Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Neuregelung der Eingruppierung der Beschäftigten in der IT zum 1.1.2021
WasDennNun:
--- Zitat von: Merlin1 am 19.09.2022 14:40 ---Es geht um den Übergang von 11 in 12. Ich finde, dass ich die genannten Voraussetzungen erfülle. Die Anträge meiner Kollegen wurden auch noch nicht bearbeitet, weil angeblich noch Schulungsbedarf in der Personalabteilung diesbezüglich besteht.
--- End quote ---
Schulungsbedarf ist irrelevant. Die neue EGO ist seit über 3 Jahren bekannt!
Wie sich der AG eine Rechtsmeinung bildet ist für die Auszahlung und Eingruppierung ohne Belang, spätestens wenn der Richter sie feststellt.
Mach denen doch den Vorschlag, dass du eine Eingruppierungsfeststellungsklage machst, dann brauchen die sich auch nicht um die Schulung kümmern, dann erledigt der Richter ihre Arbeit 8)
Alternative: Sie zahlen bis zur Feststellung der Eingruppierung unter Vorbehalt das Entgelt der EG12 aus.
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