Haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Verteilung der Arbeitszeit kein Einvernehmen nach Absatz 3 Satz 2 erzielt und hat der Arbeitgeber nicht spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Arbeitszeitverringerung die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit in Textform abgelehnt, gilt die Verteilung der Arbeitszeit entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers als festgelegt.
Johann:
Ich habe tatsächlich gerade ziemlich das selbe vor (~36h Mo-Do). Eine bisher unverbindliche Anfrage an die Personalabteilung hat ergeben, dass es im Prinzip kein Problem wäre, aber planmäßig mehr als 8h am Tag aus Arbeitsschutzgründen nicht zulässig seien und ich daher wenn überhaupt auf 32h gehen könnte.
Was ich persönlich für Quatsch halte, weil Satz 2, § 3 ArbZG ja sagt, dass die 8h auch ruhig überschritten werden können, sofern im werktäglichen Schnitt über 6 Monate die Arbeitszeit unter 8h bleibt. Was sie bei 6 Werktagen pro Woche und 36h gewünschter Arbeitszeit ja bleibt (36h / 6 Werktage = 6h pro Werktag).
Vielleicht hat da jemand eine Meinung zu. Ansonsten dient der Beitrag nur als Lesezeichen, weils mich auch brennend interessiert. ;D
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