Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-H (Hessen)

Arbeit aus dem Ausland

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JesuisSVA:
Die Arbeitnehmerfreizügigkeit spielte dann eine Rolle, wenn Du den Arbeitsplatz im Sinne der Arbeitsgelegenheit wechseln wolltest, Dir also einen anderen Arbeitgeber suchen würdest. Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen grundsätzlich einseitig näher bestimmen, § 106 GewO.

karanda:
D.h. wenn ich in Portugal wohne und mir in D einen Job suche darf ich theoretisch in Portugal bleiben?
oder vereinfache ich hier zu stark?

JesuisSVA:
Nein. Arbeitnehmerfreizügigkeit heißt, dass Du Dir grundsätzlich in jedem Mitgliedsstaat eine Arbeitsgelegenheit suchen und dann auch mit Deiner Familie den Wohnsitz in dem Mitgliedsstaat Deiner Arbeitsgelegenheit nehmen darfst.

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