Guten Morgen erstmal ein herzliches Moin und einen schönen Sonntag in die Runde
ich habe mal eine Frage an die Experten in diesem Kreise.
Wenn man z.B. von der Entgeldgruppe E12 (gehobener Dienst) in die EG 14 (höherer Dienst) wechselt nimmt man dann die Jahre aus der Erfahrungsstufe (5) mit oder kann man dort neu zugeordnet werden (z.B. in die 4) ?
Das Aufgabenfeld, Arbeitgeber, Abteilung bleibt nahezu identisch. Zumal die Tätigkeiten in der neuen EG in der Vergangenheit bereits gesammelt worden sind.
Allerdings wurde die jetzige Erfahrungsstufe durch einen vorzeitigen Stufenaufstieg erreicht.
Ausgangslage = Technischer Dienst Bund.
Viele Grüße
BundIng