Autor Thema: Neuregelung der Eingruppierung der Beschäftigten in der IT zum 1.1.2021  (Read 1711 times)

Merlin1

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Hallo zusammen,

3 Links zu dem o.g. Thema:

https://www.gdp.de/gdp/gdpbra.nsf/id/DE_Muster_Antrag_Hoehergr?open&ccm=000

https://www.gdp.de/gdp/gdpbupo.nsf/id/dg_09_berlin_brandenburg_-fuer-die-beschaeftigten-im-it-bereich-ab-dem-1-januar-2021#:~:text=Gerade%20im%20IT%2DBereich%20finden,EG%2010%20und%20h%C3%B6her%20erleichtert.

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/TVUeLaender-29f

Mein Antrag auf Höhergruppierung liegt nun seit letzten Jahr in der Personalabteilung und es passiert nichts. Nachfragen werden vertröstet. Wie lange muss denn maximal warten, bis man eine Handlungshandhabe hat?

Wenn der Antrag positiv beschieden wird, dann müssten ja mittlerweile fast 2 Jahre nachgezahlt werden!? Gibt es Fristen, die man maximal abwarten muss?

Danke,
Micha

JesuisSVA

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Man muss überhaupt nicht warten. Der Antrag entfaltet seine Wirkung unmittelbar, dem Arbeitgeber steht keine Entscheidung darüber zu. Sofern der Anspruch nicht geltend gemacht (also eine ernsthafte Zahlungsaufforderung hinreichender Konkretheit an den Schuldner) wurde, dürfte das Gros der Ansprüche bereits verfallen sein.

neodeo2

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um welche Entgeltgruppe geht es? (von welcher auf welche?)

seit einiger Zeit werden sehr viele Stellen wie folgt ausgeschrieben, Beispiel ITZBund, LDI machts aber ebenfalls ähnlich.

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-Sie verfügen über ein erfolgreich abgeschlossenes Fachhochschul- bzw. Bachelorstudium, in den Fachrichtungen Informatik, Wirtschaftsinformatik, Mathematik, Physik, Elektrotechnik, Nachrichtentechnik oder in vergleichbaren Studiengängen mit IT-Bezug. Darüber hinaus verfügen Sie über mindestens dreijährige praktische Berufserfahrung in der Informationstechnik.
-Alternativ verfügen Sie über nachgewiesene, gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen im entsprechenden Berufsbild von mindestens 6 Jahren.

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Ich war in einer ähnlichen Position und wollte mir das nicht antun, habe daher mich einfach direkt auf eine E10er Stelle beworben, mit Aussicht auf E11 (ohne Studium).

An deiner Stelle würde ich den "Markt checken"...

WasDennNun

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Wenn der Antrag positiv beschieden wird, dann müssten ja mittlerweile fast 2 Jahre nachgezahlt werden!? Gibt es Fristen, die man maximal abwarten muss?
Wenn du eine gefestigte Meinung zu deiner Eingruppierung hast, dann solltest du dieses Entgelt schriftlich einfordern.
Inkl. Fristsetzung und danach ein entsprechendes gerichtliches Verfahren (Eingruppierungsfeststellungsklage, kann man auch ohne Anwalt einreichen) anstreben.
Dann können die Herrschaften Personalstellelooser und -looserinnen dich nicht mehr vertrösten.
Auch ein Brief an die übergeordneten Vorgesetzten durch dich oder durch den Personalrat (wenn du anonym bleiben willst) hilft den Versagern gerne auf die Sprünge.
Denn:
Seit über 3 Jahren weiß der AG, dass er ab 2021 nach neuer EGO eingruppiern muss und dass Kollegen entsprechende Anträge stellen werden.
Möglicherweise weiß der Chef der Personaler aber nicht, dass sie es schon so lange wissen und dir das Geld illegalerweise vorenthalten.

Merlin1

  • Gast
Es geht um den Übergang von 11 in 12. Ich finde, dass ich die genannten Voraussetzungen erfülle. Die Anträge meiner Kollegen wurden auch noch nicht bearbeitet, weil angeblich noch Schulungsbedarf in der Personalabteilung diesbezüglich besteht.

WasDennNun

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Es geht um den Übergang von 11 in 12. Ich finde, dass ich die genannten Voraussetzungen erfülle. Die Anträge meiner Kollegen wurden auch noch nicht bearbeitet, weil angeblich noch Schulungsbedarf in der Personalabteilung diesbezüglich besteht.
Schulungsbedarf ist irrelevant. Die neue EGO ist seit über 3 Jahren bekannt!
Wie sich der AG eine Rechtsmeinung bildet ist für die Auszahlung und Eingruppierung ohne Belang, spätestens wenn der Richter sie feststellt.

Mach denen doch den Vorschlag, dass du eine Eingruppierungsfeststellungsklage machst, dann brauchen die sich auch nicht um die Schulung kümmern, dann erledigt der Richter ihre Arbeit  8)

Alternative: Sie zahlen bis zur Feststellung der Eingruppierung unter Vorbehalt das Entgelt der EG12 aus.